Gastwissenschaftler:innen
Zitat Amt für Arbeitsschutz, Schreiben vom 28.10.2010:
In Hochschulen und Forschungseinrichtungen kommt es immer vor, dass man Gastwissenschaftler entsendet bzw. aufnimmt, um eine Methode zu erlernen oder um ein Experiment mit den dortigen Ressourcen durchzuführen usw. Die externe Arbeitsumgebung ist dem Gastwissenschaftler oft nicht vertraut und er kennt nicht alle dortigen Gefährdungen. Umgekehrt können auch Beschäftigte des Gastgebers durch die Arbeiten des Gastwissenschaftlers gefährdet werden. Sprachliche Probleme stellen beim internationalen Austausch eine weitere potentielle Gefährdung dar.
Nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen die entsendenden bzw. aufnehmenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer Arbeitgeberpflichten gemeinsam die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten bei Aufenthalten der Gastwissenschaftler gewährleisten:
- Allgemeine regelmäßige Unterweisung (entsendende Institution)
- Arbeitsplatzbezogene Unterweisung und Anweisung (aufnehmende Institution)
- Zurverfügungstellung der persönlichen Schutzausrüstung (aufnehmende Institution)
- Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (entsendende Institution)
- Anpassung der Gefährdungsbeurteilung (gemeinsam: entsendende und aufnehmende Institution)
- Arbeitsplatzbegehung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsarzt (aufnehmende Institution)
- Meldung der Unfälle bzw. der Zwischenfälle (aufnehmende Institution)
- Gegenseitige Mitteilung über besondere Gefahren (gemeinsam: entsendende und aufnehmende Institution)
- Benennung des Ansprechpartners bzw. des Koordinators vor Ort (aufnehmende Institution)
- Überprüfung der Umsetzung der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen (gemeinsam: entsendende und aufnehmende Institution)
Für o.g. Personen ist es zwingend notwendig VOR Aufnahme der Tätigkeiten einen Praktikumsvertrag für Gastwissenschaftler abzuschliessen und eine Kopie davon bei der Fachbereichsleitung (z.Hd. Dr. Thomas Behrens) zu hinterlegen. Dieser Vertrag ermöglicht eine Versicherung über unseren Unfallversicherungsträger UK-Nord.
- Rechte und Pflichten an der UHH tätiger Personen (PDF)
- Richtlinie für die Tätigkeit Universitätsfremder (PDF)
- Praktikumsvertrag für Gastwissenschaftler (DOC)
- EN-Praktikumsvertrag für Gastwissenschaftler
(This translation is for information only—only the German version shall be legally valid and enforceable) (DOC) - Anleitung zur Zusammenarbeit der Arbeitgeber bei Aufenthalten der Gastwissenschaftler (PDF)