Pharmazie (Staatsexamen)
Geändertes Zulassungsverfahren für den Studiengang PharmazieACHTUNG:Seit 2020 gibt es für die Zulassung zum Studiengang Pharmazie ein neues Zulassungsverfahren. Wichtig:Für den HAM-Nat-Test muss bis zum 15.01. jeden Jahres eine Anmeldung erfolgen. Informationen dazu finden Sie in diesem Merkblatt und unten auf dieser Seite. |
Inhalte des Studiums
Grundstudium Pharmazie
Im Grundstudium der Pharmazie werden die naturwissenschaftlichen Grundlagen aus den Bereichen Biochemie, Biologie, Chemie, Mathematik, Medizin und Physik vermittelt.
Die Wirkstoffe in Arzneimitteln sind chemische Verbindungen; daher ist
die Chemie in der Ausbildung eines der Hauptfächer. Chemische
Teilgebiete, die durch spezielle Veranstaltungen vermittelt werden, sind
neben pharmazeutischer Chemie die allgemeine und anorganische Chemie,
physikalische Chemie, organische Chemie und Biochemie.
Damit bereits während des Studiums Einblicke in die pharmazeutische
Praxis in Apotheke, Krankenhaus oder Industrie vermittelt werden,
absolvieren die Studierenden während der Semesterferien im Grundstudium
eine achtwöchige Famulatur (Betriebspraktikum).
Hauptstudium Pharmazie
Im Hauptstudium stehen die Spezialdisziplinen Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie und Klinische Pharmazie im Vordergrund. Daneben wird weiteres Grundlagenwissen erarbeitet, insbesondere aus dem medizinischen Bereich. Daraus ergibt sich eine große Vielseitigkeit der Lehrinhalte, die für das Pharmaziestudium ebenso charakteristisch ist wie der für ein naturwissenschaftliches Studium hohe Anteil praktischer Lehrveranstaltungen. In den Praktika bearbeiten die Studierenden unter Anleitung unterschiedliche Aufgabenstellungen wie beispielsweise
- Herstellung von Arzneiformen (z.B. Salben, Zäpfchen, Tabletten)
- Mikroskopische Untersuchung von Gewebeschnitten
- Bestimmung von Arzneipflanzen bei Exkursionen im Gelände
- Anlegen von Bakterienkulturen
- Identifikation von Wirkstoffen in Arzneimitteln
- Untersuchung von Körperflüssigkeiten auf Inhaltsstoffe
- Blutdruck messen
- Analyse von pflanzlichen Drogen
- Synthese von pharmazeutischen Wirkstoffen
- Prüfung von pharmazeutischen Rohstoffen nach den Regeln der Arzneibücher
und vieles andere mehr.
Die Pharmazeutische Biologie beschäftigt sich insbesondere mit Arzneipflanzen als Lieferanten pflanzlicher Drogen und pflanzlicher Wirkstoffe. Die dazu notwendigen Kenntnisse der Botanik werden im Grundstudium theoretisch und praktisch erarbeitet. Darüber hinaus werden in der Pharmazeutischen Biologie Grundlagen der Humanbiologie, der Immunologie, der Biotechnologie und der Mirkrobiologie vermittelt.
Die Arzneiformenlehre und pharmazeutische Technologie ist für die
spätere berufliche Tätigkeit vieler Absolventen besonders bedeutsam,
denn in der Industrie und in den Krankenhausapotheken sind viele
Apotheker mit der Herstellung und Prüfung von Arzneiformen sowie der
Qualitätssicherung dieser Prozesse beschäftigt. Dieses Fach wird daher
in mehreren theoretischen sowie zwei praktischen Lehrveranstaltungen
angeboten. Des weiteren werden in diesem Fach biopharmazeutische Aspekte
der Arzneiformulierung vermittelt. Im Vordergrund steht hierbei die
Frage, inwieweit durch die Arzneiform die Wirkung beeinflußt werden
kann.
In den medizinischen Disziplinen, die für das Verständnis der Wirkungsweise von Arzneimitteln und damit auch für die Beratung von Patienten wichtig sind, werden Pharmakologie und Toxikologie, Physiologie, Pathophysiologie, medizinische Mikrobiologie und Ernährungsphysiologie gelehrt.
Die klinische Pharmazie stellt die therapeutische Anwendung von Arzneimitteln in den Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang werden vielseitige interdisziplinäre Themen bearbeitet, wie ökonomische und epidemiologische Aspekte und die anwendungsbezogene Beratung von Ärzten und Patienten bei der Arzneimitteltherapie.
In allen Gebieten der Pharmazie dominieren analytische Fragestellungen. Neben einfachen Untersuchungsmethoden lernen die Studierenden in entsprechend eingerichteten Praktika mit technisch aufwändigen computergesteuerten Analysengeräten selbständig zu arbeiten.
Im Haupstudium besteht für alle Studierenden die Möglichkeit, in einem Wahlpflichtpraktikum einen individuellen Studienschwerpunkt zu bilden, in dem unter Anleitung an aktuellen Forschungsthemen mitgearbeitet werden kann. Die Integration in die laufende Forschung ermöglicht interessante Einblicke in den modernen Wissenschaftsbetrieb, vermittelt zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Spezialdisziplin und bereitet auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung vor.
Praktisches Jahr Pharmazie
Nach bestandenem Zweiten Teil der Pharmazeutischen Prüfung ist das Pharmaziestudium beendet, und es schließt sich die einjährige praktische Ausbildung in Apotheke, Krankenhaus oder Industrie an. Nach diesem Abschnitt wird die Ausbildung mit dem Dritten Teil der Pharmazeutischen Prüfung beendet.
Welche Prüfungen sind abzulegen?
Für das Studium der Pharmazie gilt eine staatliche Prüfungsordnung,
die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO). In dieser Ordnung ist
festgelegt, wie die Pharmazeutische Prüfung abgelegt wird. Seit dem
Oktober 2001 gilt eine novellierte Fassung der Approbationsordnung.
Die Pharmazeutische Prüfung wird auch Staatsexamen genannt, da sie im Gegensatz zu einer Universitätsprüfung eine staatliche Prüfung ist, die vor dem Landesprüfungsamt für Heilberufe abgelegt wird. Wer alle drei Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung bestanden hat, kann die Approbation als Apotheker beantragen. Nur nach Erteilung der Approbation darf man unter dieser Berufsbezeichnung als Apothekerin oder Apotheker arbeiten.
Die Pharmazeutische Prüfung wird in drei Abschnitten abgelegt. Der
Erste Teil wird nach erfolgreichem Grundstudium, also nach den ersten
vier Semestern, schriftlich in den folgenden Fächern abgelegt:
- Allgemeine, anorganische und organische Chemie
- Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
- Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
- Grundlagen der pharmazeutischen Analytik.
Der Zweite Teil der Pharmazeutischen Prüfung wird nach dem
Hauptstudium abgelegt, also nach einem insgesamt achtsemestrigen
Pharmaziestudium, und zwar mündlich in den Fächern
- Pharmazeutische/Medizinische Chemie
- Pharmazeutische Biologie
- Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie
- Pharmakologie und Toxikologie.
- Klinische Pharmazie
Nach bestandenem Zweiten Teil der Pharmazeutischen Prüfung ist
das Pharmaziestudium beendet, und es schließt sich die einjährige
praktische Ausbildung in Apotheke, Krankenhaus oder Industrie an. Nach
diesem Abschnitt wird die Ausbildung mit dem Dritten Teil der
Pharmazeutischen Prüfung beendet. Dieser Abschnitt wird wiederum
mündlich abgelegt in den Fächern
- Pharmazeutische Praxis
- Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker.
Anmeldung zu den Pharmazeutischen Prüfungen
Die Anmeldung zu einer Pharmazeutischen Prüfung (Staatsexamen) erfolgt über das Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA) bis zum 10. Juni für die Prüfungen im Herbst und bis zum 10. Januar für die Prüfungen im Frühjahr.
Für die Anmeldung zur 1. Pharmazeutischen Prüfung sind die Scheine des Grundstudiums vorzulegen. Dafür kann ein Transcript of Records per E-Mail an das Studienbüro Chemie(studienbuero"AT"chemie.uni-hamburg.de) angefragt werden, welches nach Erstellung zum Download bereitsteht. Die Scheine des Hauptstudiums werden für die Anmeldung zum 2. Pharmazeutischen Prüfung ebenso bereitgestellt.
Ende des universitären Teils der Apotheker:innen-Ausbildung nach AAppO
Mit der 2. Pharmazeutischen Prüfung endet das Studium der Pharmazie. Nach der Mitteilung der bestandenen 2. Pharmazeutischen Prüfung durch das Landesprüfungsamt werden die Pharmaziestudierenden automatisch exmatrikuliert.
Worin unterscheidet sich das Hamburger Pharmaziestudium vom Studiengang an anderen deutschen Universitäten?
Die Studienpläne, das heißt die semesterweise Gliederung der Lehrveranstaltungen, differieren an den einzelnen Hochschulen erheblich. Der Hamburger Studienplan zeichnet sich dadurch aus, dass die praktischen Lehrveranstaltungen in jedem Jahr in der Regel einmal angeboten werden (Jahreszulassung). Der Studienplan ist außerdem so konzipiert, dass ein Wechsel zwischen Hamburg und anderen Studienorten möglich ist.
Da die Prüfungsinhalte der Pharmazeutischen Prüfung und auch viele Lehrveranstaltungen bundeseinheitlich durch die Approbationsordnung geregelt sind, sind die Lehrinhalte an den verschiedenen deutschen Universitäten sehr ähnlich. An einzelnen Universitäten können jedoch durchaus Schwerpunkte gesetzt werden, die sich aus besonderen Stärken in der Forschung oder besonderen Ausstattungsmerkmalen ergeben. In Hamburg bestehen solche Schwerpunkte z. B. im Bereich der pharmazeutischen Mikrobiologie, der instrumentellen Analytik und der Herstellung steriler Arzneiformen in der pharmazeutischen Technologie. Weitere Schwerpunkte können von den Studierenden im Bereich des Wahlpflichtfaches selbst ausgewählt werden.
Studienordnung, Modulhandbuch
Studienordnung und Studienplan
- Approbationsordnung Pharmazie (Link)
- Änderung der Neufassung der Studienordnung für den Studiengang Pharmazie an der Universität Hamburg vom 9. 10.2013 vom 06.5.2020 - Studienbeginn ab WS 2020/21 (Link)
- Neufassung der Studienordnung für den Studiengang Pharmazie vom 9.10.2013 - Studienbeginn ab WS 2012/13 (PDF)
- Studienplan Pharmazie ab WiSe 2012 (PDF)
- Änderung der Studienordnung für den Studiengang Pharmazie vom 3.7.2002 vom 1.11.2006 - Studienbeginn ab SoSe 2007 (PDF)
- Studienordnung für den Studiengang Pharmazie vom 3.7.2002 - Studienbeginn ab WS 2003/04 (PDF)
Modulhandbuch
Lehrveranstaltungen
Anmeldelisten nach Fachsemestern
- 1. Fachsemester (PDF)
- 2. Fachsemester (PDF)
- 3. Fachsemester (PDF)
- 4. Fachsemester (PDF)
- 5. Fachsemester (PDF)
- 6. Fachsemester (PDF)
- 7. Fachsemester (PDF)
- 8. Fachsemester (PDF)
Stundenpläne nach Fachsemestern
- Stundenplan 1. FS (WiSe) (PDF)
- Stundenplan 2. FS (SoSe) (PDF)
- Stundenplan 3. FS (WiSe) (PDF)
- Stundenplan 4. FS (SoSe) (PDF)
- Stundenplan 5. FS (WiSe) (PDF)
- Stundenplan 6. FS (SoSe) (PDF)
- Stundenplan 7. FS (WiSe) (PDF)
- Stundenplan 8. FS (SoSe) (PDF)
Wahlpflichtfach
Das Wahlpflichtpraktikum wird mit den Lehrenden der Gebiete Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie und Klinische Pharmazie.
Der Nachtrag in STiNE erfolgt nach Abgabe des vollständigen Laufzettels (PDF) per E-Mail im Studienbüro Chemie (studienbuero"AT"chemie.uni-hamburg.de).
Formulare und Links
Allgemeine Formulare
Prüfungsrelevante Formulare
Links
Auslandsaufenthalt
Informationen zu einem Auslandsaufenthalt im Pharmaziestudium finden Sie hier:
Auslandsaufenthalt
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbung bei hochschulstart.de
Anträge auf Zulassung zum Pharmaziestudium sind über Hochschulstart zu stellen, nicht direkt an der Universität Hamburg.
Bewerbungsschluss für Neuabiturienten ist der 15. Juli bzw. für Abiturienten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in früheren Jahren erworben haben, der 31. Mai. Die Zulassung findet nur jeweils zum Wintersemester statt. Näheres zum Zulassungsverfahren finden Sie unter www.hochschulstart.de.
Wichtig für die Bewerbung ist, die abweichenden Fristen für die Teilnahme am HAM-Nat-Test zu beachten!
Internationale Studierende können sich direkt bei der Universität Hamburg bewerben. Die Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Campus-Centers.
Internationale Studieninteressierte unterstützt auch der International Guide bei der Bewerbung.
Teilnahme am HAM-Nat-Test
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst 2017 muss das Verfahren für die Zulassung zu den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie seit 2020 neu geregelt werden.
Seit der Zulassung zum Wintersemester 2020 - 2021 hat sich das Zulassungsverfahren für den Studiengang Pharmazie in Hamburg (und an allen anderen Pharmaziestandorten) geändert. Im zentralen Verfahren (wird über Hochschulstart abgewickelt) werden:
- 30 % der Plätze über die Abiturnote
- 60 % der Plätze über ein Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
- 10 % über eine zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
vergeben.
Für die Zulassungsverfahren 2020 und 2021 erfolgt die Vergabe der Studienplätze in der ZEQ noch nach den gleichen Kriterien wie im AdH-Verfahren.
Im AdH Verfahren wird es in Hamburg eine Kombination aus Abiturnote (45 %), Eignungstestergebnis (45 %) und Abschluss einer fachspezifischen Berufsausbildung (10 %) geben. Als Eignungstest wird der HAM-Nat-Test durchgeführt, der schon seit etlichen Jahren als naturwissenschaftlich geprägter Eignungstest bei der Vergabe von Medizin-Studienplätzen in Hamburg, Berlin und Magdeburg eingesetzt wird. Probefragen bzw. Vorbereitung auf den Test kann jeder Interessierte auf der Internetseite von viaMINT nachschlagen.
Die erzielten Testergebnisse werden dann bei einer Bewerbung für den Studiengang Pharmazie bei Hochschulstart vorgelegt und dann in der AdH-Quote für Hamburg (und auch Greifswald) berücksichtigt.
Um die Chance auf die Zulassung zum Studiengang Pharmazie in Hamburg möglichst günstig zu gestalten, sollten sich deshalb alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Pharmazie in Hamburg, unabhängig von der Bewerbung bei Hochschulstart, schon ab Dezember des Vorjahres bis 15.01. unter www.auswahltestzentrale.de für den HAM-Nat-Test anmelden. Nach der Anmeldung werden die Kandidaten im Februar über den genauen Tag und den Ort ihres HAM-Nat-Tests informiert.
Kann man von anderen Studienorten nach Hamburg wechseln?
Ein solcher Wechsel ist prinzipiell möglich, und zwar im Grund- und Hauptstudium. Voraussetzung ist, dass in Hamburg ein entsprechender Platz frei ist und die Bewerberin oder der Bewerber die erforderlichen Voraussetzungen für einen Wechsel aufweist:
- Sie haben den ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erfolgreich absolviert oder sind erstmalig zu dieser zugelassen worden. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung im 5. oder 6. Fachsemester immatrikuliert sind und eine erstmalige Einladung zum ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung als Leistungsnachweis mit der Bewerbung vorlegen wollen, müssen Sie gleichzeitig den Nachweis der „Erstmaligkeit“ durch das für Sie zuständige Landesprüfungsamt oder die jeweilige Studienfachberatung Ihrer Heimathochschule erbringen. Der Nachweis über das Bestehen des ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung bzw. die erstmalige Einladung zum ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung können bis zum 15. August (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. 15. Februar (Bewerbung zum Sommersemester) nachgereicht werden.
- Eine Bewerbung ist bis zum vorletzten Semester der Regelstudienzeit möglich, also maximal zum 7. Fachsemester. Ausnahmen hiervon sind nur bei Vorliegen von Fällen einer außergewöhnlichen Härte gemäß der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium (UniZS) möglich.
- Ausländische Bewerberinnen und Bewerber finden Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulbildung beim CampusCenter der Uni Hamburg.