Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

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Stoffbeschreibung:

Reg. Number:7788
Summenformel:As (unspec.)
Stoffname(n):Arsen-Standardlösung 1000 mg/l As in KOH
Arsenic standard solution 1000 mg/l As in KOH

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:7440-38-2, 39277-51-5, 55624-62-9 
Produkt-Nummern:2 verschiedene (nicht im Web angezeigt)

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahr 
       PiktogrammeGHS05    
       GefahrenhinweiseH314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 
       SicherheitshinweiseP280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331
P305+P351+P338
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
 
       Gefahrenkatogorien* 
       ReferenzAcros 19582 1000 
 
Gefahrensymbol
 
C
Ätzend
 
 
 
 
 
R-Sätze34
R34 Verursacht Verätzungen
 
CommentAcros 19582 1000 
 
S-Sätze26-36/37/39-45
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und den Arzt konsultieren
S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
 
CommentAcros 19582 1000 
 
Derivatandere Zubereitung: Arsen 
Derivatandere Zubereitung: Arsen-Pulver 
Derivatandere Zubereitung: Arsen-Standardlösung 1000 mg/l As in HCl 
Derivatandere Zubereitung: Arsen-Standardlösung 1000 mg/l As in HNO3 
Derivatandere Zubereitung: Arsen-Standardlösung 1000 mg/l As, NaAsO2 in H2O 
Derivatandere Zubereitung: Arsen-Standardlösung, Öl-basierend 
Derivatandere Zubereitung: Arsen-Standardlösung 10000 mg/l As in HNO3 
 
Dichte1.02 g/cm3 
CommentAcros 19582 1000 
 
ADR (Transportvorschriften)
       UN-Nr3266 
       GefNum80 
CommentAcros 19582 1000 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)- 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse1: schwach wassergefährdend*VwVwS
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Nicht zugelassen - in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Unbeschadet der Bestimmung unter 1 dürfen die genannten Stoffe oder Zubereitungen, [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung 2009/424/EG
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Dürfen nicht verwendet werden
- in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen;
- in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Artikeln, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind.
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Artikel, die die Anforderungen von Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff - außer aus steuerlichen Gründen - und/oder einen Duftstoff enthalten, sofern [...]
4. Für die Abgabe an private Verbraucher bestimmte dekorative Öllampen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie erfüllen die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedete europäische Norm für dekorative Öllampen (EN 14059).
5. - 6. [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzNicht zugelassen für Biozide, Holzschutz und Brauchwasseraufbereitung 
       Text1. Dürfen nicht verwendet werden als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen, die bestimmt sind:
a) zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an:
- Bootskörpern;
- Kästen, Schwimmern, Netzen sowie anderen Geräten oder Einrichtungen für die Fisch- und Muschelzucht;
- völlig oder teilweise untergetauchten Geräten oder Einrichtungen jeder Art;
b) zum Schutz von Holz. Ferner darf damit behandeltes Holz nicht in den Verkehr gebracht werden.
c) Abweichend hiervon bestehen jedoch folgende Ausnahmen:
[...] von Kupfer-Chrom-Arsen (CCA), TypC [...]
Unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen muss sämtliches behandeltes Holz, das in den Verkehr gebracht wird, einzeln die Aufschrift tragen: «Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken, enthält Arsen.» [...]
2. Dürfen nicht verwendet werden als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen, die zur Aufbereitung von Brauchwasser bestimmt sind, unabhängig von seiner Verwendung.
 
       Eintrag19. Arsenverbindungen 
Europäische Regelung 2006/139/EG
       KurzNicht zugelassen für Biozide, Holzschutz und Brauchwasseraufbereitung 
       Text1. Dürfen nicht als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen in den Verkehr gebracht oder verwendet werden, die bestimmt sind zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an [...]
2. Dürfen nicht als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen in den Verkehr gebracht oder verwendet werden, die zur Aufbereitung von Brauchwasser bestimmt sind, unabhängig von seiner Verwendung.
3. Dürfen nicht als Holzschutzmittel verwendet werden. Damit behandeltes Holz darf nicht in den Verkehr gebracht werden.
4. Hiervon bestehen jedoch folgende Ausnahmen: [...]
 
       Eintrag20. Arsenverbindungen 
Europäische Regelung EG/304/2003
       Kurzder Ausfuhrnotifikation unterliegende Chemikalie 
       TextAnhang I: 1. Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien
Unterkategorie: p(2) = sonstige Pestizide, einschliefllich Bioziden
Beschränkung der Verwendung: sr = strenge Beschränkungen
 
       EintragArsenverbindungen 
Europäische Regelung 76/768/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Kosmetika 
       TextAnhang II: Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen 
       Eintrag43. Arsen und seine Verbindungen 
 
Zustand201 flüssig (Lösung) 
 
LGK.Class8B 
LGK.Reasoncaustic 

Referenzen und Quellen:

*VwVwS
Short: *VwVwS
Title: WGK Einstufung laut R-Sätzen
Source: Programmfunktion
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
2006/139/EG
Short: 2006/139/EG
Title: RICHTLINIE 2006/139/EG DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Arsenverbindungen zwecks Anpassung ihres Anhangs I an den technischen Fortschritt
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 384 (29.12.2006)
Page: 94-97
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
Publish_Date: 2006/12/29
2009/424/EG
Short: 2009/424/EG
Title: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28. Mai 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG des Rates im Hinblick auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Lampenölen und flüssigen Grillanzündern zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 138 (04.06.2009)
Page: 8-10
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
Publish_Date: 2009/06/04
76/768/EWG
Short: 76/768/EWG
Title: RICHTLINIE DES RATES vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.09.1976)
Page: 169-200
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Kosmetika; Zulassung
Publish_Date: 1976/09/27
RefComment: ersetzt durch: EG/1223/2009
EG/304/2003
Short: EG/304/2003
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 304/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2003 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 63 (06.03.2003)
Page: 1-26
Year: 2003
DocType: Legal_Document
Keyword: Ausfuhr; Einfuhr; Gefahrstoffe; PIC-Verfahren; Pestizide; Industriechemikalien
Publish_Date: 2003/03/06
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26

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