GHS Kennzeichnung | Gefahr | |
Piktogramme | | |
Gefahrenhinweise | H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH014 Reagiert heftig mit Wasser. | |
Sicherheitshinweise | P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P303+P361+P353 P305+P351+P338 P405 Unter Verschluss aufbewahren. P422 Inhalt in/unter … aufbewahren P501 Inhalt/Behälter … zuführen. | |
Gefahrenkatogorien | * | |
Referenz | Alfa Aesar L13559.AE | |
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Gefahrensymbole | | | | | C Ätzend | F Leichtentzündlich | Xn Gesundheitsschädlich | N Umweltgefährlich |
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reproduktionstoxischer Stoff | Kategorie 2 | |
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R-Sätze | 11-14/15-34-48/20-51/53-62-65-67 R11 Leichtentzündlich R14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase R34 Verursacht Verätzungen R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen | |
Comment | Acros 18127 1000 | |
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S-Sätze | 7/8-16-26-36/37/39-45-61 S7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und den Arzt konsultieren S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen) S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen | |
Comment | Acros 18127 1000 | |
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Schmelzpunkt | -95 °C | |
Comment | ABCR AB173018 | |
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Siedepunkt | 80 °C | |
Comment | ALDRICH 302120-100ML | |
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Flammpunkt | -21 °C | |
Comment | Alfa Aesar 041248.JP | |
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Dichte | 0.68 g/cm3 | |
Comment | Acros 18127 1000 | |
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brennbare Flüssigkeiten (VbF) | leichtentzündlich | |
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Wassergefährdungsklasse (WGS) |
Klasse | 3: stark wassergefährdend | *VwVwS |
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12BImSchV-Kategorie | 7b: Leichtentzündliche Flüssigkeiten | 12BImSchV |
12BImSchV-Kategorie | 9b: Umweltgefährlich, in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis R 51/53 | 12BImSchV |
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Deutsche Regelung | | ADR |
Kurz | gelöscht: UN 2445 | |
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Europäische Regelung | | 2003/C314/01 |
Kurz | Militärgut-Regelungen | |
Text | Nummer ML8 erfasst die nachstehend aufgeführten Stoffe nur dann, wenn sie als Verbindungen oder Mischungen mit in Unternummer ML8a genannten "energetischen Materialien" oder den in Unternummer ML8c genannten Metallpulvern vorliegen ML8 Anmerkung 6n: Triethylaluminium (TEA), Trimethylaluminium (TMA) und sonstige pyrophore Metallalkyle der Elemente Lithium, Natrium, Magnesium, Zink und Bor sowie Metallaryle derselben Elemente | |
Europäische Regelung | | ESIS |
Kurz | LPVC: Low Production Volume Chemical | |
Europäische Regelung | | ECHA pre |
Kurz | pre-registered substance | |
Text | EC-Number: 203-698-7 CAS-Number: 109-72-8 Name: butyllithium Synonym: - Registration Date: 30/11/2010 Data from: 27/03/2009 | |
Europäische Regelung | | EG/552/2009 |
Kurz | Nicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen | |
Text | 1. Nicht zugelassen - in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind; - in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind 2. Unbeschadet der Bestimmung unter 1 dürfen die genannten Stoffe oder Zubereitungen, [...] | |
Eintrag | 3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. | |
Europäische Regelung | | 2009/424/EG |
Kurz | Nicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen | |
Text | 1. Dürfen nicht verwendet werden - in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind; - in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Artikeln, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind. - in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind 2. Artikel, die die Anforderungen von Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. 3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff - außer aus steuerlichen Gründen - und/oder einen Duftstoff enthalten, sofern [...] 4. Für die Abgabe an private Verbraucher bestimmte dekorative Öllampen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie erfüllen die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedete europäische Norm für dekorative Öllampen (EN 14059). 5. - 6. [...] | |
Eintrag | 3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. | |
Europäische Regelung | | EG/552/2009 |
Kurz | keine Verwendung in Aerosolpackungen | |
Text | 1. Dürfen nicht als solche oder in Form von Zubereitungen in Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke für die breite Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden, wie z. B. für - Dekorationen mit metallischen Glanzeffekten, insbesondere für Festlichkeiten, - künstlichen Schnee und Reif, - unanständige Geräusche, - Luftschlangen, - Scherzexkremente, - Horntöne für Vergnügungen, - Schäume und Flocken zu Dekorationszwecken, - künstliche Spinnweben, - Scherzgestank, usw 2. [...] muss auf der Verpackung der oben genannten Aerosolpackungen folgendes gut leserlich und unzerstörbar angegeben sein: «Nur für gewerbliche Verbraucher». 3. Abweichend davon gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 nicht für die in Artikel 9 Buchstabe a der Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen4 genannten Aerosolpackungen. 4. Die vorstehend in Absatz 1 und 2 genannten Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den dort aufgeführten Anforderungen entsprechen. | |
Eintrag | 40. Stoffe, gemäß den Kriterien der Richtlinie 67/548/EWG als entzündlich, leicht entzündlich oder hoch entzündlich eingestuft wurden [...] | |
Europäische Regelung | | 76/769/EWG |
Kurz | keine Verwendung in Aerosolpackungen | |
Text | 1. Dürfen nicht als solche in Form von Zubereitungen Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Deorationszwecke in den Verkehr gebracht oder an die breite Öffentlichkeit verkauft werden [...] 2-4 [...] | |
Eintrag | 41. Stoffe, die als entzündlich, leicht entzündlich oder hochentzündlich eingestuft werden [...] | |
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Internationale Regelung | | AICS |
Kurz | AICS Listing | |
Text | CAS No: 109-72-8 Chemical Name: Lithium, butyl- Molecular Formula: C4H9Li Assessed by NICNAS: No Associated Names: n-Butyl lithium url http://www.nicnas.gov.au/Industry/AICS/ViewChemical.asp?Chemical_Id=2864 | |
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Schule.Kurz | ? Tätigkeitsverbot für Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 | SR-2004 |
Schule.Stoff | Butyllithium-Lösung / 15%ige Lösung in n-Hexan (Merck) | |
Schule.Aufbewahrung | bS bF = Diebstahlsicher und wirksam belüftet aufbewahren, Aufbewahrung von brennbaren Flüssigkeiten gemäß Kapitel I-3.12.10 | |
Schule.Entsorgung | Kürzel: GE F+ | |
Schule.Entsorgung | Kategorie: Hochentzündliche / selbstentzündliche Abfälle | |
Schule.Entsorgung | Bezeichnung: Besondere Behandlung gem. Anweisung erforderlich. Als Abfall nicht aufbewahren. | |
Schule.Entsorgung | Erläuterung: In kleinsten Mengen offen im Freien abbrennen. Nicht als Abfall aufbewahren. | |
Schule.Text | Kennbuchstaben: F, C, N | |
Schule.Text | R-Sätze: 14/15-17-34-48/20-62 | |
Schule.Text | S-Sätze: 6-26-33-36/37/39-45 | |
Schule.Text | Tätigkeitsbeschränkungen: -S 4. Klasse | |
Schule.Text | Wassergefährdungsklasse: 2 | |
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Zustand | 200 flüssig | |