Promotion und Habilitation
ACHTUNG! Das Prozedere für die Einreichung von Dissertationen und für die Zulassung weicht momentan von der Regelung vor Corona ab. Bitte kontaktieren Sie uns daher vorab unter promotion"AT"chemie.uni-hamburg.de.
Bitte beachten Sie: nach gegenwärtigem Stand sind im Fachbereich Chemie im Zeitraum zwischen 10.01.2021 und 31.03.2021 nur volldigitale Disputation gemäß Merkblatt (PDF) zulässig.
Bei Fragen zur Durchführung der Disputation wenden Sie sich bitte an Uta Fischer unter promotion@chemie.uni-hamburg.de
Bis auf Weiteres entfallen alle Sprechzeiten!
Promotionsverfahren am Fachbereich Chemie nach der Promotionsordnung ab 01.10.2019
Die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN) verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.), in Sonderfällen (Kosmetikwissenschaft und Gesundheitswissenschaften) den einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) sowie im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der Naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.).
Das Promotionsverfahren, welches in der Promotionsordnung geregelt und durch fachspezifische Ergänzungen des Fach-Promotionsausschusses Chemie ergänzt wird, ist im Folgenden abgebildet.
1. Anmeldung des Promotionsverfahrens und Betreuerin bzw. Betreuer
Eine Anmeldung zur Promotion muss spätestens 3 Monate nach Aufnahme des Promotionsverfahrens erfolgen. Dazu reichen Sie folgende Unterlagen im Studienbüro Chemie ein:
- Online-Anmeldung (mit allen erforderlichen Unterschriften), FAQs
- Forschungsskizze (PDF)
- Betreuungsvereinbarung (PDF)
- Lebenslauf
- Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie)
- Zugangsberechtigung* zur Promotion (beglaubigte Kopie oder einfache Kopie mit Vorlage des Originals des Hochschulzeugnisses)
- Kopie des Personalausweises bzw. Passes
Der Fach-Promotionsausschuss Chemie entscheidet über Ihren Antrag auf Zulassung zeitnah.
Hat der Fach-Promotionsausschuss Ihrem Antrag zugestimmt, immatrikulieren Sie sich mit unserem Zulassungsschreiben bis zum Ende des Folgesemesters des Promotionsbeginns beim Service für Studierende (Anleitung zum Einschreiben (PDF)) (laut §70 (5) HmbHG ist es erforderlich, dass Sie für die gesamte Zeit der Promotion an der Universität immatrikuliert sind).
*Bei ausländischen Studienabschlüssen ist eine elektronische Version per Mail vorab erwünscht.
Betreuerin bzw. Betreuer des Promotionsverfahrens
- Im Fachbereich Chemie werden Promotionsvorhaben in der Regel von einer Betreuerin bzw. einem Betreuer aus der Gruppe der hauptamtlichen Hochschullehrer und habilitierten Mitglieder des Fachbereichs Chemie.
- Mitglieder anderer Fachbereiche oder Fakultäten sowie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen kann auf Antrag die Betreuung im Einzelfall zugesprochen werden. Hierzu findet eine Prüfung statt.
- In Promotionsverfahren, in denen der Betreuer befristet beschäftigt ist (z.B. Juniorprofessoren), ist ein zweiter, hauptamtlicher Betreuer erforderlich. Dieser soll im Fall des Ausscheidens des Erstbetreuers die Fortführung des Verfahrens sicherstellen.
Bei Promotionsverfahren, in denen der Betreuer nicht dem Fachbereich Chemie angehört, muss ein weiterer Betreuer des Fachbereichs Chemie benannt werden. Dieser kann ein Gutachten der Dissertation erstellen. Personen, die bisher noch nicht im Fachbereich Chemie betreut haben, müssen zuerst durch den Fach-Promotionsausschuss Chemie bestätigt werden.
- Innerhalb des ersten Jahres nach Beginn der Promotion können Betreuer geändert oder ergänzt werden (Einreichung einer neuen Betreuungsvereinbarung), danach findet eine Einzelfallprüfung im Fach-Promotionsausschuss statt.
Promotionsverfahren am Fachbereich Chemie nach der Promotionsordnung vom 01.12.2010 bis 30.09.2019
Die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN) verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.), in Sonderfällen (Kosmetikwissenschaft und Gesundheitswissenschaften) den einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) sowie im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der Naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.).
Das Promotionsverfahren, welches in der Promotionsordnung geregelt und durch fachspezifische Ergänzungen des Fach-Promotionsausschusses Chemie ergänzt wird, ist im Folgenden abgebildet.
1. Anmeldung des Promotionsverfahrens und Betreuerin bzw. Betreuer
Eine Anmeldung zur Promotion muss spätestens 3 Monate nach Aufnahme des Promotionsverfahrens erfolgen. Dazu reichen Sie folgende Unterlagen im Studienbüro Chemie ein:
- Online-Anmeldung (mit allen erforderlichen Unterschriften), FAQs
- Forschungsskizze (PDF)
- Betreuungsvereinbarung (PDF)
- Lebenslauf
- Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie)
- Zugangsberechtigung* zur Promotion (beglaubigte Kopie oder einfache Kopie mit Vorlage des Originals des Hochschulzeugnisses)
- Kopie des Personalausweises bzw. Passes
Der Fach-Promotionsausschuss Chemie entscheidet über Ihren Antrag auf Zulassung zeitnah.
Hat der Fach-Promotionsausschuss Ihrem Antrag zugestimmt, immatrikulieren Sie sich mit unserem Zulassungsschreiben bis zum Ende des Folgesemesters des Promotionsbeginns beim Service für Studierende (Anleitung zum Einschreiben (PDF)) (laut §70 (5) HmbHG ist es erforderlich, dass Sie für die gesamte Zeit der Promotion an der Universität immatrikuliert sind).
*Bei ausländischen Studienabschlüssen ist eine elektronische Version per Mail vorab erwünscht.
Betreuerin bzw. Betreuer des Promotionsverfahrens
- Im Fachbereich Chemie werden Promotionsvorhaben in der Regel von einer Betreuerin bzw. einem Betreuer aus der Gruppe der hauptamtlichen Hochschullehrer und habilitierten Mitglieder des Fachbereichs Chemie.
- Mitglieder anderer Fachbereiche oder Fakultäten sowie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen kann auf Antrag die Betreuung im Einzelfall zugesprochen werden. Hierzu findet eine Prüfung statt.
- In Promotionsverfahren, in denen der Betreuer befristet beschäftigt ist (z.B. Juniorprofessoren), ist ein zweiter, hauptamtlicher Betreuer erforderlich. Dieser soll im Fall des Ausscheidens des Erstbetreuers die Fortführung des Verfahrens sicherstellen.
Promotionsverfahren, in denen der Betreuer nicht dem Fachbereich Chemie angehört oder die Betreuung zugesprochen wurde, werden von einem hauptamtlichen Betreuer des Fachbereichs Chemie co-betreut. Dieser erstellt in der Regel ein Gutachten der Dissertation.
- Innerhalb des ersten Jahres nach Beginn der Promotion können Betreuer geändert oder ergänzt werden (Einreichung einer neuen Betreuungsvereinbarung), danach findet eine Einzelfallprüfung im Fach-Promotionsausschuss statt.
2. Verlängerung des Promotionsvorhabens
Sollten Sie Ihr Promotionsvorhaben verlängern müssen, verwenden Sie bitte das Formblatt
Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Disputation innerhalb der Zulassungsfrist abhalten müssen.
3. Formalien für die Dissertation
Formalien
Die Formalien der Dissertation inklusive einer Richtlinie zum Aufbau finden sich hier:
Es gibt keine vorgeschriebenen Vorgaben für Schriftgrößen, -arten, Seitenränder, Aufbau usw.
Sprache
Die Dissertation kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden. Ein formloser Antrag beim Fach-Promotionsausschuss muss nur gestellt werden, wenn eine andere Sprache als die beiden genannten verwendet werden soll.
Formale Pflichtbestandteile der Dissertation
- Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache
- Auflistung der verwendeten Gefahrstoffe nach GHS (Gefahrensymbole, H&P-Sätze)
- Eidesstattliche Erklärung: Hiermit erkläre ich an Eides statt, die vorliegende Dissertation selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben. Datum, Unterschrift
Format der Prüfungsexemplare
- doppelseitig bedruckt
- 80 g/m² Papier
- DIN-A4 Format
- dauerhaft gebunden (keine Spiralbindung)
4. Einreichung der Dissertation und Anmeldung zur Disputation
Einreichen der Dissertation
Im Studienbüro werden folgende Unterlagen eingereicht:
- 5 gebundene Prüfungsexemplare der Dissertation (für Format siehe Punkt 2)
- Bitte loggen Sie sich in Docata ein und bearbeiten Sie das Formular "Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens im Fachbereich Chemie", FAQs
- KMR-Formular (PDF)
- Immatrikulationsbescheinigung oder Studierendenausweis vorzeigen
- Lebenslauf
- Reifezeugnis (einfache Kopie)
- Urkunde und Zeugnis des Hochschulexamens (beglaubigte Kopie, oder einfache Kopie und Originale vorzeigen)
Gutachter der Dissertation
In der Regel wird die Dissertation von zwei Gutachtern bewertet, wobei folgenden Kriterien bei der Wahl der Gutachter insgesamt erfüllt werden müssen:
- ein Betreuer bzw. ein Mitglied der Betreuungskommission
- mind. ein Hochschullehrer (Professor, Juniorprofessor) MIN
- mind. ein Gutachter aus FB Chemie
Bei zwei oder mehreren Betreuern der Dissertation wird unterschieden:
- Externe Promotion: Externer und interner Betreuer schreiben je ein Gutachten. Deshalb wurde der interne Betreuer mit Zulassung der Promotion eingesetzt
- Bei anderen Co-Betreuungen: Nur einer der Betreuer schreibt ein Gutachten, damit der zweite Gutachter unbeteiligt an der Dissertation ist.
Anmeldung zur Disputation
Der zeitliche Ablauf nach Einreichung der Dissertation bis zur Disputation umfasst ca. 11 Wochen. Der Disputationstermin wird erst vereinbart, wenn die Prüfungskommission die Note der Dissertation festgelegt hat:
Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Disputation innerhalb der Zulassungsfrist abhalten müssen.
Zusammensetzung der Prüfungskommission
Informationen zur Zusammensetzung der Prüfungskommission (inkl. einer Liste möglicher Mitglieder!)
Anzahl der Mitglieder:
- Mindestens drei Mitglieder, wenn einer der Gutachter der Dissertation Mitglied der Prüfungskommission ist
- Mindestens fünf Mitglieder, wenn zwei der Gutachter der Dissertation Mitglied der Prüfungskommission sind
- Mindestens fünf Mitglieder, wenn zwei Betreuer Mitglieder der Prüfungskommission sind
Position der Mitglieder:
- 1. Vorsitz: Chemie-Hochschullehrer oder Chemie-Habilitierte
- 2. Stellv. Vorsitz: Hochschullehrer oder Habilitierte der Universität mit Betreuungsrecht im Fachbereich Chemie
- 3. (bis ggf. 5.): Mitglieder mit Betreuungsrecht im Fachbereich Chemie
Es soll auf fachliche Breite geachtet werden (nicht alle aus einem Institut).
Direkt nach der Disputation teilt die Prüfungskommission der Doktorandin bzw. dem Doktoranden die Gesamtnote mit.
5. Abschluss des Promotionsverfahrens
Freigabe des Druckexemplars
Nach der Disputation wird vom Studienbüro ein vorläufiges Zeugnis erstellt, das allerdings nicht zum Tragen des Doktortitels berechtigt. Ebenfalls erhält der Doktorand/die Doktorandin vom Studienbüro den „Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation“. In diesem Formular ist vermerkt, ob die Freigabe des Druckexemplars erteilt wurde. Wenn das Druckexemplar vom Prüfungsexemplar abweichen soll, muss nach Änderung die Freigabe von der im Protokoll bestimmten Person eingeholt werden.
Veröffentlichung der Arbeit und Abschlussorganisation
Nach Freigabe fertigt der Doktorand/die Doktorandin entsprechend der Veröffentlichungsform die geforderte Anzahl der Druckexemplare der Dissertation an (siehe Tabelle). Der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die elektronische Veröffentlichung der Arbeit (Version 1). Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB).
Veröffentlichungsform |
Studienbüro |
Fachbereichs- bibliothek |
Stabi |
Gesamt |
als E-Dissertation |
1 |
1 |
2 |
4 |
rein als Printmedium |
1 |
1 |
35 |
37 |
als kumulative Dissertation |
1 |
1 |
2 bzw. 6* |
4 bzw. 8 |
in einem gewerblichen Verlag |
1 |
1 |
6 |
8 |
*) Wenn die kumulative Dissertation als E-Dissertation veröffentlicht wird, sind 2 gedruckte Exemplare in der Stabi abzugeben. Wenn sie als Printmedium veröffentlicht wird, sind 6 gedruckte Exemplare in der Stabi abzugeben.
Die Druckexemplare sollen in DIN-A5 beidseitig bedruckt (80 g/m² Papier) und dauerhaft haltbar gebunden sein. Das Datum der Druckfreigabe wird hinter der Titelseite eingefügt.
Die Abgabe der Pflichtexemplare wird auf dem „Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation“ an der jeweiligen Stelle (siehe Tabelle) quittiert.
Abschließend müssen im Studienbüro folgende Formulare ausgefüllt abgegeben werden:
- Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation
- Organisationsbogen bei Verlassen des Fachbereichs (PDF)
- Verbleibstatistik (PDF)
Das Erstellen Ihrer Urkunde wird mindestens 3 Wochen in Anspruch nehmen. Sie können die Urkunde persönlich im Studienbüro abholen oder eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Die Aushändigung der Promotionsurkunde nach Mitteilung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht kann bis zu drei Monaten gemäß Regelungen der Promotionsordnung dauern.
Eine englische Kopie muss gesondert beantragt werden.
6. Vorzeitige Beendigung des Promotionsverfahrens
Sollten Sie Ihr Promotionsverfahren vorzeitig beenden, verwenden Sie bitte das Formblatt
Promotionsverfahren am Fachbereich Chemie nach der Promotionsordnung vom 12.07.2000 bis 30.11.2010
Der Fachbereich Chemie der Universität Hamburg verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) und im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.). Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in einem der im Fachbereich Chemie vertretenen Fächer. Ab dem 6. April 2011 können Promotionsvorhaben ausschließlich nach der neuen Promotionsordnung der Fakultät begonnen werden.
Das Promotionsverfahren ist in der Promotionsordnung geregelt und wird durch die Ausführungsbestimmungen ergänzt.
Abschluss des Promotionsvorhabens
Zum Abschluss des Promotionsvorhabens wird eine Dissertation eingereicht. Die Formalien der Dissertation inklusive einer Richtlinie zum Aufbau finden sich hier:
Es werden 5 beidseitig bedruckte, gebundene Prüfungsexemplare (80 g/m² Papier) in DIN-A4 zusammen mit folgenden Unterlagen im Studienbüro Chemie eingereicht
- Anmeldung zum Abschluss der Promotion (PDF)
- KMR-Liste (PDF)
- Anmeldung zur Disputation (PDF)
oder Anmeldung zur mündlichen Prüfung (PDF) - Lebenslauf
- Reifezeugnis (einfache Kopie)
- Urkunde und Zeugnis des Hochschulexamens (beglaubigte Kopie, oder einfache Kopie und Originale vorzeigen)
Die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses entscheidet zunächst über die Eröffnung des Abschlussverfahrens der Promotion. Er setzt die Gutachter für die Dissertation ein, wobei im Regelfall dem Vorschlag der Kandidatin oder des Kandidaten gefolgt wird.
Wird als mündliche Prüfungsleistung die Disputation gewählt, so schlägt die Kandidatin bzw. der Kandidat die Fragesteller für die Disputation vor und bemüht sich um einen Disputationstermin. Hierbei ist zu beachten, dass nach Eingang des letzten Dissertationsgutachtens und aller notwendigen Unterlagen mindestens zwei Wochen Frist eingeräumt werden müssen, in denen der Promotionsausschuss die Zulassung zur Disputation genehmigt und danach die Einladung zur Disputation durch das Studienbüro versandt und ausgehängt wird.
Wird die mündliche Prüfung (Rigorosum) gewählt, so entscheidet der Promotionsausschuss nach Vorliegen des letzten Dissertationsgutachtens und aller notwendigen Unterlagen über die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Hauptfach und zwei Nebenfächern einschließlich der Zulassung der mündlichen Prüferinnen oder Prüfer, für die von der Kandidatin oder dem Kandidaten Vorschläge gemacht werden können. Die erste Prüfung kann sieben Tage nach dem Eingang des letzten Gutachtens absolviert werden. Alle drei Prüfungen werden innerhalb von zwei Wochen abgelegt.
Nach Bestehen der mündlichen Prüfungsleistung wird ein Prüfungszeugnis ausgefertigt. Die Promotionsurkunde kann erst dann durch den Dekan ausgehändigt werden, wenn die Dissertation veröffentlicht ist und die Bestätigungen darüber vorliegen. Darüber hinaus muss die Abschlussorganisation (Platzabgabe etc.) abgeschlossen sein.
Veröffentlichung der Dissertation, Verteilung der Pflichtexemplare, Abschlussorganisation
Der Bewerber oder die Bewerberin hat außer den für die Prüfungsakten erforderlichen Exemplaren unentgeltlich eine vom Fachbereichsrat im Einklang mit den Anforderungen der Staats- und Universitätsbibliothek festgelegte Zahl von gedruckten Exemplaren abzuliefern.
Alternativ kann die Anzahl an gedruckten Exemplaren reduziert werden, wenn ein Verlag die Dissertation druckt oder die elektronische Publikation der Dissertation gewählt wird. Die Druckexemplare sollen in DIN-A5 beidseitig bedruckt (80 g/m² Papier) und dauerhaft haltbar gebunden sein