Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

...

Stoffbeschreibung:

Summenformel:C4H9Li
Molmasse:64.055 g/mol
Stoffname(n):Butyllithium-Lösung in n-Hexan
Butyllithium
n-Butyllithium
1-Butyllithium
Butyl lithium
n-Butyl lithium
Lithium, butyl-

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:109-72-8, 52948-61-5 
EINECS:203-698-7EINECS
Produkt-Nummern:51 verschiedene (nicht im Web angezeigt)

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahr 
       PiktogrammeGHS02   GHS05   GHS07   GHS08   GHS09    
       GefahrenhinweiseH225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst.
H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.
H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH014 Reagiert heftig mit Wasser.
 
       SicherheitshinweiseP210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P303+P361+P353
P305+P351+P338
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P422 Inhalt in/unter … aufbewahren
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       Gefahrenkatogorien* 
       ReferenzAlfa Aesar L13559.AE 
 
Gefahrensymbole
    
C
Ätzend
F
Leichtentzündlich
Xn
Gesundheitsschädlich
N
Umweltgefährlich
 
 
 
 
reproduktionstoxischer StoffKategorie 2 
 
R-Sätze11-14/15-34-48/20-51/53-62-65-67
R11 Leichtentzündlich
R14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase
R34 Verursacht Verätzungen
R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
 
CommentAcros 18127 1000 
 
S-Sätze7/8-16-26-36/37/39-45-61
S7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten
S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und den Arzt konsultieren
S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
 
CommentAcros 18127 1000 
 
Schmelzpunkt-95 °C 
CommentABCR AB173018 
 
Siedepunkt80 °C 
CommentALDRICH 302120-100ML 
 
Flammpunkt-21 °C 
CommentAlfa Aesar 041248.JP 
 
Dichte0.68 g/cm3 
CommentAcros 18127 1000 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)leichtentzündlich 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse3: stark wassergefährdend*VwVwS
 
12BImSchV-Kategorie7b: Leichtentzündliche Flüssigkeiten12BImSchV
12BImSchV-Kategorie9b: Umweltgefährlich, in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis R 51/5312BImSchV
 
Deutsche Regelung ADR
       Kurzgelöscht: UN 2445 
 
Europäische Regelung 2003/C314/01
       KurzMilitärgut-Regelungen 
       TextNummer ML8 erfasst die nachstehend aufgeführten Stoffe nur dann, wenn sie als Verbindungen oder Mischungen mit in Unternummer ML8a genannten "energetischen Materialien" oder den in Unternummer ML8c genannten Metallpulvern vorliegen
ML8 Anmerkung 6n: Triethylaluminium (TEA), Trimethylaluminium (TMA) und sonstige pyrophore Metallalkyle der Elemente Lithium, Natrium, Magnesium, Zink und Bor sowie Metallaryle derselben Elemente
 
Europäische Regelung ESIS
       KurzLPVC: Low Production Volume Chemical 
Europäische Regelung ECHA pre
       Kurzpre-registered substance 
       TextEC-Number: 203-698-7
CAS-Number: 109-72-8
Name: butyllithium
Synonym: -
Registration Date: 30/11/2010
Data from: 27/03/2009
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Nicht zugelassen - in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Unbeschadet der Bestimmung unter 1 dürfen die genannten Stoffe oder Zubereitungen, [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung 2009/424/EG
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Dürfen nicht verwendet werden
- in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen;
- in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Artikeln, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind.
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Artikel, die die Anforderungen von Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff - außer aus steuerlichen Gründen - und/oder einen Duftstoff enthalten, sofern [...]
4. Für die Abgabe an private Verbraucher bestimmte dekorative Öllampen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie erfüllen die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedete europäische Norm für dekorative Öllampen (EN 14059).
5. - 6. [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung EG/552/2009
       Kurzkeine Verwendung in Aerosolpackungen 
       Text1. Dürfen nicht als solche oder in Form von Zubereitungen in Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke für die breite Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden, wie z. B. für
- Dekorationen mit metallischen Glanzeffekten, insbesondere für Festlichkeiten,
- künstlichen Schnee und Reif,
- unanständige Geräusche,
- Luftschlangen,
- Scherzexkremente,
- Horntöne für Vergnügungen,
- Schäume und Flocken zu Dekorationszwecken,
- künstliche Spinnweben,
- Scherzgestank, usw
2. [...] muss auf der Verpackung der oben genannten Aerosolpackungen folgendes gut leserlich und unzerstörbar angegeben sein: «Nur für gewerbliche Verbraucher».
3. Abweichend davon gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 nicht für die in Artikel 9 Buchstabe a der Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen4 genannten Aerosolpackungen.
4. Die vorstehend in Absatz 1 und 2 genannten Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den dort aufgeführten Anforderungen entsprechen.
 
       Eintrag40. Stoffe, gemäß den Kriterien der Richtlinie 67/548/EWG als entzündlich, leicht entzündlich oder hoch entzündlich eingestuft wurden [...] 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Aerosolpackungen 
       Text1. Dürfen nicht als solche in Form von Zubereitungen Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Deorationszwecke in den Verkehr gebracht oder an die breite Öffentlichkeit verkauft werden [...]
2-4 [...]
 
       Eintrag41. Stoffe, die als entzündlich, leicht entzündlich oder hochentzündlich eingestuft werden [...] 
 
Internationale Regelung AICS
       KurzAICS Listing 
       TextCAS No: 109-72-8
Chemical Name: Lithium, butyl-
Molecular Formula: C4H9Li
Assessed by NICNAS: No
Associated Names: n-Butyl lithium
url http://www.nicnas.gov.au/Industry/AICS/ViewChemical.asp?Chemical_Id=2864
 
 
Schule.Kurz? Tätigkeitsverbot für Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 4SR-2004
Schule.StoffButyllithium-Lösung / 15%ige Lösung in n-Hexan (Merck) 
Schule.AufbewahrungbS bF = Diebstahlsicher und wirksam belüftet aufbewahren, Aufbewahrung von brennbaren Flüssigkeiten gemäß Kapitel I-3.12.10 
Schule.EntsorgungKürzel: GE F+ 
Schule.EntsorgungKategorie: Hochentzündliche / selbstentzündliche Abfälle 
Schule.EntsorgungBezeichnung: Besondere Behandlung gem. Anweisung erforderlich. Als Abfall nicht aufbewahren. 
Schule.EntsorgungErläuterung: In kleinsten Mengen offen im Freien abbrennen. Nicht als Abfall aufbewahren. 
Schule.TextKennbuchstaben: F, C, N 
Schule.TextR-Sätze: 14/15-17-34-48/20-62 
Schule.TextS-Sätze: 6-26-33-36/37/39-45 
Schule.TextTätigkeitsbeschränkungen: -S 4. Klasse 
Schule.TextWassergefährdungsklasse: 2 
 
Zustand200 flüssig 

Referenzen und Quellen:

*VwVwS
Short: *VwVwS
Title: WGK Einstufung laut R-Sätzen
Source: Programmfunktion
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
2003/C314/01
Short: 2003/C314/01
Title: Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union
Author: Europäische Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE C 314 (23.12.2003)
Page: 1-26
Year: 2003
DocType: Legal_Document
Keyword: Militärgüterliste
2009/424/EG
Short: 2009/424/EG
Title: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28. Mai 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG des Rates im Hinblick auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Lampenölen und flüssigen Grillanzündern zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 138 (04.06.2009)
Page: 8-10
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
Publish_Date: 2009/06/04
76/769/EWG
Short: 76/769/EWG
Title: Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.07.1976)
Page: 201
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
ADR
Short: ADR
Title: Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: II (24)
Page: 1128 / Sonderanlage
Year: 2005
DocType: Journal
AICS
Short: AICS
Title: National Industrial Chemicals Notification and Assessment Scheme - NICNAS
Author: Australian Government
Year: 2010
Internet Resource: http://www.nicnas.gov.au/
ECHA pre
Short: ECHA pre
Title: List of pre-registered substances
Author: European Chemicals Agency
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; REACH
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26
EINECS
Short: EINECS
Title: EINECS (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE C 146 A (15.06.1990)
Page: 1
Year: 1990
DocType: Legal_Document
Keyword: Altestoffe; EINECS
Publish_Date: 1990/06/15
ESIS
Short: ESIS
Title: HPV-LPV Chemicals
Year: 2007
SR-2004
Short: SR-2004
Title: Stoffliste zur Regel "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen"
Editor: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Year: 2010
DocType: Legal_Document

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