Beispiel: chemische Kampfstoffe
Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verbietet die Entwicklung, Herstellung, Weitergabe sowie den Besitz und Einsatz chemischer Waffen. Es enthält außerdem ein umfangreiches Melde- und Inspektionssystem für Produktion, Verarbeitung und Verbrauch sowie den Handel mit Chemikalien, die bekanntermaßen missbräuchlich für die Herstellung von Chemiewaffen verwendet werden können. Die Stoffe werden dabei abhängig vom Risiko und ihrer industriellen Bedeutung in drei Listen eingeteilt:
je höher das Missbrauchspotential und je geringer das zivile industrielle Nutzungspotential, desto restriktiver die Regulation. Überwacht wird das CWÜ von der Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW).
In den Listen werden zum Teil auch Stoffgruppen definiert, die strukturell und in ihrer Wirkungsweise ähnlich sind, jedoch nicht einzeln aufgeführt werden (weder namentlich noch über eine Registrierungsnummer), z. B. in Liste 1A1:O-Alkylphosphonofluoride.
Erschwerend kommt hinzu, dass diese Stoffe zwar zum Teil hochtoxisch sind, aber aufgrund des Handelsverbots oft keine Gefahrstoffeinstufung haben, da diese an einen Handel der Chemikalie gebunden ist. Die Stoffe, für die keine Gefahreneinstufung bekannt ist, die aber den Strukturdefinitionen einer Liste des CWÜ entsprechen, werden vom System der entsprechenden Liste zugeordnet. Abhängig von der Liste werden vom System zusätzlich Gefahreneinstufungen vorgenommen:
Stoffe, die der Liste 1A zugeordnet werden können, werden vom System mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) und dem Signalwort "Gefahr", sowie den H-Sätzen H300, H310, H330 eingestuft. Stoffe, die der Liste 2A zugeordnet werden, werden vom System mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) und dem Signalwort "Gefahr", sowie dem H-Satz H300 eingestuft.
Einstufungen, die vom System vorgenommen wurden, sind unter Umständen nicht vollständig und erhalten den Kommentar "Teileinstufung aus Struktur-Merkmalen berechnet".
Berücksichtigt werden auch Isotopenmarkierte und Stereoisomere, entsprechend einer Stellungnahme des Scientific Advisory Boards (SAB) der OPCW.
Beispiel: Amiton
Amiton (systematischer Name: O,O-Diethyl-S-[2-diethylaminoethyl]thiophosphat) ist auch als VG oder Tetram bekannt. Es handelt sich hierbei um einen chemischen Kampfstoff, der im Anhang 2A1 des Chemiewaffenübereinkommens aufgeführt ist.
Obwohl der Stoff bekannt ist und somit ein Eintrag in der SciDex-Datenbank existiert, sind weder Piktogramme noch H-Sätze durch Händler definiert. Da im Datenbank-Eintrag auf die Relevanz des CWÜ für diese Substanz verwiesen wird, ordnet das OBW-System hier das Pictogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) und den H-Satz 300 zu. Der Kommentar "Teileinstufung aus Struktur-Merkmalen berechnet" weist darauf hin, dass die Einstufung vom System vorgenommen wurde und unter Umständen nicht vollständig ist.
Ergebnis:
Alle Angaben ohne Gewähr!