Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

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Stoffbeschreibung:

Summenformel:C2H6Cd
Molmasse:142.469 g/mol
Stoffname(n):Dimethylcadmium
Cadmium, dimethyl-
Dimethyl cadmium

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:506-82-1 
EINECS:208-055-4EINECS
Produkt-Nummern:10 verschiedene (nicht im Web angezeigt)

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahr 
       PiktogrammeGHS02   GHS07    
       GefahrenhinweiseH250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
 
       SicherheitshinweiseP210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P222 Kontakt mit Luft nicht zulassen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P302+P334 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P322 Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P330 Mund ausspülen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P370+P378 Bei Brand: …zum Löschen verwenden.
P422 Inhalt in/unter … aufbewahren
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienAcute Tox. 4; Pyr. Liq. 1 
       ReferenzR: 17-20/21/22 
 
Gefahrensymbole
  
F
Leichtentzündlich
Xn
Gesundheitsschädlich
 
 
 
 
 
R-Sätze17-20/21/22
R17 Selbstentzündlich an der Luft
R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
 
CommentABCR AB110480 
 
S-Sätze7/8-16-23-36/37/39-45
S7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten
S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen
S23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen
S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
 
CommentABCR AB110480 
 
Schmelzpunkt-4 °C 
CommentABCR AB110480 
 
Siedepunkt105.5 °C 
 
Flammpunkt-18 °C 
CommentABCR AB110480 
 
Dichte1.985 g/cm3 
 
ADR (Transportvorschriften)
       UN-Nr2845 
       GefNum333 
CommentABCR AB110480 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)leichtentzündlich 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse1: schwach wassergefährdend*VwVwS
 
12BImSchV-Kategorie7a: Leichtentzündlich12BImSchV
 
Europäische Regelung ECHA pre
       Kurzpre-registered substance 
       TextEC-Number: 208-055-4
CAS-Number: 506-82-1
Name: dimethylcadmium
Synonym: -
Registration Date: 30/11/2010
Data from: 27/03/2009
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Nicht zugelassen - in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Unbeschadet der Bestimmung unter 1 dürfen die genannten Stoffe oder Zubereitungen, [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung 2009/424/EG
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Dürfen nicht verwendet werden
- in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen;
- in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Artikeln, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind.
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Artikel, die die Anforderungen von Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff - außer aus steuerlichen Gründen - und/oder einen Duftstoff enthalten, sofern [...]
4. Für die Abgabe an private Verbraucher bestimmte dekorative Öllampen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie erfüllen die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedete europäische Norm für dekorative Öllampen (EN 14059).
5. - 6. [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzKeine Verwendung für Farben, Stabilisierungsmittel, Metalloberflächen 
       Text1. Dürfen nicht für die Einfärbung der aus den nachstehenden Ausgangsstoffen und Zubereitungen hergestellten Fertigerzeugnisse verwendet werden: [...]
2. Absatz 1 gilt jedoch nicht für Erzeugnisse, die aus Sicherheitsgründen gefärbt werden müssen.
3. Dürfen nicht verwendet werden als Stabilisierungsmittel in den nachstehend aufgeführten Fertigerzeugnissen aus Vinylchloridpolymeren und -copolymeren:[...]
4. Absatz 3 gilt jedoch nicht für Fertigerzeugnisse, die aus Sicherheitsgründen Stabilisierungsmittel auf Cadmiumbasis enthalten.
5. Im Sinne dieser Verordnung bedeutet Cadmium-Oberflächenbehandlung (Cadmierung) jedweder Auftrag von Cadmium auf Metalloberflächen oder jedwede Beschichtung von Metalloberflächen mit Cadmium.
Dürfen nicht verwendet werden zur Cadmierung von Metallerzeugnissen oder Bestandteilen der in den nachstehenden Sektoren bzw. zu den nachstehenden Zwecken eingesetzten Erzeugnisse: [...]
6. Absatz 5 gilt ferner für cadmierte Erzeugnisse oder von Bestandteilen solcher Erzeugnisse, die in den in den nachstehenden Buchstaben a) und b) genannten Sektoren bzw. zu den dort genannten Zwecken eingesetzt werden, sowie für gewerbliche Erzeugnisse in den unter nachstehendem Buchstaben b) genannten Sektoren: [...]
7. Die Beschränkungen in Absatz 5 und Absatz 6 gelten jedoch nicht für [...]
 
       Eintrag23. Cadmium (CAS-Nr. 7440-43-9) EINECS-Nr. 231-152-8 und Cadmiumverbindungen 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       KurzNicht zugelassen für Farben und als Stabilisierungsmittel 
       Text1.1. Dürfen nicht für die Einfärbung der aus den nachstehenden Ausgangsstoffen und Zubereitungen hergestellten Fertigerzeugnisse verwendet werden: [...]
1.2. Nummer 1.1 gilt mit Wirkung vom 31. Dezember 1995 auch für
a) die aus folgenden Stoffen und Zubereitungen hergestellten Fertigerzeugnisse: [...]
b) Anstrichfarben und Lacke
Wenn die Anstrichfarben und Lacke jedoch einen hohen Zinkgehalt aufweisen, so müssen ihre Cadmium-Restkonzentrationen möglichst niedrig sein; ihr Massenanteil darf jedoch keinesfalls 0,1 % übersteigen.
1.3. Die Nummern 1.1 und 1.2 gelten jedoch nicht für Erzeugnisse, die aus Sicherheitsgründen gefärbt werden müssen.
2.1. Nicht zugelassen als Stabilisierungsmittel in den nachstehend aufgeführten Fertigerzeugnissen aus Vinylchloridpolymeren und -copolymeren:
2.2. Nummer 2.1 gilt jedoch nicht für Fertigerzeugnisse, die aus Sicherheitsgründen Stabilisierungsmittel auf Cadmiumbasis enthalten.
3. Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet Cadmium-Oberflächenbehandlung (Cadmierung) jedweder Auftrag von Cadmium auf Metalloberflächen oder jedwede Beschichtung von Metalloberflächen mit Cadmium.
3.1. Nicht zugelassen zur Cadmierung von Metallerzeugnissen oder Bestandteilen der in den nachstehenden Sektoren bzw. zu den nachstehenden Zwecken eingesetzten Erzeugnisse: [...]
[...]
 
       Eintrag24. Cadmium und Cadmiumverbindungen 
Europäische Regelung RoHS
       Kurzkein Vorkommen in Elektro- und Elektronikgeräten 
       TextAusnahmen:
8. Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten sowie Cadmiumbeschichtungen, ausgenommen Verwendungen, die gemäß der Richtlinie 91/338/EWG zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWGüber Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen verboten sind.
13. Blei und Cadmium in optischen Gläsern und Glasfiltern.
21. Blei und Cadmium in Druckfarben zum Aufbringen von Emails auf Borosilicatglas.
30. Cadmiumlegierungen als elektromechanische Lötmittel für elektrische Leiter, die direkt auf der voice coil in Wandlern in leistungsstarken Lautsprechern mit Schalldruck von 100 dB (A) und darüber verwendet werden.
35. Cadmium in Fotowiderständen für Optokoppler in professionellen Audioanlagen bis 31. Dezember 2009.
38. Cadmium und Cadmiumoxid in Dickschichtpasten, die auf Aluminium-gebundenem Berylliumoxid eingesetzt werden.
 
       EintragCadmium 
Europäische Regelung EG/304/2003
       Kurzder Ausfuhrnotifikation unterliegende Chemikalie 
       TextAnhang I: 1. Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien
Zoll-Nummer: KN 8107, 3206 30 00 und weitere
Unterkategorie: i(1) = Industriechemikalie zur Verwendung durch Fachleute
Beschränkung der Verwendung: sr = strenge Beschränkungen
 
       EintragCadmium und Cadmiumverbindungen 
Europäische Regelung 76/768/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Kosmetika 
       TextAnhang II: Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen 
       Eintrag68. Cadmium und seine Verbindungen 
 
Zustand200 flüssig 
 
LGK.Class4.2 
LGK.ReasonR17: spontaneously flammable in air 
LGK.Specialflammable_in_air 

Referenzen und Quellen:

*VwVwS
Short: *VwVwS
Title: WGK Einstufung laut R-Sätzen
Source: Programmfunktion
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
2009/424/EG
Short: 2009/424/EG
Title: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28. Mai 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG des Rates im Hinblick auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Lampenölen und flüssigen Grillanzündern zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 138 (04.06.2009)
Page: 8-10
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
Publish_Date: 2009/06/04
76/768/EWG
Short: 76/768/EWG
Title: RICHTLINIE DES RATES vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.09.1976)
Page: 169-200
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Kosmetika; Zulassung
Publish_Date: 1976/09/27
RefComment: ersetzt durch: EG/1223/2009
76/769/EWG
Short: 76/769/EWG
Title: Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.07.1976)
Page: 201
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
ECHA pre
Short: ECHA pre
Title: List of pre-registered substances
Author: European Chemicals Agency
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; REACH
EG/304/2003
Short: EG/304/2003
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 304/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2003 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 63 (06.03.2003)
Page: 1-26
Year: 2003
DocType: Legal_Document
Keyword: Ausfuhr; Einfuhr; Gefahrstoffe; PIC-Verfahren; Pestizide; Industriechemikalien
Publish_Date: 2003/03/06
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26
EINECS
Short: EINECS
Title: EINECS (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE C 146 A (15.06.1990)
Page: 1
Year: 1990
DocType: Legal_Document
Keyword: Altestoffe; EINECS
Publish_Date: 1990/06/15
RoHS
Short: RoHS; 2002/95/EG
Title: RICHTLINIE 2002/95/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 37 (13.02.2003)
Page: 19-23
Year: 2003
DocType: Legal_Document
Keyword: RoHS; gefährlicher Stoff; Elektronikausrüstung; Elektromaterial; Volksgesundheit; Abfallwirtschaft; Abfallaufbereitung
Publish_Date: 2003/02/13
RefComment: incl. 2005/618/EG, 2005/717/EG, 2005/747/EG, 2006/310/EG, 2006/690/EG, 2006/691/EG, 2006/692/EG, 2008/35/EG, 2008/385/EG

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