Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

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Stoffbeschreibung:

Summenformel:C10H16Cl2N2
Molmasse:235.153 g/mol
Stoffname(n):Nicotindihydrochlorid
nicotine dihydrochloride
Nicotindihydrochlorid
nicotine dihydrochloride

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:6019-02-9, 28357-52-0 

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahrEG/1272/2008
       PiktogrammeGHS06   GHS09    
       GefahrenhinweiseH300 Lebensgefahr bei Verschlucken.
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
 
       SicherheitshinweiseP260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P284 Atemschutz tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P302+P350 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P330 Mund ausspülen.
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienAcute Tox. 1; Acute Tox. 2 *; Aquatic Chronic 2 
       ReferenzEG-Nummer 614-002-00-X 
 
Gefahrensymbole
  
T+
Sehr giftig
N
Umweltgefährlich
98/98/EG
 
 
 
 
R-Sätze26/27/28-51/53
R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
98/98/EG
 
S-Sätze(1/2-)13-28-45-61
S1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren
S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)
S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
98/98/EG
 
EG-Index (67/548/EWG)614-002-00-X98/98/EG
 
DerivatBase: Nikotin 
 
ADR (Transportvorschriften)
       UN-Nr1656ADR
       EintragNICOTINHYDROCHLORID, FLÜSSIG oder NICOTINHYDROCHLORID, LÖSUNG 
       Klasse6.1: Giftige Stoffe 
       KlassifizierungT1 
       PackGrII: Stoffe mit mittlerer Gefahr 
       GefNum60 
       GefTextgiftiger oder schwach giftiger Stoff 
       GefZettel6.1 
       MengeLQ17 
       PackAnweisP001 IBC02 
       PackZusammenMP15 
       TankCodeL4BH 
       TankSonderTU15 TE19 
       FahrzeugAT 
       Kategorie2 
       BeladungCV13 CV28 
       BetriebS9 S19 
       TextT1: Giftige Stoffe ohne Nebengefahr, organische flüssige Stoffe 
       TextWerden diese Stoffe als Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide) zur Beförderung aufgegeben, müssen sie unter der entsprechenden Pestizid-Eintragung und in Übereinstimmung mit den entsprechenden für Pestizide geltenden Vorschriften befördert werden (siehe Absätze 2.2.61.1.10 bis 2.2.61.1.11). 
       TextLQ17: 500 mL je Innenverpackung; 100 mL je Innenverpackung, die in Trays mit Dehn- oder Schrumpffolie enthalten sind; 2 L je Versandstück 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)- 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse3: stark wassergefährdend*VwVwS
 
12BImSchV-Kategorie1: Sehr giftig12BImSchV
12BImSchV-Kategorie9b: Umweltgefährlich, in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis R 51/5312BImSchV
 
Deutsche Regelung TRGS 514
       KurzLagervorschriften 
       Eintragsehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen 
 
Zustand100 fest 
 
LGK.Class6.1A 
LGK.Reasonburnable toxic 
LGK.Specialtoxic 

Referenzen und Quellen:

*VwVwS
Short: *VwVwS
Title: WGK Einstufung laut R-Sätzen
Source: Programmfunktion
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
98/98/EG
Short: 98/98/EG
Title: Richtlinie 98/98/EG der Kommission vom 15. Dezember 1998 zur fünfundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts - und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 355 (30.12.1998)
Page: 1-624
Year: 1998
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 293 (15.11.1999) 1-79
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung
Publish_Date: 1998/12/30
ADR
Short: ADR
Title: Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: II (24)
Page: 1128 / Sonderanlage
Year: 2005
DocType: Journal
EG/1272/2008
Short: EG/1272/2008; CLP
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 353 (31.12.2008)
Page: 1-1355
Year: 2008
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 16 (20.01.2011) 1-6
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; GHS
Publish_Date: 2008/12/31
TRGS 514
Short: TRGS 514
Title: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514)
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: BArbBl.
Volume: (9)
Page: 54-59
Year: 1998
DocType: Legal_Document

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Seiteninfo: Impressum | Letzte Aktualisierung am 17. März 2008 durch Schmidt

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