[Update 17.02.21: Gibt es zusätzliche Prüfunsgversuche?]
Wie viele Prüfungsrunden werden angeboten?
Für schriftliche Prüfungen gibt es zwei Runden. Auch mündliche Prüfungen werden mit zwei Runden geplant und die konkreten Termine mit den Lehrenden verabredet.
Sind unterschiedliche Prüfungsarten in unterschiedlichen Prüfungsrunden eines Moduls möglich?
Nein, es wird in beiden Prüfungsrunden dieselbe Prüfungsart angeboten.
Hat der Beschluss einer abweichenden Prüfungsart Auswirkungen auf die Prüfungsdauer?
Ja. Mit Änderung der Prüfungsart wird auch die Dauer neu definiert. Diese kann abweichen und wird vor Beginn der Prüfung duch die/den Prüfende/*I-.:n bekannt gegeben.
Gibt es durch die veränderten Prüfungsarten zusätzliche oder "freie" Prüfungsversuche?
Nein.
Muss ich die abweichenden Prüfungsarten wahrnehmen?
Nein. Sie können auch ein Prüfungsangebot in einem späteren Semester wahrnehmen.
Können die Noten aus diesem Semester durch Teilnahme an einer Prüfung in einem späteren Semester verbessert werden?
Nein.
Welche Anmeldefristen gelten für die Prüfungen in diesem Semester?
Take-Home-Exams: Anmeldung bis 7 Tage vorher, Abmeldung bis 3 Tage vorher
Mündliche Prüfungen: Anmeldung UND Abmeldung bis 21.2., 23:59 Uhr, später nur über das Studienbüro
Gibt es veränderte Abläufe bezüglich Krankmeldungen?
Nein.
Was sind überhaupt "Take-Home-Exams", was muss ich beachten und wie bereite ich mich auf die Prüfungen vor?
Auf dieser Webseite finden Sie Informationen:
https://www.uni-hamburg.de/elearning/digital-studieren/take-home-exams.html
Können Take-Home-Exams auch in den Räumen der Universität geschrieben werden, wenn zuhause entsprechende Rahmenbedingungen nicht gegeben sind?
Nein.
Werden Nachteilsausgleiche (NTA) auch bei digitalen Klausuren berücksichtigt?
Nachteilausgleiche behalten ihre Gültigkeit. Allerdings kann sich durch eine geänderte Prüfungsart oder die digitale Prüfung der vorgesehene NTA erledigen oder verändern. Es kann auch sein, dass aus organisatorischen Gründen nicht jedem NTA nachgekommen werden kann. Das sollte im Vorfeld mit den Prüfenden geklärt werden.
Wie kann die Identifikationskontrolle zu Beginn einer Prüfung durchgeführt werden?
Die Prüfenden können fordern, dass die Studierenden vor Beginn der Prüfung die Kamera einschalten und auf sich und auf ihren Personalausweis halten.
Zusätzlich müssen Sie zu Ihrer Prüfung eine Erklärung zur eigenständigen Durchführung Ihrer Prüfung abgeben. Sie werden hierüber vor der Prüfung belehrt.
Eigenständigkeitserklärung (PDF)
Was ist zu tun, wenn es während des Take-Home-Exams technische Probleme gibt?
Sie können dann die Annullierung der Prüfung beantragen. Wichtig hierfür:
- Der Antrag muss begründet und entsprechende Nachweise nach Möglichkeit beigebracht werden. Die Nachweispflicht liegt bei Ihnen.
- Nach Möglichkeit muss den Prüfenden umgehend mitgeteilt werden, dass und welche Probleme bestehen.
- Der Antrag muss unverzüglich über das Studienbüro an den Prüfungsausschuss gerichtet werden.
- Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss.
Wie kann ich technische Probleme nachweisen?
Technische Probleme können unter anderem über Screenshots, Routerprotokolle oder Bestätigungen des Netzanbieters nachgewiesen werden.
Wie kann ich Scans meiner Ausarbeitungen sauber mit einem Smartphone anfertigen?
Auf dieser Webseite findet sich eine Anleitung:
https://sumo.blogs.uni-hamburg.de/?p=6380
Der Upload der Ausarbeitung sollte auf jeden Fall vorher ausprobiert werden.
Wie wird die Prüfungsleistung bewertet, wenn Daten wegen langsamen Uploads nicht rechtzeitig hochgeladen werden können?
Für den Upload wird in jeder Prüfung ein Extra-Zeitkontingent zur Verfügung gestellt.
Was muss ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine begonnene Prüfung gewertet wird?
Bitte kontaktieren Sie noch während der Bearbeitungszeit Ihre/n Prüfende/n außerhalb der Testumgebung und teilen ihr/ihm mit, dass Ihre Prüfung mit "nicht bestanden (5,0)" bewertet werden soll.
Den Kanal sollten die Prüfenden den Prüflingen vor der Prüfung mitteilen.