TRINITROTOLUEN (TNT), trocken oder angefeuchtet mit weniger als 30 Masse-% Wasser
Klasse
1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Klassifizierung
1.1D
GefZettel
1
Menge
LQ0
PackAnweis
P112b P112c
PackVor
PP46
PackZusammen
MP20
Kategorie
1 (B1000C)
VersandSt
V2 V3
Beladung
CV1 CV2 CV3
Betrieb
S1
Text
1.1D: Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind. (Eine Massenexplosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst.) Detonierender explosiver Stoff oder Schwarzpulver oder Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff, jeweils ohne Zündmittel und ohne treibende Ladung, oder Gegenstand mit Zündstoff mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen.
Text
LQ0: Keine Freistellungen nach den Vorschriften des Abschnittes 3.4.2.
Title: RICHTLINIE 2008/43/EG DER KOMMISSION vom 4. April 2008 zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Title: Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände