Studieren im Ausland
AKTUELLES |
[August 2024]
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[Mai 2024]
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Ein Auslandsaufenthalt ist eine wertvolle Erfahrung, sowohl in fachlicher als auch persönlicher und kultureller Hinsicht.
Ein Studium im Ausland kann von den Studierenden selbst geplant werden (Freemover). Es besteht darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, einen bestehenden Kooperationsvertrag (ERASMUS+ oder Zentralaustausch) zwischen der Universität Hamburg und einer Partneruniversität für einen Auslandsaufenthalt zu nutzen.
Diese Seiten informieren über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts innerhalb Ihres Studienfaches am Fachbereich Chemie. Grundlegende Informationen hält die Abteilung Internationales bereit. Details zu aktuellen Förderprogrammen gibt es auf den Internationalen Seiten des MIN-Dekanats.
Mit ERASMUS+ im Ausland studieren
Für Studierende, die ein oder zwei Semester im europäischen Ausland verbringen wollen, gibt es das Förderprogramm ERASMUS+ der Europäischen Union. Der Fachbereich Chemie unterhält im Rahmen des ERASMUS+-Programms Partnerschaften mit verschiedenen europäischen Universitäten
Vorteile des ERASMUS+-Programms:
- Auslandsstudium an einer unserer Partnerhochschulen für ein oder zwei Semester.
- Wegfall der dort ansonsten evtl. zu zahlenden Studiengebühren durch die Kooperationsvereinbarung.
- Zahlung eines Mobilitätszuschusses von derzeit (2024) ca. 400-600 EUR/Monat, max. 4 Monate/Semester, für max. 12 Monate pro Studiengang.
- Anmeldung (Nominierung) bei der Partneruniversität.
- Möglichkeit der Anrechnung der an der Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen durch Abschluss einer obligatorischen Lernvereinbarung (Learning Agreement). Es bietet den Studierenden die Planungssicherheit, dass die erbrachten Leistungen an der Universität Hamburg anerkannt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Abt. Internationales.
ERASMUS+-Programme SMS und SMP
ERASMUS+ unterscheidet zwischen Studierenden, die an einer Partneruniversität Vorlesungen und andere Lehrveranstaltungen besuchen (SMS-Programm) und Studierenden, die ein Forschungspraktikum an einer Universität oder einem Unternehmen absolvieren (SMP-Programm). Das SMS-Programm kann nur an den Partneruniversitäten durchgeführt werden, das SMP-Programm kann an allen Universitäten der EU absolviert werden. Der entscheidende Unterschied ist, dass man im SMP-Programm NICHT an der Gasthochschule immatrikuliert wird (= keinen Studierendenstatus hat). Deshalb gibt es einen andern Bewerbungsprozess mit anderen Formularen.
Chemie-Studierende, die einen Aufenthalt von kürzer als fünf Monaten planen, sollen das SMP-Programm nutzen. Grund: Im SMS-Programm, dass semesterweise läuft, müssen pro Semester 30 LP Studienpensum vereinbart sein. Ein (Forschungspraktikum-)Aufenthalt von z.B. drei Monaten erbringt 18 LP.
Bewerbung SMS-Stipendium
Die Bewerbung für ein ERASMUS+-SMS-Stipendium erfolgt online mit der STiNE-Kennung. Das Bewerbungsportal Mobility Online ist in dem Zeitraum vom 1. Dezember bis Ende Januar freigeschaltet.
Für die Bewerbung im Fachbereich müssen folgende Unterlagen bis zum 31. Januar hochgeladen werden:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf (Euro-Pass Lebenslauf oder frei formuliert)
- Vorläufiges Learning Agreement (für die Kurswahl)
- Transcript of Records (erhältlich im Studienbüro Chemie)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über den Kenntnisstand in der Unterrichtssprache (z.B.. DAAD-Sprachzeugnis oder Sprachnachweis vom Sprachenzentrum der Universität Hamburg). Der Sprachnachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Bei den Dokumenten wie z.B. dem Learning Agreement ist darauf zu achten das die aktuellen Formulare für das jeweilige akademische Jahr verwendet werden. Die aktuellen Formulare sowie Anleitungen zum Ausfüllen finden Sie bei der Abteilung Internationales.
Nach der online-Bewerbung wird die Vollständigkeit der Bewerbung vom Erasmus-Programmbeauftragten geprüft und Sie erhalten über das weitere Vorgehen bescheid.
Bewerbung SMP-Stipendium
Die Bewerbung für ein ERASMUS+-SMP-Stipendium erfolgt direkt über die Abteilung Internationales. Die Bewerbung erfolgt online mit der STiNE-Kennung über das Bewerbungsportal Mobility Online. Die Bewerbung sollte spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums erfolgen. Bei den Dokumenten ist darauf zu achten das die aktuellen Formulare für das jeweilige akademische Jahr verwendet werden. Die aktuellen Formulare sowie Anleitungen zum Ausfüllen finden Sie bei der Abteilung Internationales.
Dauer der Förderung
Bei einsemestrigen Aufenthalten werden derzeit max. 150 Tage (5 Monate), bei zweisemestrigen Aufenthalten max. 300 Tage (10 Monate) finanziell gefördert. Die Förderung kann von Jahr zu Jahr variieren. Es sind mehrere Auslandsaufenthalte möglich, sofern die Gesamtförderdauer von 12 Monaten nicht überschritten wird.
Höhe der Förderung
Die Zuschüsse werden nach Ländersätzen gezahlt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Abteilung Internationales: Studieren im Ausland
Partneruniversitäten
Jedes Studienfach schliesst mit den Partneruniversitäten Verträge über den ERASMUS-Austausch für das jeweilige Fach ab. Die Plätze können fachbereichsintern flexibel untereinader vergeben werden.
Chemie (Details zu Anforderungen/Einschränkungen im Kapitel "Auslandsaufenthalt Chemie/LC Master" unten)
- Antwerpen (nur M.Sc.)
- Barcelona (Universitat Autonoma de Barcelona)
- Bern
- Danzig (Politechnika Gdanska, nur M.Sc.)
- Gent
- Krakau (nur M.Sc.)
- Odense (nur M.Sc.)
- Oviedo (nur M.Sc.)
- Padua
- Paris (UPMC, Forschungspraktika nur drei Monate)
- Paris (Chimie ParisTech, nur M.Sc.)
- Perugia (nur M.Sc.)
- Prag
- Rennes
- Sevilla (nur M.Sc.)
- Southampton *
- Tromsø
- Trondheim (nur M.Sc.)
Molecular Life Sciences
- Barcelona
- Glasgow *
- Helsinki
- London (nur M.Sc.) *
- Neapel
- Nijmegen
- Paris (nur M.Sc.)
- Patras
- Sevilla
- Straßburg (nur B.Sc.)
- Umeå
Pharmazie
- Barcelona (Universitat de Barcelona)
- Bath*
- Camerino
- Mailand
- Padua
- Perugia
- Rennes
- Sevilla
- Warschau
*Auslandsaufenthalte in Großbritannien werden durch die EU nur noch sehr eingeschränkt finanziell gefördert. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Abt. Internationales.
Programmbeauftragte und Informationsveranstaltungen
Für jedes Fach gibt es einen Programmbeauftragten, bei dem sich die Studierenden für ein ERASMUS-Stipendium bewerben. Der Programmbeauftragte führt im Vorfeld eine Informationsveranstaltung durch, wählt die Bewerber aus, nominiert die Stipendiaten bei der Abteilung Internationales und meldet die Stipendiaten bei den Partneruniversitäten an.
Programmbeauftragter Chemie:
Prof. Dr. Axel Jacobi von Wangelin(axel.jacobi"AT"uni-hamburg.de), Institut fpr Anorganische und Angewandte Chemie
Eine ERASMUS-Informationsveranstaltung für Studierende der Chemie findet jährlich im November statt.
Programmbeauftragter Pharmazie:
Prof. Dr. Axel Jacobi von Wangelin(axel.jacobi"AT"uni-hamburg.de), Institut für Anorganische und Angewandte Chemie
Eine ERASMUS-Informationsveranstaltung für Studierende der Pharmazie findet jährlich im November statt.
Programmbeauftragter Molecular Life Sciences:
Dr. Patrick Ziegelmüller(ziegelm"AT"chemie.uni-hamburg.de), Institut für Biochemie und Molekularbiologie
Eine ERASMUS-Informationsveranstaltung für MLS-Studierende findet jährlich im November statt.
Unterkunft im Gastland
Bei einigen Partneruniversitäten besteht im Rahmen der Kooperation die Möglichkeit, ein Studentenwohnheimzimmer zu mieten. In manchen Gastländern wird die Zimmersuche auf dem freien Wohnungsmarkt bevorzugt. Die Miete ist von den Studierenden zu tragen.
Formalitäten und Fristen
Vor, während und nach dem Aufenthalt an der Partneruniversität sind diverse Unterlagen einzureichen. Die Fristen und die aktuellen Formulare finden Sie bei der Abteilung Internationales.
Weitere Förderprogramme
Eine Übersicht über verschiedene Förderprogramme gibt es auf der Seite Internationales der MIN-Fakultät sowie der Stipendiendatenbank des DAAD.
Free Mover
Als so genannter "Freemover" bewerben Sie sich nicht für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule, sondern organisieren Ihren Auslandsaufenthalt selbst. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, an jede Universität Ihrer Wahl zu gehen; bedeutet aber auch, die gesamte Organisation selbst zu übernehmen. Zudem müssen Sie Studiengebühren für Ihr Auslandssemester zahlen soweit das vor Ort verlangt wird.
Leistungen, die Sie als Freemover an einer ausländischen Universität erbringen, können für Ihr Studium an der UHH anerkannt werden, soweit diese äquivalent sind. Eine gute Vorbereitung und Absprache mit Ihrer Studienkoordinatorin bzw. Ihrem Studienkoordinator vor dem Auslandsaufenthalt ist daher dringend zu empfehlen.
Für eine Bewerbung als Freemover wenden Sie sich an das Programm, in dem Sie teilnehmen möchten oder an das International Office der ausgewählten Universität. Viele International Offices der ausländischen Universitäten stellen Infos zum Bewerbungsprozedere und weitere Informationen für Freemover auf ihren Websites zur Verfügung.
Einige Institutionen sind bei der Organisation eines Freemover-Aufenthaltes behilflich: Informationsblatt Freemover (PDF)
Zentralaustausch
Die Universität Hamburg führt fächerübergreifende Austauschprogramme mit Partnerhochschulen in Australien, China, Estland, Japan, Kanada, Mexiko, Polen, Russland, Südafrika, Südkorea, Taiwan und den USA durch. Die Studienplätze werden mittels eines Auswahlverfahrens zentral über die Abteilung Internationales vergeben. Die Austauschstudierenden erhalten administrative Unterstützung sowohl durch die Abteilung Internationales als auch durch die Gasthochschule. Der Austausch beinhaltet eine Studiengebührenbefreiung an der Partnerhochschule, je nach Universität ist z.B. auch eine Garantie auf einen Wohnheimplatz oder ein Teilstipendium damit verbunden. Die Studienplätze können in den meisten Fällen mit einer Hamburglobal-Förderung kombiniert werden. Aufenthalte an den Partnerhochschulen sind für ein oder zwei Semester möglich.
Bewerben können sich alle Studierenden der Universität Hamburg, die mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Studienabschluss an der Universität Hamburg zu erreichen (keine Gast- und Austauschstudierenden). Jedes Jahr finden zwei Bewerbungsrunden jeweils im Mai und November statt, in denen unterschiedliche Partnerhochschulen zur Wahl stehen-
Alle Informationen zum Zentralaustausch hierzu finden Sie hier.
Hamburglobal
Die Hamburglobal-Stipendien der Universität Hamburg fördern die Auslandsmobilität von an der Universität Hamburg immatrikulierten Studierenden. Dabei können Aufenthalte für das Studium, Praktika, Sprachkurse oder auch Teilnahmen an Tagungen gefördert werden.
Mehr Informationen zu Hamburglobal finden Sie online.
RISE
Der Deutsche Akademische Austauschdienst bietet für Studierende naturwissenschaftlicher Fächern mit RISE (Research Internships in Science and Engineering) weltweit die Möglichkeit, im Ausland ein Praktikum zu absolvieren.
Mehr Informationen zum RISE-Programm finden Sie online.
IAESTE
IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) ist eine weltweite Praktikanten-Austauschorganisation für Studierende der Naturwissenschaften.
Mehr Informationen zum IAESTE-Programm finden Sie online.
Anerkennung von Studienleistung aus dem Ausland
Seitdem die Lissabon-Konvention der Europäischen Union im Jahre 2007 in Bundesrecht überführt worden ist, müssen Hochschulen extern erbrachte Leistungen grundsätzlich anerkennen. Die Umsetzung der Vorgaben der „Lissabon Konvention“ erfolgt in §40 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Dabei muss die Anerkennung von erbrachten Leistungen fair und transparent nach dem Kriterium der Gleichwertigkeit der erworbenen Kompetenzen und nicht der (inhaltlichen oder formalen) Gleichartigkeit erfolgen.
Die Anerkennung von extern erbrachten Leistungen kann nur abgelehnt werden, wenn die Hochschule nachweist, dass diese nicht gleichwertig sind. Entscheidender Grundsatz der Lissabon-Konvention ist, dass eine Qualifikation im Regelfall anzuerkennen ist. Die Beweislast, dass ein Antrag auf Anerkennung nicht die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, weil ein wesentlicher Unterschied vorliegt, trägt der zuständige Prüfungsausschuss.
Wenn Sie sich Studienleistungen aus Ihrem Auslandsaufenthalt anerkennen lassen möchten, nutzen Sie bitte das Antragverfahren in STiNE:
In Ihrem STiNE-Account finden Sie in der Rubrik „Studium --> Anträge“ das Antragsformular: MIN - Antrag auf Anerkennung von Leistungen
Es wird empfohlen, vor dem Ausfüllen des Antrages ein Beratungsgespräch mit dem/der zuständigen Studienkoordinator/in zu vereinbaren.
Bitte füllen Sie den elektronischen Antrag in STiNE aus und schicken ihn elektronisch ab. Informieren Sie zusätzlich das Studienbüro Chemie, dass sie einen Antrag in STiNE gestellt haben, damit dieser bearbeitet wird.