Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

...

Stoffbeschreibung:

Summenformel:C7H5D3
Molmasse:95.157 g/mol
Stoffname(n):Toluol-d3
Toluene-d3
Toluol-d3
Toluol-d3
Toluol-d3
toluene-d3

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:1124-18-1 
Produkt-Nummern:6 verschiedene (nicht im Web angezeigt)

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahrEG/1272/2008
       PiktogrammeGHS02   GHS07   GHS08    
       GefahrenhinweiseH225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361d ***
H373 ** Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
 
       SicherheitshinweiseP201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung/… verwenden.
P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P303+P361+P353
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P321 Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P370+P378 Bei Brand: …zum Löschen verwenden.
P403+P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienAsp. Tox. 1; Flam. Liq. 2; Repr. 2; STOT RE 2 *; STOT SE 3; Skin Irrit. 2 
       ReferenzEG-Nummer 601-021-00-3 
 
Gefahrensymbole
  
F
Leichtentzündlich
Xn
Gesundheitsschädlich
2008/58/EG
 
 
 
reproduktionstoxischer StoffKategorie 2 
 
R-Sätze11-38-48/20-63-65-67
R11 Leichtentzündlich
R38 Reizt die Haut
R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
2008/58/EG
 
S-Sätze(2-)36/37-62
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
S62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
2008/58/EG
 
EG-Index (67/548/EWG)601-021-00-32008/58/EG
 
DerivatGrundstoff: Toluol 
 
Schmelzpunkt-93 °C 
CommentALDRICH 487074-5G 
 
Siedepunkt110 °C 
CommentALDRICH 487074-5G 
 
ADR (Transportvorschriften)
       UN-Nr1294ADR
       EintragTOLUEN 
       Klasse3: Entzündbare flüssige Stoffe 
       KlassifizierungF1 
       PackGrII: Stoffe mit mittlerer Gefahr 
       GefNum33 
       GefTextleicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23 °C) 
       GefZettel3 
       MengeLQ4 
       PackAnweisP001 IBC02 R001 
       PackZusammenMP19 
       TankAnweisT4 
       TankBewSonderTP1 
       TankCodeLGBF 
       FahrzeugFL 
       Kategorie2 
       BetriebS2 S20 
       TextF1: Entzündbare flüssige Stoffe ohne Nebengefahr mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C 
       TextLQ4: 3 L je Innenverpackung; 1 L je Innenverpackung, die in Trays mit Dehn- oder Schrumpffolie enthalten sind 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)leichtentzündlich 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse2: wassergefährdendVwVwS
       EintragToluol 
       Kenn194 
 
12BImSchV-Kategorie7b: Leichtentzündliche Flüssigkeiten12BImSchV
 
Deutsche Regelung TRGS 401
       Kurzhautresorptiv, ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nötig 
       TextErgibt die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit den in Anhang V Nr. 1 GefStoffV aufgeführten hautresorptiven Gefahrstoffen nach Nummer 4.2.3 eine hohe Gefährdung, hat der Arbeitgeber spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nötig nach § 16 Nr. 2 GefStoffV zu veranlassen. 
       EintragToluol 
Deutsche Regelung TRGS 722
       KurzGrenzwerte für die Inertisierung brennbarer Gase und Dämpfe 
       TextWerte: siehe Orginaldokument 
       EintragToluol 
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Nicht zugelassen - in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Unbeschadet der Bestimmung unter 1 dürfen die genannten Stoffe oder Zubereitungen, [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung 2009/424/EG
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Dürfen nicht verwendet werden
- in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen;
- in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Artikeln, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind.
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Artikel, die die Anforderungen von Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff - außer aus steuerlichen Gründen - und/oder einen Duftstoff enthalten, sofern [...]
4. Für die Abgabe an private Verbraucher bestimmte dekorative Öllampen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie erfüllen die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedete europäische Norm für dekorative Öllampen (EN 14059).
5. - 6. [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung EG/552/2009
       Kurzkeine Verwendung in Aerosolpackungen 
       Text1. Dürfen nicht als solche oder in Form von Zubereitungen in Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke für die breite Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden, wie z. B. für
- Dekorationen mit metallischen Glanzeffekten, insbesondere für Festlichkeiten,
- künstlichen Schnee und Reif,
- unanständige Geräusche,
- Luftschlangen,
- Scherzexkremente,
- Horntöne für Vergnügungen,
- Schäume und Flocken zu Dekorationszwecken,
- künstliche Spinnweben,
- Scherzgestank, usw
2. [...] muss auf der Verpackung der oben genannten Aerosolpackungen folgendes gut leserlich und unzerstörbar angegeben sein: «Nur für gewerbliche Verbraucher».
3. Abweichend davon gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 nicht für die in Artikel 9 Buchstabe a der Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen4 genannten Aerosolpackungen.
4. Die vorstehend in Absatz 1 und 2 genannten Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den dort aufgeführten Anforderungen entsprechen.
 
       Eintrag40. Stoffe, gemäß den Kriterien der Richtlinie 67/548/EWG als entzündlich, leicht entzündlich oder hoch entzündlich eingestuft wurden [...] 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Aerosolpackungen 
       Text1. Dürfen nicht als solche in Form von Zubereitungen Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Deorationszwecke in den Verkehr gebracht oder an die breite Öffentlichkeit verkauft werden [...]
2-4 [...]
 
       Eintrag41. Stoffe, die als entzündlich, leicht entzündlich oder hochentzündlich eingestuft werden [...] 
 
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
       mg190 mg/m3TRGS 900
       ml50 ml/m3 
       Ü-Faktor4 
       KategorieII 
       QuelleDFG 
       NotaH Y 
       EintragToluol 
       MW92.138 g/mol 
 
Biologischer Arbeitplatztoleranzwert (BAT)
       Wert1,0 mg/lTRGS 903
       EintragToluol 
       ParameterToluol 
       U-MaterialVollblut 
       ProbeZeitExpositionsende, bzw. Schichtende 
Biologischer Arbeitplatztoleranzwert (BAT)
       Wert3,0 mg/lTRGS 903
       EintragToluol 
       Parametero-Kresol 
       U-MaterialUrin 
       ProbeZeitExpositionsende, bzw. Schichtende; bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten 
 
Schule.Kurz? Tätigkeitsverbot für Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 4, besondere Ersatzstoffprüfung erforderlichSR-2004
Schule.StoffToluol / Methylbenzol / CAS 108-88-3 
Schule.AufbewahrungbS bF = Diebstahlsicher und wirksam belüftet aufbewahren, Aufbewahrung von brennbaren Flüssigkeiten gemäß Kapitel I-3.12.10 
Schule.EntsorgungKürzel: G1 
Schule.EntsorgungKategorie: Flüssige organische Abfälle halogenfrei 
Schule.EntsorgungGefäß: Flüssige organische Abfälle halogenfrei 
Schule.EntsorgungBezeichnung: Gefäß 1: Flüssige organische Abfälle - halogenfrei 
Schule.EntsorgungErläuterung: Die Aufbewahrung sollte in Braunglasflaschen mit entlüftendem Stopfen in einem Schrank mit Absauganlage erfolgen. Vorbehandlung für Alkaloide, GRIGNARD-Verbindungen und Nitrile erforderlich. 
Schule.TextKennbuchstaben: F, Xn 
Schule.TextR-Sätze: 11-38-48/20-63-65-67 
Schule.TextS-Sätze: 36/37-62 
Schule.Textbesondere Gefahren: RE3 = Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkungen beim Menschen Anlaß zur Besorgnis geben 
Schule.Textbesondere Gefahren: H = Gefahr der Hautresorption 
Schule.TextTätigkeitsbeschränkungen: -S 4. Klasse, ESP 
Schule.TextArbeitsplatzgrenzwerte: 190 mg/m3 
Schule.TextArbeitsplatzgrenzwerte: 50 ml/m3 
Schule.TextSpitzenbegrenzung: 4 
Schule.TextWassergefährdungsklasse: 2 
Schule.TextVerdünnung: Xn R 63: w > 5 % 
 
Zustand200 flüssig 
 
LGK.Class3 
LGK.Reasonflammable liquid 
LGK.Specialflammable 
 
Zoll-Bestimmungen EG/1549/2006
       Kurz2845 90 10 
       Text28 anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
2845 Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich
2845 90 - andere
2845 90 10 - - Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom)
 

Referenzen und Quellen:

12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
2008/58/EG
Short: 2008/58/EG
Title: RICHTLINIE 2008/58/EG DER KOMMISSION vom 21. August 2008 zur 30. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 246 (15.09.2008)
Page: 1-191
Year: 2008
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung
Publish_Date: 2008/09/15
2009/424/EG
Short: 2009/424/EG
Title: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28. Mai 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG des Rates im Hinblick auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Lampenölen und flüssigen Grillanzündern zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 138 (04.06.2009)
Page: 8-10
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
Publish_Date: 2009/06/04
76/769/EWG
Short: 76/769/EWG
Title: Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.07.1976)
Page: 201
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
ADR
Short: ADR
Title: Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: II (24)
Page: 1128 / Sonderanlage
Year: 2005
DocType: Journal
EG/1272/2008
Short: EG/1272/2008; CLP
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 353 (31.12.2008)
Page: 1-1355
Year: 2008
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 16 (20.01.2011) 1-6
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; GHS
Publish_Date: 2008/12/31
EG/1549/2006
Short: EG/1549/2006
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 1549/2006 DER KOMMISSION vom 17 Oktober 2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 301 (31.10.2006)
Page: 1-880
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Zoll; KN-Code; HS-Code; Taric
Publish_Date: 2006/10/31
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26
SR-2004
Short: SR-2004
Title: Stoffliste zur Regel "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen"
Editor: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Year: 2010
DocType: Legal_Document
TRGS 401
Short: TRGS 401
Title: Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen (TRGS 401)
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: GMBl
Volume: (40/41)
Page: 818-845
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Publish_Date: 19.08.2008
TRGS 722
Short: TRGS 722
Title: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (TRGS 722 / TRBS 2152 Teil 2)
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: Bundesanzeiger
Volume: 103a
Page: 11
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; explosionsfähige Atmosphäre
TRGS 900
Short: TRGS 900
Title: TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: Bundesarbeitsblatt
Volume: (1)
Page: 41
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Arbeitsplatzgrenzwert
RefComment: geändert am 23 März 2007, GMBl. S. 511, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2013 S. 363-364 v. 4.4.2013
TRGS 903
Short: TRGS 903
Title: TRGS 903: Biologische Arbeitplatztoleranzwerte
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: Bundesarbeitsblatt
Volume: (5)
Page: 62
Year: 2004
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Biologische Arbeitplatztoleranzwerte
VwVwS
Short: VwVwS
Title: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
Author: Bundesregierung
Source: Bundesanzeiger
Volume: 57 (142a)
Page: 3-36
Year: 2005
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
Publish_Date: 2005/07/30

SciDex 1.0 HTML Export / Alle Daten sind sorgfältig geprüft - trotzdem kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten übernommen werden.
All rights reserved 2016 © LCI-Publisher, Springer-Verlag, V. Vill
File created: 15:47:25 04-27-2016

Seiteninfo: Impressum | Letzte Aktualisierung am 17. März 2008 durch Schmidt

Blättern: Seitenanfang