Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

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Stoffbeschreibung:

Summenformel:C6H2DN3O6
Molmasse:214.111 g/mol
Stoffname(n):1,3,5-Trinitrobenzol-d1
1,3,5-Trinitrobenzen-d1

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:134518-09-5 

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahrEG/790/2009
       PiktogrammeGHS01   GHS06   GHS08   GHS09    
       GefahrenhinweiseH201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.
H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
H373 ** Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
 
       SicherheitshinweiseP210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P230 Feucht halten mit …
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P250 Nicht schleifen/stoßen/…/reiben.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P284 Atemschutz tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P302+P350 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P330 Mund ausspülen.
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P370+P380 Bei Brand: Umgebung räumen.
P372 Explosionsgefahr bei Brand.
P373 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P401 … aufbewahren.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienAcute Tox. 1; Acute Tox. 2 *; Aquatic Acute 1; Aquatic Chronic 1; Expl. 1.1; STOT RE 2 
       ReferenzEG-Nummer 609-005-00-8 
 
Gefahrensymbole
    
T+
Sehr giftig
E
Explosionsgefährlich
N
Umweltgefährlich
nicht vollständig
geprüfter Stoff
 
 
 
 
 
R-Sätze3-26/27/28-33-50/53-X
R3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich
R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
R33 Gefahr kumulativer Wirkungen
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
X: noch nicht vollständig eingestuft !!
 
Commentanalog zu 99-35-4 
 
EG-Index (67/548/EWG)609-005-00-8 
 
DerivatGrundstoff: 1,3,5-Trinitrobenzol 
 
ADR (Transportvorschriften)
       UN-Nr214ADR
       EintragTRINITROBENZEN, trocken oder angefeuchtet mit weniger als 30 Masse-% Wasser 
       Klasse1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 
       Klassifizierung1.1D 
       GefZettel1 
       MengeLQ0 
       PackAnweisP112a P112b P112c 
       PackZusammenMP20 
       Kategorie1 (B1000C) 
       VersandStV2 V3 
       BeladungCV1 CV2 CV3 
       BetriebS1 
       Text1.1D: Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind. (Eine Massenexplosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst.) Detonierender explosiver Stoff oder Schwarzpulver oder Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff, jeweils ohne Zündmittel und ohne treibende Ladung, oder Gegenstand mit Zündstoff mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen. 
       TextLQ0: Keine Freistellungen nach den Vorschriften des Abschnittes 3.4.2. 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)- 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse3: stark wassergefährdend*VwVwS
 
12BImSchV-Kategorie1: Sehr giftig12BImSchV
12BImSchV-Kategorie5: Explosionsgefährlich) (wenn der Stoff, die Zubereitung oder der Gegenstand in die UN/ADR-Gefahrenunterklasse 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 oder 1.6 oder unter den Gefahrenhinweis R 2 oder R 3 fällt)12BImSchV
12BImSchV-Kategorie9a: Umweltgefährlich, in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis R 50 oder R 50/5312BImSchV
 
Deutsche Regelung CWÜV
       KurzExplosivstoffe gemäß § 4 Abs. 2 
       EintragTrinitrobenzol 
 
Europäische Regelung 2008/43/EG
       KurzKennzeichnung von Explosivstoffen für zivile Zwecke 
 
Spreng.KlasseExplosivstoffSprengG
Spreng.TextExplosivstoffe und Gegenstände im Sinne von Artikel 1 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 93/15/EWG 
Spreng.UN-Nr0214 
Spreng.EintragTrinitrobenzol, trocken oder mit weniger als 30 Masse-% Wasser 
 
LGK.Class1 
LGK.Reasonexplosive 
LGK.Specialexplosive toxic 

Referenzen und Quellen:

*VwVwS
Short: *VwVwS
Title: WGK Einstufung laut R-Sätzen
Source: Programmfunktion
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
2008/43/EG
Short: 2008/43/EG
Title: RICHTLINIE 2008/43/EG DER KOMMISSION vom 4. April 2008 zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 94 (05.04.2008)
Page: 8-12
Year: 2008
DocType: Legal_Document
Keyword: Kennzeichnung; Rückverfolgung; Explosivstoffe
Publish_Date: 2008/04/05
ADR
Short: ADR
Title: Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: II (24)
Page: 1128 / Sonderanlage
Year: 2005
DocType: Journal
CWÜV
Short: CWÜV
Title: Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV)
Author: Bundesregierung
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I
Page: 1794-1803
Year: 1996
DocType: Legal_Document
EG/790/2009
Short: EG/790/2009; 1.ATP
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 790/2009 DER KOMMISSION vom 10. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 235 (05.09.2009)
Page: 1-439
Year: 2009
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 297 (13.11.2009) 19-19
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; GHS
Publish_Date: 2009/09/05
SprengG
Short: SprengG
Title: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe - SprengG - Sprengstoffgesetz
Author: Bundestag
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (65)
Page: 3518
Year: 2002
DocType: Legal_Document
Keyword: Sprengstoffe

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