Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

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Stoffbeschreibung:

Summenformel:CH4N2O
Molmasse:62.042 g/mol
Stoffname(n):Harnstoff-15N2
(15N2)urea
Urea-15N2

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:2067-80-3 
Produkt-Nummern:16 verschiedene (nicht im Web angezeigt)

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungWarnung 
       PiktogrammeGHS07   GHS08    
       GefahrenhinweiseH315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
 
       SicherheitshinweiseP201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P305+P351+P338
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P321 Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienCarc. 2; ESTOT SE 3; Eye Irrit. 2; Skin Irrit. 2 
       ReferenzR: 36/37/38-40 
 
Gefahrensymbol
 
Xn
Gesundheitsschädlich
 
 
karzinogener StoffKategorie 2 
 
 
 
R-Sätze40-36/37/38
R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
 
CommentALDRICH 316830-1G 
 
S-Sätze26-36-22
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und den Arzt konsultieren
S36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S22 Staub nicht einatmen
 
CommentALDRICH 316830-1G 
 
DerivatGrundstoff: Harnstoff 
 
Schmelzpunkt132 - 135 °C 
CommentALDRICH 316830-1G 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)- 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse1: schwach wassergefährdend*VwVwS
 
Deutsche Regelung TRGS 722
       KurzSauerstoffgrenzkonzentration für das Inertisieren von Staub/Luft-Gemischen durch Stickstoff 
       TextSauerstoffgrenzkonzentration für verschiedene Stäube für das Inertisieren von Staub/Luft-Gemischen durch Stickstoff bei einer Gemischtemperatur von etwa 20 °C und einem Gesamtdruck von etwa 1 bar
Feinheit <10 μm (Medianwert)
Sauerstoffgrenzkonzentration 10 % (Molgehalt in der Gasphase)
 
       EintragHarnstoff 
 
Zustand100 fest 
 
LGK.Class11 
LGK.Reasonburnable solid 
 
Zoll-Bestimmungen EG/1549/2006
       Kurz2845 90 90 
       Text28 anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
2845 Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich
2845 90 - andere
2845 90 90 - - andere
 

Referenzen und Quellen:

*VwVwS
Short: *VwVwS
Title: WGK Einstufung laut R-Sätzen
Source: Programmfunktion
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
EG/1549/2006
Short: EG/1549/2006
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 1549/2006 DER KOMMISSION vom 17 Oktober 2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 301 (31.10.2006)
Page: 1-880
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Zoll; KN-Code; HS-Code; Taric
Publish_Date: 2006/10/31
TRGS 722
Short: TRGS 722
Title: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (TRGS 722 / TRBS 2152 Teil 2)
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: Bundesanzeiger
Volume: 103a
Page: 11
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; explosionsfähige Atmosphäre

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Seiteninfo: Impressum | Letzte Aktualisierung am 17. März 2008 durch Schmidt

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