Betrieb von Lüftungsanlagen
Die Laboratorien am Fachbereich Chemie verfügen über eine wirksame technische Lüftungseinrichtung und folgt den Vorgaben der TRGS 526 sowie der DIN Normen für Lüftungsanlagen.
- Im Prinzing erfolgt die Belüftung der Laboratorien durch das Zuführen von Frischluft (im Winter erwärmt) und das Abführen der Laborluft über Abluftkanäle oder die Digestorien (Abzüge)
- Die Gesamtdurchlüftungsleistung ist nach Stand der Technik auf 25 m3/h pro m2 im Volllastbetreib konfiguriert
- In den Laboratorien herrscht ein geringer Unterdruck gegenüber der Umgebung um eventuelle Chemikalien Emissionen in sichere Bereiche (Fluchtwege) zu verhindern
- Ausserhalb der Betriebszeiten wird die Durchlüftungsleistung um ca. 30 % gesenkt (Energieeinsparung), ein chemisches Arbeiten ist nur eingeschränkt möglich
- Ein Hochfahren der Durchlüftungsleistung außerhalb der Betriebszeiten kann nur manuell durch den Nutzer durchgeführt werden. Bitte folgen Sie den Anweisungen der jeweiligen Institute, wie folgend gelistet
Betriebszeiten (Vollastbetrieb):
Montag-Freitag : 05.00-21.00 Uhr
Nebenzeiten (abgesenkte Durchlüftungsleistung):
Montag- Freitag: 21.00-05.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertags: ganztägig
Dokumente zur individuellen Zuschaltung der Lüftungsanlagen außerhalb der Betriebszeiten:
LC/PC
TC/BC
In Laboratorien, die mit einem geringeren Luftwechsel als den geforderten 25 m3/h und pro m2 in der Stunde betrieben werden, sind Tätigkeiten beispielsweise mit brennbaren Flüssigkeiten oder sonstigen leicht flüchtigen, staubenden oder Aerosole bildenden Gefahrstoffen nur in kleinstem Maßstab möglich, wenn nicht andersartige zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Solche Nutzungseinschränkungen für Laboratorien sind zu dokumentieren und vom Unternehmer jedem – auch nachfolgenden – Verantwortlichen bekannt zu geben. Solche Laboratorien mit während der Arbeitszeit nach unten abweichendem Luftwechsel müssen am Eingang mit „Achtung: Reduzierter Luftwechsel!“ gekennzeichnet werden.