Habilitation am Fachbereich Chemie
Die Habilitationsordnung des Fachbereiches Chemie finden Sie hier:
Habilitationsordnung Fachbereich Chemie der Universität Hamburg (PDF)
Veröffentlichung der Arbeit:
Nach Freigabe fertigt der/die Habilitand:in entsprechend der Veröffentlichungsform die geforderte Anzahl der Druckexemplare der Habilitation an. Es wird die elektronische Veröffentlichung der Arbeit empfohlen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB). Sollten Sie die Veröffentlichung über eine Printversion oder über einen Verlag beabsichtigen, melden Sie sich bitte im Studienbüro: promotion.chemie@uni-hamburg.de, Uta Fischer.
Anzahl der Exemplare:
Studienbüro | Fachbereichsbibliothek | Staatsbibliothek | |
als E-Habilitationsschrift | 1 | 1 | 2 |
Die Fachbereichsbibliothek und Staatsbibliothek versenden eine automatische Bestätigung der Veröffentlichung an das Studienbüro.
Privatdozentinnen und Privatdozenten:
Der Fachbereich Chemie der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften kann habilitierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf Antrag die Lehrbefugnis als Privatdozentin oder Privatdozent verleihen. Die Voraussetzungen und das Prozedere sind in der Satzung der Universität Hamburg über die Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozentin oder Privatdozent gemäß § 17 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (Privatdozentursatzung, pdf) geregelt. Die Verleihung erfolgt für ein bestimmtes Fachgebiet. Die Privatdozentin oder der Privatdozent ist verpflichtet, innerhalb ihres oder seines Fachgebiets eine unentgeltliche Titellehre im Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden je Studienjahr durchzuführen, diese Pflicht erlischt mit dem Eintritt in den Ruhestand.
Der Antrag ist an die Leitung des Fachbereichs Chemie zu richten.