Fast-Track
Kriterien für die Zulassung
Absolventen eines Bachelorstudienganges in Chemie oder Molecular Life Sciences können zur Promotion zugelassen werden, wenn
- sie zu den Besten des Bachelorjahrgangs zählen (max. 15 %)
- sie von zwei hauptamtlichen Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern oder habilitierten Mitgliedern der Fakultät, darunter mindestens eine Professorin oder ein Professor, in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichem Fach im Rahmen einer Feststellungsprüfung erfolgreich begutachtet wurden. Bei Absolventen mit einem Bachelorabschluss im Fach Molecular Life Sciences wird die Kommission aus den beteiligten Fachbereichen Biologie, Chemie und Medizin zusammengesetzt. Diese Kommission wird vom Fach-Promotionsausschuss Chemie eingesetzt. Die Prüfung umfasst ein wissenschaftliches Gespräch im Umfang von bis zu einer Stunde.
- promotionsvorbereitende Studien im Rahmen eines Master-Studiengangs durchgeführt werden,
- innerhalb
eines Jahres festgestellt wird, dass die Kandidaten im ersten Jahr des
Studiums exzellente Leistungen erbringen. Dieses entscheidet der
Fach-Promotionsausschuss im Einzelfall.
Promotionsstudium
Im ersten Jahr der Promotion sind 60 Leistungspunkte aus dem entsprechenden Masterstudiengang zu erbringen. Bei sehr guten Leistungen wird das Promotionsstudium direkt fortgeführt und weitere 30 Leistungspunkte verteilt auf die verbleibende Promotionsphase erworben. Bei der Prüfung nach dem ersten Jahr sollen alle Pflichtmodule sowie ein benotetes Kolloquium über die Praktikumsmodule des 1. und 2. Semesters berücksichtigt werden. Werden die Erwartungen nach dem ersten Jahr nicht erfüllt, wird das Studium ab dem 2. Jahr im Masterstudium fortgeführt.
Anerkennung des Masterabschlusses im Promotionsstudium
Gemäß der Promotionsordnung muss sichergestellt werden, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller im Rahmen des Promotionsverfahrens einen Masterabschluss in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang erwirbt.Bitte beachten Sie:
Vor der Bewerbung ist eine Prüfung im Studienbüro unbedingt notwendig!