Beispiel: Betäubungsmittel gemäß BtmG
Mescalin ist ein halluzinogenes Alkaloid und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz.

Bei der Suche der Substanz in der Datenbank wird das System fündig. In dem Datensatz findet auch das Betäubungsmittelgesetz, Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel), Erwähnung. Aufgrund dieses Eintrags erhält die Substanz vom System das Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) zugeordnet. Außerdem ist Mescalin in einer zusätzlichen Liste mit Pflanzengiften aufgeführt. Der Kommentar wird aus dieser Liste entnommen.
Der Kommentar "Teileinstufung aus Struktur-Merkmalen berechnet" weist darauf hin, dass die Einstufung vom System vorgenommen wurde und unter Umständen nicht vollständig ist.
Ergebnis:
Alle Angaben ohne Gewähr!