Promotion und Habilitation
Promotionsverfahren am Fachbereich Chemie nach der Promotionsordnung ab 01.10.2019 ("Promotionsordnung 2018")
Die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN) verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Naturwissenschaften (Promotionsfach Chemie, Dr. rer. nat.), in Sonderfällen den einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Promotionsfach Kosmetikwissenschaft und Gesundheitswissenschaften, Dr. phil.) sowie im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der Naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.).
Das Promotionsverfahren, welches in der Promotionsordnung geregelt und durch fachspezifische Ergänzungen des Fach-Promotionsausschusses Chemie ergänzt wird, ist im Folgenden abgebildet.
1. Anmeldung des Promotionsverfahrens und Betreuerin bzw. Betreuer
Wir bearbeiten Zulassungsanträge ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!
Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:
- Kopien/Scans der Abschlusszeugnisse1 (z. B. Bachelor- und Masterabschluss, Diplomabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt und bereits vorhanden).
- Online-Anmeldung (mit allen erforderlichen Unterschriften), FAQs
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular: Forschungsskizze (PDF barrierefrei)
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular: Betreuungsvereinbarung (PDF barrierefrei)
- Kopie/Scan der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
- Tabellarischer Lebenslauf und (sofern vorhanden) Publikationsliste
- Zugangsberechtigung zur Promotion* (Kopie Urkunde/Transcript Bachelor UND Master, Diplom o.ä.)
- Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
- Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der MIN-Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben).
1Bei ausländischen Studienabschlüssen sollte eine elektronische Version per Mail VORAB an promotion.chemie"AT"uni-hamburg.de eingereicht werden. Falls diese nicht in deutscher oder englischer Sprache erstellt sind, muss eine belaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) beigefügt werden.
Die Online Antragsstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte:
Abschnitt 1
- In Docata-MIN registrieren: Nutzerkonto erstellen und Passwort setzen.
- In Docata-MIN mit den Anmeldedaten des Nutzerkontos anmelden und Online-Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ausfüllen.
- Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren unterschreiben (lassen). Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.
Abschnitt 2
In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: vollständig unterschriebenen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 30 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.
Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! Um das zu vermeiden, bitten wir Sie, die o.g. Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben im Rahmen der Online-Antragstellung einzureichen.
In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.
Der Fach-Promotionsausschuss Chemie entscheidet über Ihren Antrag auf Zulassung zeitnah.
Hat der Fach-Promotionsausschuss Ihrem Antrag zugestimmt, immatrikulieren Sie sich mit unserem Zulassungsschreiben bis zum Ende des Folgesemesters des Promotionsbeginns beim Service für Studierende (Anleitung zum Einschreiben (PDF)) (laut §70 (5) HmbHG ist es erforderlich, dass Sie für die gesamte Zeit der Promotion (bis zur Disputation) an der Universität immatrikuliert sind).
Betreuerin bzw. Betreuer des Promotionsverfahrens
- Im Fachbereich Chemie werden Promotionsvorhaben in der Regel von einer Betreuerin bzw. einem Betreuer aus der Gruppe der hauptamtlichen Hochschullehrer und habilitierten Mitglieder des Fachbereichs Chemie betreut.
- Mitgliedern anderer Fachbereiche oder Fakultäten sowie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen kann auf Antrag die Co-Betreuung (oder im Fall von Hochschullehrern die Betreuung) im Einzelfall zugesprochen werden. Hierzu findet eine Prüfung statt.
- In Promotionsverfahren, in denen der Betreuer befristet beschäftigt ist (z.B. Juniorprofessoren), ist ein zweiter, hauptamtlicher Betreuer erforderlich. Dieser soll im Fall des Ausscheidens des Erstbetreuers die Fortführung des Verfahrens sicherstellen.
- Wissenschaftliche Mitarbeiter (Dr.) können als Co-Betreuer fungieren.
- Personen, die bisher noch nicht im Fachbereich Chemie betreut haben, müssen zuerst durch den Fach-Promotionsausschuss Chemie bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Promotionsbüro.
- Bei Promotionsverfahren, in denen der Betreuer nicht dem Fachbereich Chemie angehört, muss ein weiterer Betreuer des Fachbereichs Chemie benannt werden. Dieser kann ein Gutachten der Dissertation erstellen.
- Innerhalb des ersten Jahres nach Beginn der Promotion können Betreuer geändert oder ergänzt werden (Einreichung einer neuen Betreuungsvereinbarung), danach findet eine Einzelfallprüfung im Fach-Promotionsausschuss statt.
Meldung der Mitgliedschaft in einem Promotionsprogramm, einer Graduiertenschule oder einem Graduiertenkolleg:
- Die Meldung der Mitgliedschaft in einer Graduiertenschule/strukturiertem Promotionsprogramm erfolgt bei Anmeldung der Promotion via Docata.
- Beginnt Ihre Mitgliedschaft in einer/m Graduiertenschule/strukturiertem Promotionsprogramm nach bereits erfolgter Zulassung reichen sie bitte das Formular "Meldung bei einem Wechsel von Individualpromotion zu strukturierter Promotion" (PDF) per E-Mail im Promotionsbüro ein.
- Weitere Informationen
2. Verlängerung des Promotionsvorhabens
Sollten Sie Ihr Promotionsvorhaben verlängern müssen, verwenden Sie bitte das Formblatt
- Antrag auf Verlängerung der Zulassung zur Promotion (PDF barrierefrei)
und senden es per E-Mail an: Promotion.chemie"AT"uni-hamburg.de. Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Disputation innerhalb der Zulassungsfrist abhalten müssen.
3. Formalien für die Dissertation
Formalien:
Die Formalien der Dissertation inklusive einer Richtlinie zum Aufbau finden sich hier:
- Merkblatt zu Formalien der Dissertation (barrierefrei)
- Merkblatt zu Formalien der kumulativen Dissertationen (barrierefrei)
Es gibt keine vorgeschriebenen Vorgaben für Schriftgrößen, -arten, Seitenränder usw.
Sprache:
Die Dissertation kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden. Ein formloser Antrag beim Fach-Promotionsausschuss muss nur gestellt werden, wenn eine andere Sprache als die beiden genannten verwendet werden soll.
Formale Pflichtbestandteile der Dissertation:
- Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache
- Auflistung der verwendeten Gefahrstoffe nach GHS (Gefahrensymbole, H&P-Sätze) (ggf. bei theoretischen Arbeiten als Negativliste)
- Eidesstattliche Erklärung: "Hiermit versichere ich an Eides statt, die vorliegende Dissertationsschrift selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt zu haben. Sofern im Zuge der Erstellung der vorliegenden Dissertationsschrift generative Künstliche Intelligenz (gKI) basierte elektronische Hilfsmittel verwendet wurden, versichere ich, dass meine eigene Leistung im Vordergrund stand und dass eine vollständige Dokumentation aller verwendeten Hilfsmittel gemäß der Guten wissenschaftlichen Praxis vorliegt. Ich trage die Verantwortung für eventuell durch die gKI generierte fehlerhafte oder verzerrte Inhalte, fehlerhafte Referenzen, Verstöße gegen das Datenschutz- und Urheberrecht oder Plagiate." Datum, Unterschrift
Format der Prüfungsexemplare:
- doppelseitig bedruckt
- 80 g/m² Papier
- DIN-A4 Format
- dauerhaft gebunden (keine Spiralbindung)
4. Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens: Einreichung der Dissertation
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens:
Wir bearbeiten den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (d.h. Einreichung der Dissertation zur Bewertung) ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform (außer 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung) werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!
Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)
- aktueller Lebenslauf
- KMR-Formular (PDF barrierefrei), unterschrieben
- Nur falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht: Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)3 3Wichtiger Hinweis: Sollten Sie nach Zulassung Ihren Namen geändert haben (z. B. aufgrund einer Heirat) und die Namensänderung beim uns im Studienbüro noch nicht gemeldet haben, fügen Sie den entsprechenden Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) zu den restlichen Antragsunterlagen bei.
- Nur falls zutreffend: Beleg zu Promotionsunterbrechungen
Die Online Antragsstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte:
Abschnitt 1
1. In Docata-MIN mit den Anmeldedaten des Nutzerkontos anmelden und Online-Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ausfüllen.
2. Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unterschreiben (lassen). Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.
Abschnitt 2
In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: vollständig unterschriebenen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 10 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.
Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! Um das zu vermeiden, bitten wir Sie, die o.g. Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben im Rahmen der Online-Antragstellung einzureichen. Vergessen Sie dabei nicht, 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung bei uns abzugeben und beachten Sie bitte Folgendes zur Dissertationsschrift, die Sie mit diesem Antrag zur Bewertung einreichen:
- Nur ein gedrucktes gebundenes Exemplar der Dissertationsschrift muss an uns, das zuständige Studienbüro, zur Archivierung übermittelt werden (z. B. auf postalischem Weg). Keine weiteren Papierexemplare der Dissertationsschrift müssen bei uns im Studienbüro eingereicht werden.
- Sowohl im gedruckten gebundenen Exemplar der Dissertationsschrift als auch in der in elektronischer Form eingereichten Dissertation (über den Docata-Upload) muss die von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden unterschriebene Versicherung an Eides statt enthalten sein.
In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.
Begutachtung der Dissertation:
In der Regel wird die Dissertation von zwei Gutachter:innen bewertet, wobei folgenden Kriterien bei der Wahl der Gutachter:innen insgesamt erfüllt werden müssen:
- ein/e Betreuer:in bzw. ein Mitglied der Betreuungskommission
- mind. ein/e Hochschullehrer:in (Professor:in, Juniorprofessor:in, Privatdozent:in) MIN
- mind. ein/e Gutachter:in aus dem FB Chemie
Bei zwei oder mehreren Betreuer:innen der Dissertation wird unterschieden:
- Externe Promotion: Externe/r und interne/r Betreuer:in schreiben je ein Gutachten.
- Bei anderen Co-Betreuungen (z.B. Teilnehmer:innen an Graduiertenschulen): Nur eine/r der Betreuer:innen schreibt ein Gutachten, damit der/die zweite Gutachter:in unbeteiligt an der Dissertation ist.
Anmeldung zur Disputation:
Der zeitliche Ablauf nach Einreichung der Dissertation bis zur Disputation umfasst ca. 11 Wochen. Der Disputationstermin wird erst endgültig festgesetzt, wenn die Prüfungskommission die Note der Dissertation festgelegt hat. Er kann vorläufig geplant werden, sobald das Verfahren eröffnet wurde. Disputationen am Fachbereich Chemie finden freitags statt.
Anmeldung zur Disputation (PDF barrierefrei)
Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Disputation innerhalb der Zulassungsfrist abhalten müssen. Die Disputation soll gemäß der Promotionsordnung innerhalb von 2 Monaten nach dem Eingang des letzten Gutachtens durchgeführt werden. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf formlosen schriftlichenAntrag die/der Vorsitzende des Fach-Promotionsausschusses.
Zusammensetzung der Prüfungskommission:
Anzahl der Mitglieder:
- Mindestens drei Mitglieder, wenn eine/r der Gutachter:innen der Dissertation Mitglied der Prüfungskommission ist
- Mindestens fünf Mitglieder, wenn zwei der Gutachter:innen der Dissertation Mitglied der Prüfungskommission sind
- Mindestens fünf Mitglieder, wenn zwei Betreuer:innen Mitglieder der Prüfungskommission sind
Position der Mitglieder:
- 1. Vorsitz: Chemie-Hochschullehrer:in oder Chemie-Habilitierte/r
- 2. Stellv. Vorsitz: Hochschullehrer:in oder Habilitierte/r der Universität mit Betreuungsrecht im Fachbereich Chemie
- 3. (bis ggf. 5.): Mitglieder mit Betreuungsrecht im Fachbereich Chemie
Es soll auf fachliche Breite geachtet werden (Vorsitz/stellv. Vorsitz aus unterschiedlichen Instituten, siehe auch Merkblatt zur Zusammensetzung der Prüfungskommission).
Bitte beachten Sie, dass Gutachter:innen und Prüfungskommission bereits bei Einreichung der Dissertation feststehen müssen (Eingabe in Docata). Promovend:innen sind selbst für die Einholung der Zustimmung von Gutachter:innen und Prüfungskommissionsmitgliedern verantwortlich.
Direkt nach der Disputation teilt die Prüfungskommission dem/der Doktorand:in die Gesamtnote mit.
5. Abschluss des Promotionsverfahrens
Freigabe des Druckexemplars
Nach der Disputation wird vom Studienbüro ein vorläufiges Zeugnis erstellt, das jedoch nicht zum Tragen des Doktortitels berechtigt. Ebenfalls erhält der/die Doktorand:in vom Studienbüro den „Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation“. In diesem Formular ist vermerkt, ob die Freigabe des Druckexemplars erteilt wurde. Wenn das Druckexemplar vom Prüfungsexemplar abweichen soll, muss nach Änderung die Freigabe von der im Protokoll bestimmten Person eingeholt werden.
Veröffentlichung der Arbeit und Abschlussorganisation
Nach Freigabe fertigt der/die Doktorand:in entsprechend der Veröffentlichungsform die geforderte Anzahl der Druckexemplare der Dissertation an (siehe Tabelle). Der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die elektronische Veröffentlichung der Arbeit (Version 1). Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB).
Veröffentlichungsform | Fachbereichsbibliothek | Staatsbibliothek |
als E-Dissertation | 2 | 2 |
rein als Printmedium | 2 | 35 |
als kumulative Dissertation | 2 | 2 bzw. 6*) |
in einem gewerblichen Verlag (Mindestauflage: 150 Stück) oder nicht-gewerblichen Verlag oder in einem Book-on-Demand-Verlag |
2 | 6 |
*) Wenn die kumulative Dissertation als E-Dissertation veröffentlicht wird, sind 2 gedruckte Exemplare in der Staatsbibliothek abzugeben. Wenn sie als Printmedium veröffentlicht wird, sind 6 gedruckte Exemplare in der Staatsbibliothek abzugeben.
Die Druckexemplare sollen in DIN-A5 oder DIN-A4 beidseitig bedruckt (80 g/m² Papier) und dauerhaft haltbar gebunden sein.
Das Datum der Disputation und der Druckfreigabe wird hinter den Gutachtern und der Prüfungskommission eingefügt.
Die Abgabe des Pflichtexemplars in der Fachbereichsbibliothek wird auf dem „Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation“ quittiert. Die Staatsbibliothek versendet eine automatische Bestätigung.
Abschließend müssen im Studienbüro folgende Formulare per E-Mail ausgefüllt abgegeben werden:
- Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation
- Organisationsbogen bei Verlassen des Fachbereichs (PDF barrierefrei)
- Verbleibstatistik (PDF barrierefrei)
-
Datenschutzerklärung (PDF barrierefrei)
Gemäß Regelungen der Promotionsordnung kann die Aushändigung der Promotionsurkunde bis zu drei (3) Monate nach Mitteilung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht dauern. Sie können die Urkunde persönlich im Studienbüro abholen oder eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen.
6. Vorzeitige Beendigung des Promotionsverfahrens
Sollten Sie Ihr Promotionsverfahren vorzeitig beenden, verwenden Sie bitte die Formulare und senden Sie per E-Mail an: Promotion.chemie"AT"uni-hamburg.de.
- Beendigung des Betreuungsverhältnisses (PDF barrierefrei)
- Organisationsbogen bei Verlassen des Fachbereichs (PDF barrierefrei)
Promotionsverfahren am Fachbereich Chemie nach der Promotionsordnung vom 01.12.2010 bis 30.09.2019 ("Promotionsordnung 2010")
Die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN) verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Naturwissenschaften (Promotionsfach Chemie, Dr. rer. nat.), in Sonderfällen den einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Promotionsfach Kosmetikwissenschaft und Gesundheitswissenschaften, Dr. phil.) sowie im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der Naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.).
Das Promotionsverfahren, welches in der Promotionsordnung geregelt und durch fachspezifische Ergänzungen des Fach-Promotionsausschusses Chemie ergänzt wird, ist im Folgenden abgebildet.
1. Anmeldung des Promotionsverfahrens und Betreuerin bzw. Betreuer
Eine Anmeldung zur Promotion muss spätestens 3 Monate nach Aufnahme des Promotionsverfahrens erfolgen. Dazu reichen Sie folgende Unterlagen per E-Mail und Post im Studienbüro Chemie ein:
- Online-Anmeldung (mit allen erforderlichen Unterschriften), FAQs
- Forschungsskizze (PDF barrierefrei)
- Betreuungsvereinbarung (PDF barrierefrei)
- Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) (Kopie)
- Lebenslauf*
- Zugangsberechtigung zur Promotion* (Kopie Urkunde/Transcript Bachelor UND Master, Diplom o.ä.)
- Kopie des Personalausweises bzw. Passes
*Bei ausländischen Studienabschlüssen sollte eine elektronische Version per Mail VORAB an Promotion.chemie"AT"uni-hamburg.de eingereicht werden. Falls diese nicht in deutscher oder englischer Sprache erstellt sind, muss eine englische offiziell beglaubigte Version beigefügt werden.
Der Fach-Promotionsausschuss Chemie entscheidet über Ihren Antrag auf Zulassung zeitnah.
Hat der Fach-Promotionsausschuss Ihrem Antrag zugestimmt, immatrikulieren Sie sich mit unserem Zulassungsschreiben bis zum Ende des Folgesemesters des Promotionsbeginns beim Service für Studierende (Anleitung zum Einschreiben (PDF)) (laut §70 (5) HmbHG ist es erforderlich, dass Sie für die gesamte Zeit der Promotion (bis zum Zeitpunkt der Disputation) an der Universität immatrikuliert sind).
Betreuerin bzw. Betreuer des Promotionsverfahrens
- Im Fachbereich Chemie werden Promotionsvorhaben in der Regel von einer Betreuerin bzw. einem Betreuer aus der Gruppe der hauptamtlichen Hochschullehrer und habilitierten Mitglieder des Fachbereichs Chemie betreut.
- Mitgliedern anderer Fachbereiche oder Fakultäten sowie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen kann auf Antrag die Betreuung im Einzelfall zugesprochen werden. Hierzu findet eine Prüfung statt.
- In Promotionsverfahren, in denen der Betreuer befristet beschäftigt ist (z.B. Juniorprofessoren), ist ein zweiter, hauptamtlicher Betreuer erforderlich. Dieser soll im Fall des Ausscheidens des Erstbetreuers die Fortführung des Verfahrens sicherstellen.
Promotionsverfahren, in denen der Betreuer nicht dem Fachbereich Chemie angehört, werden von einem hauptamtlichen Betreuer des Fachbereichs Chemie co-betreut. Dieser erstellt in der Regel ein Gutachten der Dissertation.
- Innerhalb des ersten Jahres nach Beginn der Promotion können Betreuer geändert oder ergänzt werden (Einreichung einer neuen Betreuungsvereinbarung), danach findet eine Einzelfallprüfung im Fach-Promotionsausschuss statt.
Meldung der Mitgliedschaft in einem Promotionsprogramm, einer Graduiertenschule oder einem Graduiertenkolleg:
- Die Meldung der Mitgliedschaft in einer Graduiertenschule/strukturiertem Promotionsprogramm erfolgt bei Anmeldung der Promotion via Docata.
- Beginnt Ihre Mitgliedschaft in einer/m Graduiertenschule/strukturiertem Promotionsprogramm nach bereits erfolgter Zulassung reichen sie bitte das Formular "Meldung bei einem Wechsel von Individualpromotion zu strukturierter Promotion" (PDF) per E-Mail im Promotionsbüro ein.
- Weitere Informationen
2. Verlängerung des Promotionsvorhabens
Sollten Sie Ihr Promotionsvorhaben verlängern müssen, verwenden Sie bitte das Formblatt
- Antrag auf Verlängerung der Zulassung zur Promotion (PDF barrierefrei)
und senden es per E-Mail an: Promotion.chemie"AT"uni-hamburg.de. Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Disputation innerhalb der Zulassungsfrist abhalten müssen.
3. Formalien für die Dissertation
Formalien
Die Formalien der Dissertation inklusive einer Richtlinie zum Aufbau finden sich hier:
- Merkblatt zu Formalien der Dissertation (barrierefrei)
- Merkblatt zu Formalien der kumulativen Dissertationen (barrierefrei)
Es gibt keine vorgeschriebenen Vorgaben für Schriftgrößen, -arten, Seitenränder usw.
Sprache
Die Dissertation kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden. Ein formloser Antrag beim Fach-Promotionsausschuss muss nur gestellt werden, wenn eine andere Sprache als die beiden genannten verwendet werden soll.
Formale Pflichtbestandteile der Dissertation
- Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache
- Auflistung der verwendeten Gefahrstoffe nach GHS (Gefahrensymbole, H&P-Sätze) (ggf. bei theoretischen Arbeiten als Negativliste)
- Eidesstattliche Erklärung: "Hiermit versichere ich an Eides statt, die vorliegende Dissertationsschrift selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt zu haben. Sofern im Zuge der Erstellung der vorliegenden Dissertationsschrift generative Künstliche Intelligenz (gKI) basierte elektronische Hilfsmittel verwendet wurden, versichere ich, dass meine eigene Leistung im Vordergrund stand und dass eine vollständige Dokumentation aller verwendeten Hilfsmittel gemäß der Guten wissenschaftlichen Praxis vorliegt. Ich trage die Verantwortung für eventuell durch die gKI generierte fehlerhafte oder verzerrte Inhalte, fehlerhafte Referenzen, Verstöße gegen das Datenschutz- und Urheberrecht oder Plagiate." Datum, Unterschrift
Format der Prüfungsexemplare
- doppelseitig bedruckt
- 80 g/m² Papier
- DIN-A4 Format
- dauerhaft gebunden (keine Spiralbindung)
4. Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens: Einreichung der Dissertation
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens:
Wir bearbeiten den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (d.h. Einreichung der Dissertation zur Bewertung) ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform (außer 1 (ein) Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung) werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!
Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)
- aktueller Lebenslauf
- KMR-Formular (PDF barrierefrei), unterschrieben
- Nur falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht: Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)*
- Nur falls zutreffend: Beleg zu Promotionsunterbrechungen
*Wichtiger Hinweis: Sollten Sie nach Zulassung Ihren Namen geändert haben (z. B. aufgrund einer Heirat) und die Namensänderung beim uns im Studienbüro noch nicht gemeldet haben, fügen Sie den entsprechenden Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) zu den restlichen Antragsunterlagen bei.
Die Online Antragsstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte:
Abschnitt 1
1. In Docata-MIN mit den Anmeldedaten des Nutzerkontos anmelden und Online-Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ausfüllen.
2. Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unterschreiben (lassen). Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.
Abschnitt 2
In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: vollständig unterschriebenen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 10 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.
Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! Um das zu vermeiden, bitten wir Sie, die o.g. Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben im Rahmen der Online-Antragstellung einzureichen. Vergessen Sie dabei nicht, 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung bei uns abzugeben und beachten Sie bitte Folgendes zur Dissertationsschrift, die Sie mit diesem Antrag zur Bewertung einreichen:
- Nur ein gedrucktes gebundenes Exemplar der Dissertationsschrift muss an uns, das zuständige Studienbüro, zur Archivierung übermittelt werden (z. B. auf postalischem Weg). Keine weiteren Papierexemplare der Dissertationsschrift müssen bei uns im Studienbüro eingereicht werden.
- Sowohl im gedruckten gebundenen Exemplar der Dissertationsschrift als auch in der in elektronischer Form eingereichten Dissertation (über den Docata-Upload) muss die von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden unterschriebene Versicherung an Eides statt enthalten sein.
In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.
Begutachtung der Dissertation
In der Regel wird die Dissertation von zwei Gutachtern bewertet, wobei folgenden Kriterien bei der Wahl der Gutachter insgesamt erfüllt werden müssen:
- ein Betreuer bzw. ein Mitglied der Betreuungskommission
- mind. ein Hochschullehrer (Professor, Juniorprofessor, Privatdozent) MIN
- mind. ein Gutachter aus FB Chemie
Bei zwei oder mehreren Betreuern der Dissertation wird unterschieden:
- Externe Promotion: Externer und interner Betreuer schreiben je ein Gutachten.
- Bei anderen Co-Betreuungen (z.B. Teilnehmer an Graduiertenschulen): Nur einer der Betreuer schreibt ein Gutachten, damit der zweite Gutachter unbeteiligt an der Dissertation ist.
Anmeldung zur Disputation
Der zeitliche Ablauf nach Einreichung der Dissertation bis zur Disputation umfasst ca. 11 Wochen. Der Disputationstermin wird erst endgültig festgesetzt, wenn die Prüfungskommission die Note der Dissertation festgelegt hat. Er kann vorläufig geplant werden, sobald das Verfahren eröffnet wurde. Disputationen am Fachbereich Chemie finden freitags statt.
- Anmeldung zur Disputation (PDF barrierefrei)
Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Disputation innerhalb der Zulassungsfrist abhalten müssen. Die Disputation soll gemäß der Promotionsordnung innerhalb von 2 Monaten nach dem Eingang des letzten Gutachtens durchgeführt werden. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf formlosen schriftlichenAntrag die/der Vorsitzende des Fach-Promotionsausschusses.
Zusammensetzung der Prüfungskommission
Anzahl der Mitglieder:
- Mindestens drei Mitglieder, wenn einer der Gutachter der Dissertation Mitglied der Prüfungskommission ist
- Mindestens fünf Mitglieder, wenn zwei der Gutachter der Dissertation Mitglied der Prüfungskommission sind
- Mindestens fünf Mitglieder, wenn zwei Betreuer Mitglieder der Prüfungskommission sind
Position der Mitglieder:
- 1. Vorsitz: Chemie-Hochschullehrer oder Chemie-Habilitierte
- 2. Stellv. Vorsitz: Hochschullehrer oder Habilitierte der Universität mit Betreuungsrecht im Fachbereich Chemie
- 3. (bis ggf. 5.): Mitglieder mit Betreuungsrecht im Fachbereich Chemie
Es soll auf fachliche Breite geachtet werden (Vorsitz/stellv. Vorsitz aus unterschiedlichen Instituten, siehe auch Merkblatt zur Zusammensetzung der Prüfungskommission).
Bitte beachten Sie, dass Gutachter und Prüfungskommission bereits bei Einreichung der Dissertation feststehen müssen (Eingabe in Docata). Promovend:innen sind selbst für die Einholung der Zustimmung von Gutachter:innen und Prüfungskommissionsmitgliedern verantwortlich.
Direkt nach der Disputation teilt die Prüfungskommission der Doktorandin bzw. dem Doktoranden die Gesamtnote mit.
5. Abschluss des Promotionsverfahrens
Freigabe des Druckexemplars
Nach der Disputation wird vom Studienbüro ein vorläufiges Zeugnis erstellt, das allerdings nicht zum Tragen des Doktortitels berechtigt. Ebenfalls erhält der Doktorand/die Doktorandin vom Studienbüro den „Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation“. In diesem Formular ist vermerkt, ob die Freigabe des Druckexemplars erteilt wurde. Wenn das Druckexemplar vom Prüfungsexemplar abweichen soll, muss nach Änderung die Freigabe von der im Protokoll bestimmten Person eingeholt werden.
Veröffentlichung der Arbeit und Abschlussorganisation
Nach Freigabe fertigt der Doktorand/die Doktorandin entsprechend der Veröffentlichungsform die geforderte Anzahl der Druckexemplare der Dissertation an (siehe Tabelle). Der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die elektronische Veröffentlichung der Arbeit (Version 1). Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB).
Veröffentlichungsform | Fachbereichsbibliothek | Staatsbibliothek |
als E-Dissertation | 2 | 2 |
rein als Printmedium | 2 | 35 |
als kumulative Dissertation | 2 | 2 bzw. 6*) |
in einem gewerblichen Verlag (Mindestauflage: 150 Stück) |
2 | 6 |
*) Wenn die kumulative Dissertation als E-Dissertation veröffentlicht wird, sind 2 gedruckte Exemplare in der Staatsbibliothek abzugeben. Wenn sie als Printmedium veröffentlicht wird, sind 6 gedruckte Exemplare in der Staatsbibliothek abzugeben.
Die Druckexemplare sollen in DIN-A5 oder DIN-A4 beidseitig bedruckt (80 g/m² Papier) und dauerhaft haltbar gebunden sein.
Das Datum der Disputation und der Druckfreigabe wird hinter den Gutachtern und der Prüfungskommission eingefügt.
Die Abgabe des Pflichtexemplars in der Fachbereichsbibliothek wird auf dem „Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation“ quittiert. Die Staatsbibliothek versendet eine automatische Bestätigung.
Abschließend müssen im Studienbüro folgende Formulare per E-Mail ausgefüllt abgegeben werden:
- Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation
- Organisationsbogen bei Verlassen des Fachbereichs (PDF barrierefrei)
- Verbleibstatistik (PDF barrierefrei)
- Datenschutzerklärung (PDF barrierefrei)
Gemäß Regelungen der Promotionsordnung kann die Aushändigung der Promotionsurkunde bis zu drei (3) Monate nach Mitteilung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht dauern. Sie können die Urkunde persönlich im Studienbüro abholen oder eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen.
6. Vorzeitige Beendigung des Promotionsverfahrens
Sollten Sie Ihr Promotionsverfahren vorzeitig beenden, verwenden Sie bitte das Formblatt und senden es per E-Mail an Promotion.chemie"AT"uni-hamburg.de.
- Beendigung des Betreuungsverhältnisses (PDF barrierefrei)
- Organisationsbogen bei Verlassen des Fachbereichs (PDF barrierefrei)
Promotionsverfahren am Fachbereich Chemie nach der Promotionsordnung vom 12.07.2000 bis 30.11.2010
Der Fachbereich Chemie der Universität Hamburg verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) und im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.). Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in einem der im Fachbereich Chemie vertretenen Fächer. Ab dem 6. April 2011 können Promotionsvorhaben ausschließlich nach der neuen Promotionsordnung der Fakultät begonnen werden.
Das Promotionsverfahren ist in der Promotionsordnung geregelt und wird durch die Ausführungsbestimmungen ergänzt.
Abschluss des Promotionsvorhabens
Zum Abschluss des Promotionsvorhabens wird eine Dissertation eingereicht. Die Formalien der Dissertation inklusive einer Richtlinie zum Aufbau finden sich hier:
Es werden 5 beidseitig bedruckte, gebundene Prüfungsexemplare (80 g/m² Papier) in DIN-A4 zusammen mit folgenden Unterlagen im Studienbüro Chemie eingereicht
- Anmeldung zum Abschluss der Promotion (PDF)
- KMR-Liste (PDF)
- Anmeldung zur Disputation (PDF)
oder Anmeldung zur mündlichen Prüfung (PDF) - Lebenslauf
- Reifezeugnis (einfache Kopie)
- Urkunde und Zeugnis des Hochschulexamens (beglaubigte Kopie, oder einfache Kopie und Originale vorzeigen)
Die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses entscheidet zunächst über die Eröffnung des Abschlussverfahrens der Promotion. Er setzt die Gutachter für die Dissertation ein, wobei im Regelfall dem Vorschlag der Kandidatin oder des Kandidaten gefolgt wird.
Wird als mündliche Prüfungsleistung die Disputation gewählt, so schlägt die Kandidatin bzw. der Kandidat die Fragesteller für die Disputation vor und bemüht sich um einen Disputationstermin. Hierbei ist zu beachten, dass nach Eingang des letzten Dissertationsgutachtens und aller notwendigen Unterlagen mindestens zwei Wochen Frist eingeräumt werden müssen, in denen der Promotionsausschuss die Zulassung zur Disputation genehmigt und danach die Einladung zur Disputation durch das Studienbüro versandt und ausgehängt wird.
Wird die mündliche Prüfung (Rigorosum) gewählt, so entscheidet der Promotionsausschuss nach Vorliegen des letzten Dissertationsgutachtens und aller notwendigen Unterlagen über die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Hauptfach und zwei Nebenfächern einschließlich der Zulassung der mündlichen Prüferinnen oder Prüfer, für die von der Kandidatin oder dem Kandidaten Vorschläge gemacht werden können. Die erste Prüfung kann sieben Tage nach dem Eingang des letzten Gutachtens absolviert werden. Alle drei Prüfungen werden innerhalb von zwei Wochen abgelegt.
Nach Bestehen der mündlichen Prüfungsleistung wird ein Prüfungszeugnis ausgefertigt. Die Promotionsurkunde kann erst dann durch den Dekan ausgehändigt werden, wenn die Dissertation veröffentlicht ist und die Bestätigungen darüber vorliegen. Darüber hinaus muss die Abschlussorganisation (Platzabgabe etc.) abgeschlossen sein.
Veröffentlichung der Dissertation, Verteilung der Pflichtexemplare, Abschlussorganisation
Der Bewerber oder die Bewerberin hat außer den für die Prüfungsakten erforderlichen Exemplaren unentgeltlich eine vom Fachbereichsrat im Einklang mit den Anforderungen der Staats- und Universitätsbibliothek festgelegte Zahl von gedruckten Exemplaren abzuliefern.
Alternativ kann die Anzahl an gedruckten Exemplaren reduziert werden, wenn ein Verlag die Dissertation druckt oder die elektronische Publikation der Dissertation gewählt wird. Die Druckexemplare sollen in DIN-A5 beidseitig bedruckt (80 g/m² Papier) und dauerhaft haltbar gebunden sein