Informationen für Studieninteressierte Molecular Life Sciences (M.Sc.)
Information for foreign students
The program Molecular Life Sciences (M.Sc.) at the University of Hamburg is in German and English. Please note the hints for proof of German language skills. For more information, see the application procedure for master programs.
Wie ist der Masterstudiengang aufgebaut?
Bachelor- und Masterstudiengänge sind grundsätzlich modular aufgebaut, d.h. das Studium besteht aus kleineren, inhaltlich zusammenhängenden Einheiten von Veranstaltungen, den sogenannten Modulen. Jedes Modul wird durch eine Modulprüfung abgeschlossen. Für das Bestehen der Module erhält man Leistungspunkte. Die Studierenden haben das Studium erfolgreich absolviert und erhalten den Titel Master of Science (M.Sc.), wenn sie alle Module abgeschlossen und insgesamt 120 Leistungspunkte erreicht haben.
Eine Übersicht über die Fächer und Module finden Sie im Studienplan (PDF).
Welches Ziel verfolgt der Studiengang?
Ziel des Molecular Life Sciences-Studiengangs (M.Sc.) ist es, fachlich fundiertes Wissen der Biochemie/Molekularbiologie zu erwerben und Zusammenhänge innerhalb der eigenen und benachbarten Disziplinen herzustellen. Studierende lernen anspruchsvolle Probleme zu erkennen und zu analysieren, zu formulieren und zu lösen. Die Absolventen werden in der akademischen oder außeruniversitären Forschung tätig sein, z.B. in der molekularbiologischen und biochemischen Grundlagenforschung (an Universitäten, Forschungsinstituten oder Kliniken) oder in der pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie. In diesen Bereichen ist ein Masterabschluss – in der Regel mit anschließender Promotion – eine Voraussetzung, um in Führungspositionen tätig sein zu können. Die Biochemie wird zusammen mit der Molekularbiologie auch in den kommenden Jahrzehnten die Grundlage für wichtige Schlüsseltechnologien bilden, wie z.B. die Biotechnologie und die Biomedizinische Forschung und Entwicklung.
FAQ - Häufig gestellte Fragen Studieninteressierte
Gibt es besondere Zugangsvoraussetzungen?
Die Zugangsvoraussetzungen sind in der Regel ein Abschluss in dem konsekutiven Bachelorstudiengang Molecular Life Sciences der Universität Hamburg oder einem vergleichbaren Studiengang, oder ein Abschluss in einem anderen Bachelorstudiengang, sofern Studienleistungen im Umfang von mindestens 90 Leistungspunkten in Biochemie/Molekularbiologie nachgewiesen werden, die dem Curriculum des konsekutiven Bachelorstudiengangs vergleichbar sind.
Wie hoch sind die Gebühren an der Universität Hamburg?
Es fallen etwa 350,- Euro für das Studentenwerk und das Semesterticket für den HVV pro Semester an.
Kann man Molecular Life Sciences in Hamburg auch als Fernstudium studieren?
Ein Fernstudium ist nicht möglich, da für viele Veranstaltungen und Praktika Anwesenheitspflicht besteht.
Kann man den Studiengang auch zum Sommersemester beginnen?
Nein, der Studiengang startet nur zum Wintersemester.
Wann beginnen an der Universität Hamburg die Semester?
Die Semestertermine findet man beim Campus-Center.
Ist der Studiengang auf Deutsch oder auf Englisch? Muss ich Englischkenntnisse nachweisen?
Die Lehrveranstaltungen sind auf Deutsch und auf Englisch. Englischkenntnisse müssen bei der Bewerbung nachgewiesen werden.
Kann man schneller als in den vorgesehenen 4 Semestern studieren?
Da die Arbeitsbelastung bei einem normalem Studienverlauf relativ hoch ist, sollte man nicht vom Studienplan abzuweichen und Module vorziehen und zu einem früheren Zeitpunkt belegen. Ein Studium in weniger als 4 Semstern ist nicht möglich.
Wie setzen sich Leistungspunkte (LP) zusammen?
Leistungspunkte (Englisch: credit points, ECTS) geben den Arbeitsaufwand für eine Lehrveranstaltung bzw. ein Modul an. Dabei werden die Präsenzzeit an der Uni sowie die Zeit für das Selbststudium und die Vorbereitung auf die Modulprüfung eingerechnet. Ein Leistungspunkt steht für 30 Zeitstunden. Wenn also eine Veranstaltung 3 Leistungspunkte umfasst, entspricht dies einem Arbeitsaufwand von 90 Stunden. Davon beträgt die Anwesenheitszeit (bei 14 Wochen Vorlesungen pro Semester) bei einer Lehrveranstaltung mit 2 Semesterwochenstunden (SWS) 14 x 90 Minuten = 21 Stunden. Die restlichen 69 Stunden sollen für die Vor- und Nachbearbeitung der Veranstaltungen sowie für die Vorbereitung für die Prüfung verwendet werden. Insgesamt umfasst das dreijährige Bachelorstudium 180 Leistungspunkte. Pro Studienjahr ergibt das 60 Leistungspunkte mit insgesamt 1800 Arbeitsstunden. Das entspricht einer 40-Stunden-Woche bei 45 Arbeitswochen und 7 Wochen Urlaub pro Jahr. Da Semesterwochenstunden (SWS) nur die Präsenzzeit für Lehrveranstaltungen angeben, sind Leistungspunkte (LP) sehr viel besser geeignet um den Aufwand für Veranstaltungen einzuschätzen. Studierende können ihr Studium dadurch besser planen und überprüfen, ob der Aufwand für eine Lehrveranstaltung angemessen ist. Gleichzeitig geben die Angaben zu den Leistungspunkten den Lehrenden einen Anhaltspunkt dafür, was sie von den Studierenden erwarten können.
Kann man ein Auslandssemester während des Studiums absolvieren?
Das Absolvieren eines Auslandsemesters ist grundsätzlich möglich. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass Lehrveranstaltungen mit einem ähnlichen Umfang und Inhalt im Ausland absolviert werden und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Das 3. Fachsemester mit den Labrotations bietet sich hierfür an. Bei einem Semester im Ausland wird dann ein Urlaubssemester genommen (in STiNE, Grund: "Studienaufenthalt im Ausland" auswählen). Es entfallen dann die Gebühren für das HVV-Ticket.
Ich muss mein Studium selbst finanzieren. Wie viele Stunden kann ich neben dem Studium noch arbeiten?
Wer für seinen Lebensunterhalt während des Studiums selbst aufkommen muss, sollte sich im Klaren darüber sein, dass der Studiengang ein Vollzeitstudium mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche ist. Eine zusätzliche wöchentliche Belastung von 8-12 Arbeitsstunden sollte innerhalb der Vorlesungszeit nicht überschritten werden.
Ist ein Masterabschluss ausreichend, um eine Stelle in der Biochemischen Industrie zu bekommen?
In der Regel schließt sich an ein M.Sc.-Studium die Promotion an. Zu beruflichen Perspektiven von Absolventen mit Masterabschluss können wir leider keine Aussagen machen.
Wie viele Studierende werden zugelassen?
Es werden jedes Jahr etwa 40 Studierende zugelassen.
Wie viele Interessenten bewerben sich für den Studiengang?
Wir haben etwa 200 Bewerbungen pro Jahr.
Wie hoch ist der Numerus Clausus (NC)?
Der NC hängt vom jeweiligen Bachelorstudiengang, von der Anzahl der Bewerber und den Abschlussnoten der Bewerber ab. Für Absolventen von biochemischen Fächern liegt er im oberen Zweier-Bereich, für Absolventen anderer Fächer im mittleren Einser-Bereich.
Meine Abschlussnote ist nicht so gut. Soll ich mich trotzdem bewerben?
Da einige Bewerberinnen und Bewerber den Studienplatz nicht annehmen, werden Plätze zum Nachrücken frei. Hier haben auch Bewerberinnen und Bewerber mit einer schlechteren Abschlussnote eine Chance einen Platz zu bekommen.
Wo und wann kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung für das kommende Wintersemester findet vom 01.06 – 15.07 statt. Die Bewerbung erfolgt online beim Campus-Center.
Ich studiere an einer anderen Universität Molecular Life Sciences oder Biochemie/Molekularbiologie. Kann ich an die Universität Hamburg wechseln?
Eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ist aufgrund der kurzen Dauer des Studiums leider nicht möglich.
Ich studiere Biologie/Chemie/Biotechnologie mit Abschluss B.Sc. an einer Fachhochschule. Kann ich mich nach meinem Abschluss für den Masterstudiengang Molecular Life Sciences in Hamburg bewerben?
Der Masterstudiengang ist für Studierende aller naturwissenschaftlichen Studiengänge offen. Bitte die Zugangsvoraussetzungen beachten.
Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Studienbewerber?
Informationen für Studienbewerber aus dem Ausland gibt es beim Campus-Center.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Die Studienberatung erfolgt durch Dr. Patrick Ziegelmüller, die Kontaktdaten sind in der rechten Spalte zu sehen.
Gasthörerinnen und Gasthörer
Sie möchten als Gasthörerin oder Gasthörer an unseren Veranstaltungen teilnehmen?
Die Einschreibung als Gasthörerin oder Gasthörer kann für das Sommersemester ab 1. März und für das Wintersemester ab 1. September eines jeden Jahres beantragt werden. Weitere Informationen gibt es im Campus-Center
Bewerbungsinformationen
Bewerbungszeitraum: 01.06. – 15.07. zum Wintersemester
Semesterbeginn: 1. Oktober (Wintersemester)
Studiensprache: Deutsch und Englisch
Zugangsvoraussetzungen
Hochschulabschluss
Für den Masterstudiengang Molecular Life Sciences bestehen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
- (1) Ein Abschluss in dem Bachelorstudiengang Molecular Life Sciences der Universität Hamburg oder einem vergleichbaren Studiengang oder ein Abschluss in einem anderen Bachelorstudiengang, sofern Studienleistungen im Umgang von mindestens 90 Leistungspunkten, die mit dem Curriculum des Bachelorstudiengangs Molecular Life Sciences vergleichbar sind, nachgewiesen werden.
- (2) In besonderen Fällen ist eine Zulassung unter Abweichung von der unter (1) genannten Bedingung (ggf. mit individuellen Auflagen) möglich, wenn ein Bachelorabschluss vorliegt, mit mindestens 70 Leistungspunkten, die mit dem Curriculum des Bachelorstudiengangs Molecular Life Sciences vergleichbar sind und zusätzlich besondere studiengangsbezogene Leistungen (z.B. einschlägige Praktika, Berufserfahrungen oder Arbeitsergebnisse) nachgewiesen werden. Hierüber entscheidet die Auswahlkommission des Masterstudiengangs Molecular Life Sciences.
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, kann dies bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden. Zu den in diesem Fall einzureichenden Dokumenten vgl. „Einzureichende Bewerbungsunterlagen“ weiter unten
Weitere besondere Zugangsvoraussetzungen
- Bewerberinnen und Bewerber müssen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Ausreichende Kenntnisse sind wie folgt nachzuweisen:
- a) Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch einen Kurs an einer anerkannten Institution oder
- b) International English Language Testing System (IELTS) Academic Test mit mindestens 5.0 oder
- c) Test of English as a Foreign Language (TOEFL) internet-based Test mit mindestens 72 Punkten oder
- d) Cambridge Certificate of Advanced English (CAE), of Proficiency in English (CPE), Higher Business English Certificate (BEC), First Certificate in English (FCE) oder
- e) Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang oder
- f) Hochschulreife für englischsprachige Hochschulen oder
- g) sechs-monatiger Aufenthalt in einem englisch-sprachigen Land oder
- h) sieben Jahre Englischunterricht an einer deutschsprachigen Schule
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung finden Sie in der Zugangssatzung des Studiengangs: www.uni-hamburg.de/zugang-master
Zeugnisanerkennung für im Ausland erworbene Studienabschlüsse
Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten Studienabschluss im Ausland erworben haben, erfolgt die Zeugnisanerkennung eines im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses im Rahmen des Bewerbungsverfahrens an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften.
Falls Ihr Studienabschlusszeugnis nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurde, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin Ihres Studienabschlusses in deutscher oder englischer Sprache bei.
Deutschkenntnisse
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Erststudium nicht an einer deutschsprachigen Hochschule abgeschlossen haben, müssen zur Einschreibung (noch nicht zur Bewerbung) ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies gilt für deutschsprachige und für deutsch-englischsprachige Master.
Bewerberinnen und Bewerber, die zwar einen ausländischen Hochschulabschluss haben, aber trotzdem ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, können als Nachweis auch die Hochschulzugangsberechtigung (also z.B. das Abiturzeugnis) einreichen.
Dieses Deutschzertifikat ist spätestens bis zu Beginn des Semesters (01.10. eines Jahres für das Wintersemester) einzureichen. Eine Übersicht aller von der Universität Hamburg anerkannten Deutschzertifikate finden Sie unter www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse
Bewerbung
Online-Bewerbung
Während der Bewerbungsfrist füllen Sie die Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal der Universität Hamburg aus: www.uni-hamburg.de/online-bewerbung
Legen Sie sich bitte einen Bewerbungsaccount an, geben Sie Ihre Daten online ein und senden Sie die Online-Bewerbung elektronisch ab.
Füllen Sie das Deckblatt für Masterbewerbungen am Fachbereich Chemie aus und senden Sie dieses mit den einzureichenden Bewerbungsunterlagen in EINEM pdf-Dokument per E-Mail an folgende Adresse: studienbuero@chemie.uni-hamburg.de( studienbuero"AT"chemie.uni-hamburg.de)
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Bitte reichen Sie alle Unterlagen als unbeglaubigte Kopien ein. Bei Dokumenten, die nicht in Deutscher oder Englischer Sprache ausgestellt wurden, ist zusätzlich eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin in Deutscher oder Englischer Sprache erforderlich.
- Deckblatt für Masterbewerbungen am Fachbereich Chemie
- Abschlusszeugnis Ihres Hochschulstudiums oder vorläufiges Transcript of Records
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren und kein Abschlusszeugnismit Note vorweisen können, reichen Sie in jedem Fall ein aktuelles Transcript of Records mit vorläufiger Durchschnittsnote ein. Das Abschlusszeugnis ist bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachzureichen. - Sofern es nicht aus Ihrem Zeugnis hervorgeht, fügen Sie ihrer Bewerbung eine Auflistung aller bisher absolvierten Veranstaltungen und Module oder Prüfungsleistungen, die oftmals als Transcript of Records oder 'Auszug aus derP rüfungsakte' bezeichnet werden, bei.
- Bewerber/innen die aktuell in dem Bachelorstudiengang Molecular Life Sciences ander Universität Hamburg eingeschrieben sind, benötigen kein Transcript of Records. Die Noten und Leistungspunkte werden aus dem online System STiNE übernommen.
Sollten Sie zusätzlich einen Sonderantrag (z.B. Härtefallantrag) stellen, so muss dieser inklusive der erforderlichen Nachweise gesondert von den oben genannten Bewerbungsunterlagen direkt beim Team Bewerbung und Zulassung der Universität Hamburg innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Weitere Informationen zum Sonderantrag finden Sie unter: www.uni-hamburg.de/sonderantrag und www.uni-hamburg.de/info-master.
Bewerbungsanschrift
Auswahlkriterien
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der verfügbaren Plätze im Masterstudiengang, ist eine Auswahl erforderlich:
Es werden alle Bewerbungen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.07.) eingegangen sind, im Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Molecular Life Sciences berücksichtigt, wenn durch das erste Hochschulstudium die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Bewerbungen werden in zwei Gruppen unterteilt:
- Gruppe 1: Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss in dem Bachelorstudiengang Molecular Life Sciences der Universität Hamburg oder einem vergleichbaren Studiengang.
- Gruppe 2: Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss in einem anderen Bachelorstudiengang, sofern Studienleistungen im Umfang von mindestens 90 Leistungspunkten nachgewiesen werden, die mit dem Curriculum des Bachelorstudiengangs Molecular Life Sciences der Universität Hamburg vergleichbar sind. In besonderen Fällen ist eine Zulassung unter Abweichung der Voraussetzung möglich, wenn ein Bachelorabschluss vorliegt mit mindestens 70 Leistungspunkten, die mit dem Curriculum des Bachelorstudiengangs Molecular Life Sciences der Universität Hamburg vergleichbar sind und zusätzlich besondere studiengangsbezogene Leistungen (z.B. einschlägige Praktika, Berufserfahrungen oder Arbeitsergebnisse) nachgewiesen werden.
Für Gruppe 1 werden 70% und für Gruppe 2 werden 30% der verfügbaren Plätze zur Verteilung vorgesehen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden innerhalb jeder Gruppe nach dem Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses eingestuft. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt entsprechend der verfügbaren Plätze innerhalb der einzelnen Gruppen. Bleiben in einer Gruppe nicht vergebene Studienplätze übrig, werden diese auf die andere Gruppe übertragen. Die Auswahlentscheidung trifft eine Auswahlkommission, die aus Mitgliedern des gemeinsamen Ausschusses des Studienganges gebildet wird.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung finden Sie in der Auswahlsatzung des Studiengangs auf www.uni-hamburg.de/auswahl-master.
Zulassung und Immatrikulation
Nach Prüfung Ihrer Bewerbung wird Ihnen ein Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid in Ihrem STiNE-Account unter dem Menüpunkt „Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Termine finden Sie in den Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung für einen Masterstudiengang (www.uni-hamburg.de/info-master). In Ihrem Zulassungsbescheid wird Ihnen die Frist genannt, innerhalb der Sie sich einschreiben müssen, indem Sie die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen beim Team Bewerbung und Zulassung einreichen. Bitte reichen Sie die Dokumente dann als beglaubigte Kopien ein, nähere Informationen finden Sie auf www.uni-hamburg.de/beglaubigung.