Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

...

Stoffbeschreibung:

Summenformel:CHO (unspec.)
Stoffname(n):Methanhydrat

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:14476-19-8 

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahrEG/1272/2008
       PiktogrammeGHS02    
       GefahrenhinweiseH220 Extrem entzündbares Gas. 
       SicherheitshinweiseP210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
 
       GefahrenkatogorienFlam. Gas 1; Press. Gas 
       ReferenzEG-Nummer 601-001-00-4 
 
Gefahrensymbol
 
nicht vollständig
geprüfter Stoff
 
 
 
 
 
R-Sätze12-X
R12 Hochentzündlich
X: noch nicht vollständig eingestuft !!
 
Commentanalog zu 74-82-8 
 
EG-Index (67/548/EWG)601-001-00-4 
 
Derivatwasserfrei: Methan 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)hochentzündlich 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse1: schwach wassergefährdend*VwVwS
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       Kurzkeine Verwendung in Aerosolpackungen 
       Text1. Dürfen nicht als solche oder in Form von Zubereitungen in Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke für die breite Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden, wie z. B. für
- Dekorationen mit metallischen Glanzeffekten, insbesondere für Festlichkeiten,
- künstlichen Schnee und Reif,
- unanständige Geräusche,
- Luftschlangen,
- Scherzexkremente,
- Horntöne für Vergnügungen,
- Schäume und Flocken zu Dekorationszwecken,
- künstliche Spinnweben,
- Scherzgestank, usw
2. [...] muss auf der Verpackung der oben genannten Aerosolpackungen folgendes gut leserlich und unzerstörbar angegeben sein: «Nur für gewerbliche Verbraucher».
3. Abweichend davon gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 nicht für die in Artikel 9 Buchstabe a der Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen4 genannten Aerosolpackungen.
4. Die vorstehend in Absatz 1 und 2 genannten Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den dort aufgeführten Anforderungen entsprechen.
 
       Eintrag40. Stoffe, gemäß den Kriterien der Richtlinie 67/548/EWG als entzündlich, leicht entzündlich oder hoch entzündlich eingestuft wurden [...] 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Aerosolpackungen 
       Text1. Dürfen nicht als solche in Form von Zubereitungen Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Deorationszwecke in den Verkehr gebracht oder an die breite Öffentlichkeit verkauft werden [...]
2-4 [...]
 
       Eintrag41. Stoffe, die als entzündlich, leicht entzündlich oder hochentzündlich eingestuft werden [...] 
 
Zustand100 fest 
 
LGK.Class11 
LGK.Reasonburnable solid 

Referenzen und Quellen:

*VwVwS
Short: *VwVwS
Title: WGK Einstufung laut R-Sätzen
Source: Programmfunktion
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
76/769/EWG
Short: 76/769/EWG
Title: Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.07.1976)
Page: 201
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
EG/1272/2008
Short: EG/1272/2008; CLP
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 353 (31.12.2008)
Page: 1-1355
Year: 2008
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 16 (20.01.2011) 1-6
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; GHS
Publish_Date: 2008/12/31
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26

SciDex 1.0 HTML Export / Alle Daten sind sorgfältig geprüft - trotzdem kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten übernommen werden.
All rights reserved 2016 © LCI-Publisher, Springer-Verlag, V. Vill
File created: 15:47:57 04-27-2016

Seiteninfo: Impressum | Letzte Aktualisierung am 17. März 2008 durch Schmidt

Blättern: Seitenanfang