Gremienarbeit
Fachbereichsrat (FBR):
- Organisation des Lehrbetriebs und der Studienfachberatung
- beschließt das Lehrangebot
- ist für die Studienreform zuständig
- Vorschlagen von Neufassungen bzw. Änderungen von Studien- und Prüfungsordnungen
- kann in Angelegenheiten des Fachbereichs Stellungnahmen abgeben
- fungiert als übergreifender Qualitätszirkel auf Fachbereichsebene
- Stellungnahmen in Angelegenheiten des Fachbereichs
- Treffen einmal im Monat
- (vgl. Akteure in Studium und Lehre 1.5.1 bzw. fakultätssatzung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften §7)
Fakultätsrat (FAR):
- Beschlussfassung über Hochschulprüfungsordnungen
- Studienordnungen und weitere Satzungen
- Entscheidung über Einrichtung
- Änderung und Aufhebung von Studiengängen im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans der Hochschule
- Entscheidung über die Organisation der Fakultät sowie ihre Selbstverwaltungseinheiten in der Lehre
- Stellungnahme zu allen Angelegenheiten der Fakultät
- Treffen einmal im Monat
- Wahl des Dekanats
- (vgl. Akteure in Studium und Lehre 2.1.1 bzw. Fakultätssatzung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften §5)
MIN-Qualitätszirkel:
- Zahlenmäßig gleiches Verhältnis von Studierenden und Lehrenden(!)
- Vorbereitung von Beschlüssen des Fakultätsrats im Bereich Studium und Lehre
- Entwicklung von Vorschlägen zur übergreifenden Studienreform und für Leitlinien der Fakultät
- Tagung i.d.R. einmal im Semester
- (vgl. Akteure in Studium und Lehre 2.1.5)
MLS Qualitätszirkel:
- Nur auf MLS bezogen
- Für fachlich-curriculare und organisatorische Weiterentwicklung verantwortlich
- Tagung ein oder zwei Mal im Jahr
- Berücksichtigung der QM-Berichte (z. B. Modulerfolg, Ergebnisse Evaluationen)
- Abstimmung mit dem Fachbereich und den Beauftragten für Studium und Lehre
- Berichtet dem Dekanat über Qualität von Studium und Lehre
- Für interne Evaluation zuständig,
- Für Umsetzung bzw. Initiation von Maßnahmen zur Erfüllung von Auflagen und Empfehlungen und deren Dokumentation zuständig
- (vgl. Akteure in Studium und Lehre 1.5.2)
Prüfungsausschuss:
- Organisation der Prüfungen
- Nicht für die Bewertung von Prüfungsleistungen zuständig
- Für Einhaltung der Prüfungsordnung zuständig
- Studentische Mitglieder wirken bei der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen nicht mit
- Beantragung weiterer Module beim Prüfungsausschuss möglich
- Entscheidung über Ausnahmen bei der Zulassung zur Abschlussarbeit
- Teilnahme an der Erstellung individueller Stundenpläne für Teilzeitstudierende
- Ermöglichung der Teilnahme von Studierenden an mündlichen Prüfungen als Zuhörerinnen und Zuhörer
- (vgl. Hamburgisches Hochschulgesetz §63, Prüfungsordnung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften §7, Fachspezifische Bestimmungen)
Gemeinsamer Ausschuss:
- Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebs für den jeweiligen Studiengang
- Festlegung der konkreten Lehrinhalte im Rahmen der jeweiligen Modulbeschreibungen
- Einrichtung eines Prüfungsausschusses
- Vorschläge zur Änderung der Prüfungsordnung und die Einleitung des Beschlussfassungs- und Genehmigungsverfahrens
- Verleihung des akademischen Grades Bachelor of Science
- (vgl. Fachspezifische Bestimmungen für Molecular Life Sciences)