Die Bewertung bezieht sich auf den unadditivierten Stoff. Bei Zusatz von Additiven sind entsprechend den in Anhang 4 (Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen) genannten Regeln höhere WGK möglich.
Polyethylenglycol 6000 ist ein Gemisch aus Polymeren der allgemeinen Formel H-(OCH2-CH)-OH und einem durchschnittlichen relativen Molekulargewicht von rund 6 000
Gruppe A ALIMENTÄRES SYSTEM UND STOFFWECHSEL Gruppe A06 LAXANZIEN Gruppe A06A LAXANZIEN Gruppe A06AD Osmotisch wirkende Laxanzien Definierte Tagesdosen (DDD): 10 g O
Anhang II: Verzeichnis der Monomere und sonstigen Ausgangsstoffe, die bei der Herstellung von Bedarfsgegenständen aus Kunststoff verwendet werden dürfen Abschnitt A: Verzeichnis der zulässigen Monomere und sonstigen Ausgangsstoffe Ref.-Nr. 23590
Anhang III: Unvollständiges Verzeichnis von Additiven, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden dürfen Abschnitt A: Unvollständiges Verzeichnis der auf Gemeinschaftsebene vollständig harmonisierten Additive Ref.-Nr. 76960
Für die Herstellung von Zellglasfolien zugelassene Stoff
Text
Erster Teil: Zellglasfolie ohne Beschichtung, B. Zusatzstoffe, 1. Feuchthaltemittel Nicht mehr als insgesamt 27 % (m/m) Feuchthaltemittel Mittleres Molekulargewicht zwischen 250 und 1200
Für die Herstellung von Zellglasfolien zugelassene Stoff
Text
Erster Teil: Zellglasfolie ohne Beschichtung, B. Zusatzstoffe, 2. Andere Zusatzstoffe, Erste Gruppe Nicht mehr als insgesamt 1 % (m/m) Andere Zusatzstoffe Es darf von jeder einzelnen Substanz oder Gruppe von Substanzen eine Menge von nicht mehr als 2 mg/dm2 der unbeschichteten Folie vorhanden sein. Mittleres Molekulargewicht zwischen 1200 und 4000
Title: RICHTLINIE 2002/72/EG DER KOMMISSION vom 6.August 2002 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source:Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume:DE L 220 (15.8.2002)
Page: 18-58
Year: 2002
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 39 (13.02.2003) 1-42
Title: RICHTLINIE 2007/42/EG DER KOMMISSION vom 29. Juni 2007 über Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Title: RICHTLINIE 2008/84/EG DER KOMMISSION vom 27. August 2008 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Title: Notification of new chemical substances in accordance with directive 67/548/EEC on the classification, packaging and labelling of dangerous substances: No-Longer Polymers List