| GHS Kennzeichnung | Gefahr | EG/1272/2008 |
| Piktogramme | | |
| Gefahrenhinweise | H220 Extrem entzündbares Gas. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H373 ** Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | |
| Sicherheitshinweise | P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P284 Atemschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter … zuführen. | |
| Gefahrenkatogorien | Acute Tox. 2 *; Aquatic Acute 1; Aquatic Chronic 1; Flam. Gas 1; Press. Gas; STOT RE 2 * | |
| Referenz | EG-Nummer 033-006-00-7 | |
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| Gefahrensymbole | | | | T+ Sehr giftig | F+ Hochentzündlich | N Umweltgefährlich |
| 96/54/EG |
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| R-Sätze | 12-26-48/20-50/53 R12 Hochentzündlich R26 Sehr giftig beim Einatmen R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben | 96/54/EG |
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| S-Sätze | (1/2-)9-16-28-33-36/37-45-60-61 S1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren S9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen S28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben) S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen) S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen | 96/54/EG |
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| EG-Index (67/548/EWG) | 033-006-00-7 | 96/54/EG |
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| Derivat | Grundstoff: Arsin | |
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| brennbare Flüssigkeiten (VbF) | hochentzündlich | |
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| Wassergefährdungsklasse (WGS) |
| Klasse | 3: stark wassergefährdend | VwVwS |
| Eintrag | Arsenwasserstoff | |
| Kenn | 214 | |
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| 12BImSchV-Kategorie | 17: Arsenwasserstoff (Arsin) | |
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| Deutsche Regelung | | TRGS 514 |
| Kurz | Lagervorschriften | |
| Eintrag | sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen | |
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| Europäische Regelung | | EG/552/2009 |
| Kurz | Nicht zugelassen für Biozide, Holzschutz und Brauchwasseraufbereitung | |
| Text | 1. Dürfen nicht verwendet werden als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen, die bestimmt sind: a) zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an: - Bootskörpern; - Kästen, Schwimmern, Netzen sowie anderen Geräten oder Einrichtungen für die Fisch- und Muschelzucht; - völlig oder teilweise untergetauchten Geräten oder Einrichtungen jeder Art; b) zum Schutz von Holz. Ferner darf damit behandeltes Holz nicht in den Verkehr gebracht werden. c) Abweichend hiervon bestehen jedoch folgende Ausnahmen: [...] von Kupfer-Chrom-Arsen (CCA), TypC [...] Unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen muss sämtliches behandeltes Holz, das in den Verkehr gebracht wird, einzeln die Aufschrift tragen: «Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken, enthält Arsen.» [...] 2. Dürfen nicht verwendet werden als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen, die zur Aufbereitung von Brauchwasser bestimmt sind, unabhängig von seiner Verwendung. | |
| Eintrag | 19. Arsenverbindungen | |
| Europäische Regelung | | 2006/139/EG |
| Kurz | Nicht zugelassen für Biozide, Holzschutz und Brauchwasseraufbereitung | |
| Text | 1. Dürfen nicht als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen in den Verkehr gebracht oder verwendet werden, die bestimmt sind zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an [...] 2. Dürfen nicht als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen in den Verkehr gebracht oder verwendet werden, die zur Aufbereitung von Brauchwasser bestimmt sind, unabhängig von seiner Verwendung. 3. Dürfen nicht als Holzschutzmittel verwendet werden. Damit behandeltes Holz darf nicht in den Verkehr gebracht werden. 4. Hiervon bestehen jedoch folgende Ausnahmen: [...] | |
| Eintrag | 20. Arsenverbindungen | |
| Europäische Regelung | | EG/552/2009 |
| Kurz | keine Verwendung in Aerosolpackungen | |
| Text | 1. Dürfen nicht als solche oder in Form von Zubereitungen in Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke für die breite Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden, wie z. B. für - Dekorationen mit metallischen Glanzeffekten, insbesondere für Festlichkeiten, - künstlichen Schnee und Reif, - unanständige Geräusche, - Luftschlangen, - Scherzexkremente, - Horntöne für Vergnügungen, - Schäume und Flocken zu Dekorationszwecken, - künstliche Spinnweben, - Scherzgestank, usw 2. [...] muss auf der Verpackung der oben genannten Aerosolpackungen folgendes gut leserlich und unzerstörbar angegeben sein: «Nur für gewerbliche Verbraucher». 3. Abweichend davon gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 nicht für die in Artikel 9 Buchstabe a der Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen4 genannten Aerosolpackungen. 4. Die vorstehend in Absatz 1 und 2 genannten Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den dort aufgeführten Anforderungen entsprechen. | |
| Eintrag | 40. Stoffe, gemäß den Kriterien der Richtlinie 67/548/EWG als entzündlich, leicht entzündlich oder hoch entzündlich eingestuft wurden [...] | |
| Europäische Regelung | | 76/769/EWG |
| Kurz | keine Verwendung in Aerosolpackungen | |
| Text | 1. Dürfen nicht als solche in Form von Zubereitungen Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Deorationszwecke in den Verkehr gebracht oder an die breite Öffentlichkeit verkauft werden [...] 2-4 [...] | |
| Eintrag | 41. Stoffe, die als entzündlich, leicht entzündlich oder hochentzündlich eingestuft werden [...] | |
| Europäische Regelung | | EG/304/2003 |
| Kurz | der Ausfuhrnotifikation unterliegende Chemikalie | |
| Text | Anhang I: 1. Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien Unterkategorie: p(2) = sonstige Pestizide, einschliefllich Bioziden Beschränkung der Verwendung: sr = strenge Beschränkungen | |
| Eintrag | Arsenverbindungen | |
| Europäische Regelung | | 76/768/EWG |
| Kurz | keine Verwendung in Kosmetika | |
| Text | Anhang II: Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen | |
| Eintrag | 43. Arsen und seine Verbindungen | |
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| LGK.Class | 6.1B | |
| LGK.Reason | toxic | |
| LGK.Special | toxic flammable | |
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| Zoll-Bestimmungen | | EG/1549/2006 |
| Kurz | 2845 90 10 | |
| Text | 28 anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen 2845 Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich 2845 90 - andere 2845 90 10 - - Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom) | |