GHS Kennzeichnung | Gefahr | |
Piktogramme | | |
Gefahrenhinweise | H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | |
Sicherheitshinweise | P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 P305+P351+P338 P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. | |
Gefahrenkatogorien | * | |
Referenz | Acros 19582 1000 | |
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Gefahrensymbol | | C Ätzend |
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R-Sätze | 34 R34 Verursacht Verätzungen | |
Comment | Acros 19582 1000 | |
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S-Sätze | 26-36/37/39-45 S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und den Arzt konsultieren S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen) | |
Comment | Acros 19582 1000 | |
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Derivat | andere Zubereitung: Arsen | |
Derivat | andere Zubereitung: Arsen-Pulver | |
Derivat | andere Zubereitung: Arsen-Standardlösung 1000 mg/l As in HCl | |
Derivat | andere Zubereitung: Arsen-Standardlösung 1000 mg/l As in HNO3 | |
Derivat | andere Zubereitung: Arsen-Standardlösung 1000 mg/l As, NaAsO2 in H2O | |
Derivat | andere Zubereitung: Arsen-Standardlösung, Öl-basierend | |
Derivat | andere Zubereitung: Arsen-Standardlösung 10000 mg/l As in HNO3 | |
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Dichte | 1.02 g/cm3 | |
Comment | Acros 19582 1000 | |
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ADR (Transportvorschriften) |
UN-Nr | 3266 | |
GefNum | 80 | |
Comment | Acros 19582 1000 | |
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brennbare Flüssigkeiten (VbF) | - | |
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Wassergefährdungsklasse (WGS) |
Klasse | 1: schwach wassergefährdend | *VwVwS |
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Europäische Regelung | | EG/552/2009 |
Kurz | Nicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen | |
Text | 1. Nicht zugelassen - in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind; - in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind 2. Unbeschadet der Bestimmung unter 1 dürfen die genannten Stoffe oder Zubereitungen, [...] | |
Eintrag | 3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. | |
Europäische Regelung | | 2009/424/EG |
Kurz | Nicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen | |
Text | 1. Dürfen nicht verwendet werden - in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind; - in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Artikeln, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind. - in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind 2. Artikel, die die Anforderungen von Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. 3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff - außer aus steuerlichen Gründen - und/oder einen Duftstoff enthalten, sofern [...] 4. Für die Abgabe an private Verbraucher bestimmte dekorative Öllampen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie erfüllen die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedete europäische Norm für dekorative Öllampen (EN 14059). 5. - 6. [...] | |
Eintrag | 3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. | |
Europäische Regelung | | EG/552/2009 |
Kurz | Nicht zugelassen für Biozide, Holzschutz und Brauchwasseraufbereitung | |
Text | 1. Dürfen nicht verwendet werden als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen, die bestimmt sind: a) zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an: - Bootskörpern; - Kästen, Schwimmern, Netzen sowie anderen Geräten oder Einrichtungen für die Fisch- und Muschelzucht; - völlig oder teilweise untergetauchten Geräten oder Einrichtungen jeder Art; b) zum Schutz von Holz. Ferner darf damit behandeltes Holz nicht in den Verkehr gebracht werden. c) Abweichend hiervon bestehen jedoch folgende Ausnahmen: [...] von Kupfer-Chrom-Arsen (CCA), TypC [...] Unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen muss sämtliches behandeltes Holz, das in den Verkehr gebracht wird, einzeln die Aufschrift tragen: «Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken, enthält Arsen.» [...] 2. Dürfen nicht verwendet werden als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen, die zur Aufbereitung von Brauchwasser bestimmt sind, unabhängig von seiner Verwendung. | |
Eintrag | 19. Arsenverbindungen | |
Europäische Regelung | | 2006/139/EG |
Kurz | Nicht zugelassen für Biozide, Holzschutz und Brauchwasseraufbereitung | |
Text | 1. Dürfen nicht als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen in den Verkehr gebracht oder verwendet werden, die bestimmt sind zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an [...] 2. Dürfen nicht als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen in den Verkehr gebracht oder verwendet werden, die zur Aufbereitung von Brauchwasser bestimmt sind, unabhängig von seiner Verwendung. 3. Dürfen nicht als Holzschutzmittel verwendet werden. Damit behandeltes Holz darf nicht in den Verkehr gebracht werden. 4. Hiervon bestehen jedoch folgende Ausnahmen: [...] | |
Eintrag | 20. Arsenverbindungen | |
Europäische Regelung | | EG/304/2003 |
Kurz | der Ausfuhrnotifikation unterliegende Chemikalie | |
Text | Anhang I: 1. Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien Unterkategorie: p(2) = sonstige Pestizide, einschliefllich Bioziden Beschränkung der Verwendung: sr = strenge Beschränkungen | |
Eintrag | Arsenverbindungen | |
Europäische Regelung | | 76/768/EWG |
Kurz | keine Verwendung in Kosmetika | |
Text | Anhang II: Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen | |
Eintrag | 43. Arsen und seine Verbindungen | |
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Zustand | 201 flüssig (Lösung) | |
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LGK.Class | 8B | |
LGK.Reason | caustic | |