Gefahrstoff-Bewertung

Experimente im Labor brauchen Zeit und kosten Geld. Kann man am Computer Vorhersagen treffen, spart man viele Resourcen. Auch auf Tierversuche könnte in vielen Fällen verzichtet werden. Neue Stoffe könnten vor der Synthese bewertet werden und Forschungsprojekte ggf. schon in der Planungsphase auf sichere Pfade gelenkt werden.
Grundlegendes Wissen über gefährliche Stoffe sollen im Chemie-Studium vermittelt werden. Mit entsprechender Vorbildung „sieht man manchen Stoffen schon an“, dass sie instabil oder ungesund sein könnten, z.B. gespannte Ringsyteme, Azide, Peroxide oder Schwermetallverbindungen...
Bei manchen Stoffen ist das Gefährdungspotential jedoch auch mit chemischem Basiswissen nicht ohne weiteres zu erkennen und einzuschätzen. Für Chemikalien, die käuflich erworben werden können, sieht der Gesetzgeber daher eine Gefahrstoff-Kennzeichnung vor. Darüber hinaus gibt es noch ca. 600 weitere Gesetze und Regelungen, die Chemikalien betreffen. Meist sind in den Gesetzen sowohl einzelne, definierte Stoffe als auch bestimmte Derivate reguliert, die sich z.B. als Markush-Formel darstellen lassen und somit ganze Stoffgruppen definieren.
In den meisten Datenbanken werden die Stofflisten der Gesetze als statische Listen aufgenommen, die nicht einzeln namentlich angegebenen Stoffe aber nicht mit aufgeführt. Übersetzt man den Gesetzestext in einen Algorithmus, ist eine intelligente Datenbank in der Lage, gesuchte Substanzen dem Gesetz zuzuordnen, auch wenn es um ein nicht explizit genanntes Derivat handelt. Problematisch sind in diesem Zusammenhang Substanzen, die NICHT gehandelt werden dürfen, wie z.B. Drogen oder chemische Waffen. Bekannte Substanzen sind dann zwar in Datenbanken enthalten, erhalten aber per Definition KEINE Gefahrstoffkennzeichnung, da sie ja verboten sind, obwohl sie z.T. extrem gefährlich und/oder gesundheitsschädlich sind. Dies kann zu vermeidbaren Missverständissen über die Substanz führen hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials.
Legt man die chemische Vererbung zugrunde, ist auch eine Erkennung noch nicht im Gesetz erfasster Substanzen denkbar.
Die Gefahrstoff-Bewertung basiert auf diesen Konzepten:- Eine umfassende Datenbank beschreibt bekannte Stoffe
- Gesetzliche Regelungen und wissenschaftliche Prinzipien werden als Programmcode integriert
- Chemische Strukturen werden nach vielfältigen Kriterien analysiert
- Chemische Vererbungsmechanismen werden genutzt