Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

...

Stoffbeschreibung:

Summenformel:C10H16
Molmasse:136.234 g/mol
Stoffname(n):α-Phellandren
Phellandren
2-Methyl-5-isopropyl-1,3-cyclohexadien
4-Isopropyl-1-methyl-1,5-cyclohexadien
p-Mentha-1,5-dien
p-mentha-1,5-diene
α-Phellandrene
1-Methyl-5-(1-methylethyl)-1,3-cyclohexadien
1,3-Cyclohexadiene, 2-methyl-5-(1-methylethyl)-, (±)-
1,3-Cyclohexadiene, 2-methyl-5-(1-methylethyl)-

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:99-83-2, 1330-17-2, 13811-01-3 
EINECS:202-792-5EINECS
Produkt-Nummern:11 verschiedene (nicht im Web angezeigt)

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungWarnung 
       PiktogrammeGHS02   GHS07    
       GefahrenhinweiseH226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
 
       SicherheitshinweiseP210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung/… verwenden.
P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P303+P361+P353
P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P305+P351+P338
P321 Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P330 Mund ausspülen.
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P370+P378 Bei Brand: …zum Löschen verwenden.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P403+P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienAcute Tox. 4; ESTOT SE 3; Eye Irrit. 2; Flam. Liq. 3; Skin Irrit. 2; Skin Sens. 1 
       ReferenzR: 10-22-36/37/38-43 
 
Gefahrensymbol
 
Xn
Gesundheitsschädlich
 
 
 
 
 
R-Sätze10-22-36/37/38-43
R10 Entzündlich
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
 
CommentALDRICH W285609-1KG-K 
 
S-Sätze16-26-36/37
S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und den Arzt konsultieren
S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
 
CommentALDRICH W285609-1KG-K 
 
Derivatreines Enantiomer: 1,3-Cyclohexadiene, 2-methyl-5-(1-methylethyl)-, (S)- 
Derivatreines Enantiomer: (R)-5-(1-Methylethyl)-2-methyl-1,3-cyclohexadien 
DerivatMischung: isopropylmethylcyclohexane, tetradehydro derivative 
 
Siedepunkt175.5 °C 
 
Flammpunkt47 °C 
CommentMerck 814893 
 
Dichte0.84 g/cm³ (20 °C) 
CommentMerck 814893 
 
ADR (Transportvorschriften)
       UN-Nr2319 
       GefNum30 
CommentALDRICH W285609-1KG-K 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)entzündlich 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse1: schwach wassergefährdend*VwVwS
 
12BImSchV-Kategorie6: Entzündlich12BImSchV
 
Lebensmittel-Regelung 2002/113/EG
       KurzAromastoff 
       TextChemische Gruppe: 31. Aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe
FL-NR: 01.006
FEMA: 2856
CoE: 2117
EINECS: 202-792-5
 
       Eintrag01.006 / 99-83-2 / α-Phellandren 
 
Europäische Regelung 96/335/EG
       KurzAusgangsstoff für Riech- und Aromastoffe 
       TextListe der Bestandteile kosmetischer Mittel
Teil II: Ausgangsstoffe für die Riech- und Aromastoffe
 
       Eintragp-mentha-1,5-diene 
Europäische Regelung ECHA pre
       Kurzpre-registered substance 
       TextEC-Number: 202-792-5
CAS-Number: 99-83-2
Name: p-mentha-1,5-diene
Synonym: -
Registration Date: 30/11/2010
Data from: 27/03/2009
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Nicht zugelassen - in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Unbeschadet der Bestimmung unter 1 dürfen die genannten Stoffe oder Zubereitungen, [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung 2009/424/EG
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Dürfen nicht verwendet werden
- in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen;
- in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Artikeln, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind.
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Artikel, die die Anforderungen von Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff - außer aus steuerlichen Gründen - und/oder einen Duftstoff enthalten, sofern [...]
4. Für die Abgabe an private Verbraucher bestimmte dekorative Öllampen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie erfüllen die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedete europäische Norm für dekorative Öllampen (EN 14059).
5. - 6. [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung EG/552/2009
       Kurzkeine Verwendung in Aerosolpackungen 
       Text1. Dürfen nicht als solche oder in Form von Zubereitungen in Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke für die breite Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden, wie z. B. für
- Dekorationen mit metallischen Glanzeffekten, insbesondere für Festlichkeiten,
- künstlichen Schnee und Reif,
- unanständige Geräusche,
- Luftschlangen,
- Scherzexkremente,
- Horntöne für Vergnügungen,
- Schäume und Flocken zu Dekorationszwecken,
- künstliche Spinnweben,
- Scherzgestank, usw
2. [...] muss auf der Verpackung der oben genannten Aerosolpackungen folgendes gut leserlich und unzerstörbar angegeben sein: «Nur für gewerbliche Verbraucher».
3. Abweichend davon gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 nicht für die in Artikel 9 Buchstabe a der Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen4 genannten Aerosolpackungen.
4. Die vorstehend in Absatz 1 und 2 genannten Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den dort aufgeführten Anforderungen entsprechen.
 
       Eintrag40. Stoffe, gemäß den Kriterien der Richtlinie 67/548/EWG als entzündlich, leicht entzündlich oder hoch entzündlich eingestuft wurden [...] 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Aerosolpackungen 
       Text1. Dürfen nicht als solche in Form von Zubereitungen Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Deorationszwecke in den Verkehr gebracht oder an die breite Öffentlichkeit verkauft werden [...]
2-4 [...]
 
       Eintrag41. Stoffe, die als entzündlich, leicht entzündlich oder hochentzündlich eingestuft werden [...] 
 
Internationale Regelung AICS
       KurzAICS Listing 
       TextCAS No: 99-83-2
Chemical Name: 1,3-Cyclohexadiene, 2-methyl-5-(1-methylethyl)-
Molecular Formula: C10H16
Assessed by NICNAS: No
Associated Names
url http://www.nicnas.gov.au/Industry/AICS/ViewChemical.asp?Chemical_Id=2304
 
 
Zustand200 flüssig 
 
LGK.Class3 
LGK.Reasonflammable liquid 

Referenzen und Quellen:

*VwVwS
Short: *VwVwS
Title: WGK Einstufung laut R-Sätzen
Source: Programmfunktion
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
2002/113/EG
Short: 2002/113/EG
Title: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 23. Januar 2002 zur Änderung der Entscheidung 1999/217/EG der Kommission über ein Verzeichnis der in oder auf Lebensmitteln verwendeten Aromastoffe
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 49 (20.2.2002)
Page: 1-160
Year: 2002
DocType: Legal_Document
Keyword: Lebensmittel; Aromastoffe
Publish_Date: 2002/02/20
RefComment: viele Fehler ! Synonyme oft in Spalte verrutscht !
2009/424/EG
Short: 2009/424/EG
Title: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28. Mai 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG des Rates im Hinblick auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Lampenölen und flüssigen Grillanzündern zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 138 (04.06.2009)
Page: 8-10
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
Publish_Date: 2009/06/04
76/769/EWG
Short: 76/769/EWG
Title: Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.07.1976)
Page: 201
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
96/335/EG
Short: 96/335/EG
Title: Beschluß der Kommission vom 8 Mai 1996 zur Festlegung einer Liste und einer gemeinsamen Nomenklatur der Bestandteile kosmetischer Mittel
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 132 (06.01.1996)
Page: 1-684
Year: 1996
DocType: Legal_Document
Keyword: Kosmetika; gemeinsame Nomenklatur; INCI; Riechstoffe; Aromastoffe
Publish_Date: 1996/01/06
AICS
Short: AICS
Title: National Industrial Chemicals Notification and Assessment Scheme - NICNAS
Author: Australian Government
Year: 2010
Internet Resource: http://www.nicnas.gov.au/
ECHA pre
Short: ECHA pre
Title: List of pre-registered substances
Author: European Chemicals Agency
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; REACH
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26
EINECS
Short: EINECS
Title: EINECS (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE C 146 A (15.06.1990)
Page: 1
Year: 1990
DocType: Legal_Document
Keyword: Altestoffe; EINECS
Publish_Date: 1990/06/15

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