Krankmeldung bei Prüfungen
Sollten sie zu einem Prüfungstermin erkrankt sein, reichen Sie bitte das Attest vom Arzt zusammen mit dem Krankmeldeformular für Prüfungen (PDF) bis spätestens 10 Tage nach Beginn der Krankheit (so wie auf dem Attest vermerkt) per E-Mail beim Studienbüro ein.
Sie können das Attest und das ausgefüllte Formular auch per Post schicken oder in den Briefkasten des Studienbüros werfen, er wird täglich mehrmals geleert.
Über verspätet eingehende Krankmeldungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Zur Wiederholungsklausur müssen Sie sich in STiNE selbst anmelden!
Nimmt ein/e Studierende/r trotz der Vorlage eines Attestes an einer Prüfung teil, erklärt sie/er damit, dass sie/er nicht mehr an der attestierten Prüfungsunfähigkeit festhalten will. Die erbrachte Prüfungsleistung ist damit gültig und so zu behandeln, als hätte kein Attest vorgelegen.
Das hat allerdings auch Folgen für die folgenden Prüfungstermine, die im Zeitraum der ursprünglichen Krankschreibung liegen: Um sich erneut rechtswirksam auf Prüfungsunfähigkeit zu berufen, bedarf es eines neuen Attests!
Langfristige Krankmeldung
Sollten Sie eine chronische oder längerfristige Erkrankung haben oder schwanger sein, und daher über einen längeren Zeitraum nicht an Veranstaltungen (z.B. Praktika) teilnehmen können, melden Sie sich bitte frühzeitig im Studienbüro!