Änderung bei der Schließfachausleihe
12. Mai 2015, von Y. Köhn
Ab 01.06.2015 benötigen Sie für die Nutzung der Schließfächer in der Bibliothek einen gültigen Bibliotheksausweis. Die Ausgabe und Rückgabe erfolgt bei der Bibliotheksinformation. Die Nutzung der Schließfächer ist nur während der Öffnungszeiten der Bibliothek gestattet. Die Bibliothek ist berechtigt, nicht fristgemäß freigemachte Fächer zu räumen. Beim Verlust des Schlüssels bzw. des Anhängers fallen Kosten für die Ersatzbeschaffung an.