Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

...

Stoffbeschreibung:

Summenformel:AsDH2
Molmasse:78.952 g/mol
Stoffname(n):Arsin-d
Arsin-d1
Arsine-d
Arsine-d1
Arsin-d
Arsin-d1
Arsine-d

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:13464-49-8 

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahrEG/1272/2008
       PiktogrammeGHS02   GHS06   GHS08   GHS09    
       GefahrenhinweiseH220 Extrem entzündbares Gas.
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
H373 ** Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
 
       SicherheitshinweiseP210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P284 Atemschutz tragen.
P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienAcute Tox. 2 *; Aquatic Acute 1; Aquatic Chronic 1; Flam. Gas 1; Press. Gas; STOT RE 2 * 
       ReferenzEG-Nummer 033-006-00-7 
 
Gefahrensymbole
   
T+
Sehr giftig
F+
Hochentzündlich
N
Umweltgefährlich
96/54/EG
 
 
 
 
R-Sätze12-26-48/20-50/53
R12 Hochentzündlich
R26 Sehr giftig beim Einatmen
R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
96/54/EG
 
S-Sätze(1/2-)9-16-28-33-36/37-45-60-61
S1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren
S9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen
S28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)
S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
96/54/EG
 
EG-Index (67/548/EWG)033-006-00-796/54/EG
 
DerivatGrundstoff: Arsin 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)hochentzündlich 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse3: stark wassergefährdendVwVwS
       EintragArsenwasserstoff 
       Kenn214 
 
12BImSchV-Kategorie17: Arsenwasserstoff (Arsin) 
 
Deutsche Regelung TRGS 514
       KurzLagervorschriften 
       Eintragsehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen 
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzNicht zugelassen für Biozide, Holzschutz und Brauchwasseraufbereitung 
       Text1. Dürfen nicht verwendet werden als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen, die bestimmt sind:
a) zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an:
- Bootskörpern;
- Kästen, Schwimmern, Netzen sowie anderen Geräten oder Einrichtungen für die Fisch- und Muschelzucht;
- völlig oder teilweise untergetauchten Geräten oder Einrichtungen jeder Art;
b) zum Schutz von Holz. Ferner darf damit behandeltes Holz nicht in den Verkehr gebracht werden.
c) Abweichend hiervon bestehen jedoch folgende Ausnahmen:
[...] von Kupfer-Chrom-Arsen (CCA), TypC [...]
Unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen muss sämtliches behandeltes Holz, das in den Verkehr gebracht wird, einzeln die Aufschrift tragen: «Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken, enthält Arsen.» [...]
2. Dürfen nicht verwendet werden als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen, die zur Aufbereitung von Brauchwasser bestimmt sind, unabhängig von seiner Verwendung.
 
       Eintrag19. Arsenverbindungen 
Europäische Regelung 2006/139/EG
       KurzNicht zugelassen für Biozide, Holzschutz und Brauchwasseraufbereitung 
       Text1. Dürfen nicht als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen in den Verkehr gebracht oder verwendet werden, die bestimmt sind zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an [...]
2. Dürfen nicht als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen in den Verkehr gebracht oder verwendet werden, die zur Aufbereitung von Brauchwasser bestimmt sind, unabhängig von seiner Verwendung.
3. Dürfen nicht als Holzschutzmittel verwendet werden. Damit behandeltes Holz darf nicht in den Verkehr gebracht werden.
4. Hiervon bestehen jedoch folgende Ausnahmen: [...]
 
       Eintrag20. Arsenverbindungen 
Europäische Regelung EG/552/2009
       Kurzkeine Verwendung in Aerosolpackungen 
       Text1. Dürfen nicht als solche oder in Form von Zubereitungen in Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke für die breite Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden, wie z. B. für
- Dekorationen mit metallischen Glanzeffekten, insbesondere für Festlichkeiten,
- künstlichen Schnee und Reif,
- unanständige Geräusche,
- Luftschlangen,
- Scherzexkremente,
- Horntöne für Vergnügungen,
- Schäume und Flocken zu Dekorationszwecken,
- künstliche Spinnweben,
- Scherzgestank, usw
2. [...] muss auf der Verpackung der oben genannten Aerosolpackungen folgendes gut leserlich und unzerstörbar angegeben sein: «Nur für gewerbliche Verbraucher».
3. Abweichend davon gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 nicht für die in Artikel 9 Buchstabe a der Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen4 genannten Aerosolpackungen.
4. Die vorstehend in Absatz 1 und 2 genannten Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den dort aufgeführten Anforderungen entsprechen.
 
       Eintrag40. Stoffe, gemäß den Kriterien der Richtlinie 67/548/EWG als entzündlich, leicht entzündlich oder hoch entzündlich eingestuft wurden [...] 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Aerosolpackungen 
       Text1. Dürfen nicht als solche in Form von Zubereitungen Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Deorationszwecke in den Verkehr gebracht oder an die breite Öffentlichkeit verkauft werden [...]
2-4 [...]
 
       Eintrag41. Stoffe, die als entzündlich, leicht entzündlich oder hochentzündlich eingestuft werden [...] 
Europäische Regelung EG/304/2003
       Kurzder Ausfuhrnotifikation unterliegende Chemikalie 
       TextAnhang I: 1. Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien
Unterkategorie: p(2) = sonstige Pestizide, einschliefllich Bioziden
Beschränkung der Verwendung: sr = strenge Beschränkungen
 
       EintragArsenverbindungen 
Europäische Regelung 76/768/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Kosmetika 
       TextAnhang II: Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen 
       Eintrag43. Arsen und seine Verbindungen 
 
LGK.Class6.1B 
LGK.Reasontoxic 
LGK.Specialtoxic flammable 
 
Zoll-Bestimmungen EG/1549/2006
       Kurz2845 90 10 
       Text28 anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
2845 Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich
2845 90 - andere
2845 90 10 - - Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom)
 

Referenzen und Quellen:

12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
2006/139/EG
Short: 2006/139/EG
Title: RICHTLINIE 2006/139/EG DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Arsenverbindungen zwecks Anpassung ihres Anhangs I an den technischen Fortschritt
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 384 (29.12.2006)
Page: 94-97
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
Publish_Date: 2006/12/29
76/768/EWG
Short: 76/768/EWG
Title: RICHTLINIE DES RATES vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.09.1976)
Page: 169-200
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Kosmetika; Zulassung
Publish_Date: 1976/09/27
RefComment: ersetzt durch: EG/1223/2009
76/769/EWG
Short: 76/769/EWG
Title: Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.07.1976)
Page: 201
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
96/54/EG
Short: 96/54/EG
Title: Richtlinie 96/54/EG der Kommission vom 30. Juli 1996 zur zweiundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 248 (30.09.1996)
Page: 1-230
Year: 1996
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung
Publish_Date: 1996/09/30
EG/1272/2008
Short: EG/1272/2008; CLP
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 353 (31.12.2008)
Page: 1-1355
Year: 2008
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 16 (20.01.2011) 1-6
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; GHS
Publish_Date: 2008/12/31
EG/1549/2006
Short: EG/1549/2006
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 1549/2006 DER KOMMISSION vom 17 Oktober 2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 301 (31.10.2006)
Page: 1-880
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Zoll; KN-Code; HS-Code; Taric
Publish_Date: 2006/10/31
EG/304/2003
Short: EG/304/2003
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 304/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2003 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 63 (06.03.2003)
Page: 1-26
Year: 2003
DocType: Legal_Document
Keyword: Ausfuhr; Einfuhr; Gefahrstoffe; PIC-Verfahren; Pestizide; Industriechemikalien
Publish_Date: 2003/03/06
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26
TRGS 514
Short: TRGS 514
Title: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514)
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: BArbBl.
Volume: (9)
Page: 54-59
Year: 1998
DocType: Legal_Document
VwVwS
Short: VwVwS
Title: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
Author: Bundesregierung
Source: Bundesanzeiger
Volume: 57 (142a)
Page: 3-36
Year: 2005
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
Publish_Date: 2005/07/30

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