Beispiel: weitere Überprüfung
Wenn sich die zu bewertende Substanz weder in der Stoffdatenbank findet noch den erwähnten Abbaureaktionen zugänglich ist, führt das OBW-System noch einige weitere Überprüfungen durch:
Prüfung auf radioaktive Isotope
Uranverbindungen werden gemäß der CLP-Verordnung der EU (EG) Nr. 1272/2008 mit dem Gefahrensymbol GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) und dem Signalwort "Gefahr" eingestuft.
Der Kommentar "Teileinstufung aus Struktur-Merkmalen berechnet" weist darauf hin, dass die Einstufung vom System vorgenommen wurde, unter Umständen nicht vollständig ist und eventuell um zusätzliche systemeigene Gefahrenhinweise ergänzt wurde.
Da es sich hier um ein radioaktives Isotop handelt, ordnet das System der Substanz automatisch das zusätzliche Gefahrenpiktogramm "Radioaktiv" zu. Abgebildet ist das Bewertungsergebnis für Urantrichloridtrifluorid.
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Prüfung auf Zinnalkyle
Dem Ergebnis der Bewertung von Zinnalkylen werden (sofern sie nicht in der Datenbank gefunden werden) gemäß der CLP-Verordnung der EU (EG) Nr. 1272/2008 automatisch die aufgeführten Gefahrensymbole und H-Sätze hinzugefügt und auf den entsprechenden Eintrag der Verordnung verwiesen. Der Kommentar "Teileinstufung aus Struktur-Merkmalen berechnet" weist darauf hin, dass die Einstufung vom System vorgenommen wurde und unter Umständen nicht vollständig ist.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Prüfung auf Pflanzengifte
Für Substanzen, die in der Datenbank erfaßt sind, erfolgt außerdem ein Vergleich mit einer Liste von Pflanzengiften. Ist die jeweilige Substanz in dieser Liste aufgeführt, so werden dem Bewertungsergebnis zusätzliche Kommentare hinzugefügt. Die Abbildung zeigt das Ergebnis für das Pilzgift Muscarin:
Alle Angaben ohne Gewähr!