Ab 13.7.2020 werden 18 Einzelarbeitsplätze im Lesesaal 1 und 20 Einzelarbeitsplätze im Wolf-Walter-Lesesaal angeboten. Die Arbeitsplätze müssen vorher mit einem Online-Formular reserviert werden (hierfür benötigt man seinen Bibliotheksausweis) und stehen vorrangig Studierenden des Fachbereichs Chemie (inkl. Lehrämter)zur Verfügung, die bei uns lernen und arbeiten möchten.
Pro Person ist pro Tag eine Reservierung von bis zu zwei Zeitfenstern möglich. Arbeitsplätze können für die laufende und die nächste Woche reserviert werden. Sie erhalten eine Reservierungsbestätigung per E-Mail, sollte der gewünschte Zeitraum nicht verfügbar sein bieten wir einen alternativen Termin an.
Wenn Sie Ihre Reservierung nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte per Telefon (040/42838-2413) oder per E-Mail (chembib@chemie.uni-hamburg.de). So kann der Arbeitsplatz anderweitig vergeben werden.
Aktuell mögliche Zeitfenster für Platzreservierungen sind Montag bis Freitag von 12.00-15.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr. (Ab 27.07.: 09.00 - 14.00 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr).
Zum Ende der reservierten Zeit müssen die Arbeitsplätze komplett geräumt werden, danach erfolgt die Desinfektion der Arbeitstische inkl. Lampen und Stühle für das nächste Zeitfenster.
Nur mit der Platzreservierung ist auch die Nutzung der Lehrbuchsammlung vor Ort möglich.
Das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes ist bei Betreten, Verlassen und Bewegen innerhalb der Bibliothek verpflichtend. Auch auf dem Weg zum reservierten Arbeitsplatz ist das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Am Tisch selbst darf die Maske abgelegt werden. Die Mitnahme von Wasserflaschen ist gestattet.
Literatur aus den übrigen Lesesälen bzw. Magazin können auf Anfrage über das Personal bestellt werden.
Alle übrigen Bereiche der Bibliothek bleiben für den Publikumsverkehr gesperrt.
Die Reservierungsbestätigung muss beim Betreten des Gebäudes bei der Pförtnerloge und in der Bibliothek vorgezeigt werden (Handy oder Papierausdruck) sowie der Bibliotheksausweis. Beim Betreten des Gebäudes muss außerdem die Eintragung in die Listen (bzw. beim Verlassen) erfolgen.