Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

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Stoffbeschreibung:

Summenformel:C20H12
Molmasse:252.309 g/mol
Stoffname(n):Benzo[def]chrysen
Benzo[a]pyren
Benzo(a)pyren
BaP
Benzo(a)pyren
Benzo-(a)-pyren
Benzo-(a)pyren
Benzo[a]pyrene
Benzo(a)pyrene
Benzo[a]pyren
... (10 weitere Namen) ...

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:50-32-8 
EINECS:200-028-5EINECS
Produkt-Nummern:17 verschiedene (nicht im Web angezeigt)

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahrEG/1272/2008
       PiktogrammeGHS07   GHS08   GHS09    
       GefahrenhinweiseH317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H340 Kann genetische Defekte verursachen.
H350 Kann Krebs erzeugen.
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
 
       SicherheitshinweiseP201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P321 Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienAquatic Acute 1; Aquatic Chronic 1; Carc. 1B; Muta. 1B; Repr. 1B; Skin Sens. 1 
       ReferenzEG-Nummer 601-032-00-3 
 
Gefahrensymbole
  
T
Giftig
N
Umweltgefährlich
2004/73/EG
 
karzinogener StoffKategorie 1B 
 
mutagener StoffKategorie 1B 
 
reproduktionstoxischer StoffKategorie 1B 
 
R-Sätze45-46-60-61-43-50/53
R45 Kann Krebs erzeugen
R46 Kann vererbbare Schäden verursachen
R60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
2004/73/EG
 
S-Sätze53-45-60-61
S53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
2004/73/EG
 
EG-Index (67/548/EWG)601-032-00-32004/73/EG
 
DerivatIsotop: Benzo[a]pyrene-d12 
DerivatIsotop: Benzo[a]pyrene-7-d 
DerivatIsotop: Benzo(a)pyrene-8-d 
DerivatMischung: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe 
 
Schmelzpunkt176.5 °C 
 
ADR (Transportvorschriften)
       UN-Nr2811 
       GefNum60 
CommentAlfa Aesar 015856.MC 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)- 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse3: stark wassergefährdend*VwVwS
 
12BImSchV-Kategorie9a: Umweltgefährlich, in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis R 50 oder R 50/5312BImSchV
 
Lebensmittel-Regelung EG/1881/2006
       KurzHöchstmengen in div. Lebensmitteln 
       TextBenzo(a)pyren, für welches Höchstgehalte aufgeführt sind, wird als Marker verwendet, um Auftreten und Wirkung karzinogener polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe zu ermitteln. Mit diesen Maßnahmen ist ein vollständig harmonisiertes Vorgehen aller Mitgliedstaaten bei polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in den aufgeführten Lebensmitteln gewährleistet. 
       EintragBenzo(a)pyren 
Lebensmittel-Regelung AromV
       KurzHöchstmenge 0.03 μg / kg in Lebensmittel 
       TextVerzehrfertige Lebensmittel, denen durch Aromen mehr als 0,03 Mikrogramm je Kilogramm an Benzo-(a)pyren zugeführt wurden, dürfen gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden. Satz 1 gilt nicht für mit frisch entwickeltem Rauch geräucherte Lebensmittel. 
       EintragBenzo-(a)pyren 
 
Deutsche Regelung TRGS 401
       Kurzhautresorptiv, ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nötig 
       TextErgibt die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit den in Anhang V Nr. 1 GefStoffV aufgeführten hautresorptiven Gefahrstoffen nach Nummer 4.2.3 eine hohe Gefährdung, hat der Arbeitgeber spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nötig nach § 16 Nr. 2 GefStoffV zu veranlassen. 
       EintragPolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe 
Deutsche Regelung TRGS 401
       KurzAufnahme durch die Haut über die Dampfphase 
       TextAnlage 2.1: Stoffe, die in wesentlichem Umfang über die Dampfphase durch die Haut aufgenommen werden 
       EintragPolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe im heißen Zustand 
Deutsche Regelung TRGS 514
       KurzLagervorschriften 
       Eintragsehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen 
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzREACH: Beschränkungen: Herstellung, Inverkehrbringen, Verwendung (Anhang XVII/50) 
       TextAnhang XVII: Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
1. Ab dem 1. Januar 2010 dürfen Weichmacheröle nicht für die Herstellung von Reifen oder Reifenbestandteilen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn
- sie mehr als 1 mg/kg (0,0001 Gew.-%) BaP enthalten oder
- der Gehalt aller aufgeführten PAK zusammen mehr als 10 mg/kg (0,001 Gew.-%) beträgt.
Diese Grenzwerte gelten als eingehalten, wenn der PAK-Extrakt weniger als 3 Gew.-% beträgt - gemessen gemäß der Norm IP346: 1998 des Institute of Petroleum (Bestimmung der PAK in unbenutzten Schmierölen und asphaltenfreien Erdölfraktionen - Dimethylsulfoxid-Extraktion-Brechungsindex-Methode) -, sofern die Einhaltung der Grenzwerte für BaP und für die aufgeführten PAK sowie die Korrelation der Messwerte mit dem PAK-Extrakt vom Hersteller oder Importeur alle sechs Monate oder nach jeder größeren Änderung der Betriebsverfahren überprüft werden, wobei jeweils der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.
2. Außerdem dürfen nach dem 1. Januar 2010 hergestellte Reifen und Profile für die Runderneuerung nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie Weichmacheröle enthalten, die die in Absatz 1 angegebenen Grenzwerte überschreiten.
Diese Grenzwerte gelten als eingehalten, wenn die vulkanisierte Gummimasse den Grenzwert von 0,35 % HBay - gemessen und berechnet gemäß der ISO-Norm 21461 (Vulkanisierter Gummi - Bestimmung der Aromatizität von Öl in vulkanisierter Gummimasse) - nicht überschreitet.
3. Ausgenommen von Absatz 2 sind runderneuerte Reifen, wenn ihr Profil keine Weichmacheröle enthält, die die in Absatz 1 angegebenen Grenzwerte überschreiten.
4. 'Reifen' im Sinne dieses Eintrags sind Reifen für Fahrzeuge, die unter folgende Richtlinien fallen
- Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
- Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge und
- Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates
 
       Eintrag50. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), a) Benzo(a)pyren (BaP) CAS-Nr. 50-32-8 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       Kurzkeine Vorkommen in Reifen 
       Text1. Weichmacheröle dürfen nicht für die Herstellung von Reifen oder Reifenbestandteilen in den Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn [...]
2. Außerdem dürfen nach dem 1. Januar 2010 hergestellte Reifen und Laufflächen für die Runderneuerung nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie Weichmacheröle enthalten, die die in Abschnitt 1 angegebenen Grenzwerte überschreiten. [...]
3. Runderneuerte Reifen sind von Abschnitt 2 ausgenommen, wenn ihre Lauffläche keine Weichmacheröle enthält, die die in Abschnitt 1 angegebenen Grenzwerte überschreiten.
 
       Eintrag50. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) 
Europäische Regelung 2008/105/EG
       KurzUmweltqualitätsnormen 
       TextAnhang I: Teil A: Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe
[...] (siehe Orginaldokument)
 
       Eintrag(28) Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe: Benzo(a)pyren 
Europäische Regelung 2008/105/EG
       KurzPrioritärer Stoff im Bereich der Wasserpolitik 
       TextAnhang X der Richtlinie 2000/60/EG: Prioritärer Stoffe
Als prioritärer gefährlicher Stoff eingestuft
 
       Eintrag(28) Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe 
Europäische Regelung 98/83/EG
       KurzChemischer Parameter für Trinkwasser 
       TextParameterwert 0,010 μg/l 
       EintragBenzo-(a)-pyren 
Europäische Regelung ECHA pre
       Kurzpre-registered substance 
       TextEC-Number: 200-028-5
CAS-Number: 50-32-8
Name: benzo[def]chrysene
Synonym: -
Registration Date: 30/11/2010
Data from: 27/03/2009
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       TextUnbeschadet der Vorschriften der anderen Teile dieses Anhangs:
1. dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden und zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, nicht in Einzelkonzentrationen in Höhe der nachstehenden Konzentrationen oder darüber verwendet werden: [...]
[...] muss die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: «Nur für den berufsmäßigen Verwender».
2. In Abweichung hiervon gilt Absatz 1 nicht für:
a) Human- und Tierarzneimittel gemäß der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG;
b) kosmetische Mittel gemäß der Richtlinie 76/768/EWG des Rates;
c) - Kraftstoffe, die Gegenstand der Richtlinie 98/70/EG sind,
- Mineralölerzeugnisse, die zur Verwendung als Brennstoff oder Kraftstoff in beweglichen oder feststehenden Verbrennungsanlagen bestimmt sind,
- Brennstoffe, die in geschlossenen Systemen (z. B. Flüssiggasflaschen) verkauft werden;
d) Farben für Künstler gemäß der Richtlinie 1999/45/EG.
 
       Eintrag28. Stoffe in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, die als «krebserzeugend Kategorie 1 oder krebserzeugend Kategorie 2» eingestuft [...] sind 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       Text- dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden, in Einzelkonzentrationen die Richtwerte (z.B. 67/548/EWG des Rates) nicht überschreiten [...]
- Die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen muß gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: 'Nur für den berufsmäßigen Verwender'
Ausnahmeregelungen für Arzneimittel, kosmetische Mittel, Kraftstoffe, Farben für Künstler [...]
 
       Eintrag29. Stoffe, die als "krebserzeugend Kategorie 1 oder krebserzeugend Kategorie 2" eingestuft werden [...] 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       TextUnbeschadet der Vorschriften der anderen Teile dieses Anhangs:
1. dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden und zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, nicht in Einzelkonzentrationen in Höhe der nachstehenden Konzentrationen oder darüber verwendet werden: [...]
[...] muss die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: «Nur für den berufsmäßigen Verwender».
2. In Abweichung hiervon gilt Absatz 1 nicht für:
a) Human- und Tierarzneimittel gemäß der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG;
b) kosmetische Mittel gemäß der Richtlinie 76/768/EWG des Rates;
c) - Kraftstoffe, die Gegenstand der Richtlinie 98/70/EG sind,
- Mineralölerzeugnisse, die zur Verwendung als Brennstoff oder Kraftstoff in beweglichen oder feststehenden Verbrennungsanlagen bestimmt sind,
- Brennstoffe, die in geschlossenen Systemen (z. B. Flüssiggasflaschen) verkauft werden;
d) Farben für Künstler gemäß der Richtlinie 1999/45/EG.
 
       Eintrag29. Stoffe in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, die als «erbgutverändernd Kategorie 1» oder «erbgutverändernd Kategorie 2» eingestuft [...] sind 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       Text- dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden, in Einzelkonzentrationen die Richtwerte (z.B. 67/548/EWG des Rates) nicht überschreiten [...]
- Die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen muß gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: 'Nur für den berufsmäßigen Verwender'
Ausnahmeregelungen für Arzneimittel, kosmetische Mittel, Kraftstoffe, Farben für Künstler [...]
 
       Eintrag30. Stoffe, die als „erbgutverändernd Kategorie 1“ oder „erbgutverändernd Kategorie 2“ eingestuft werden [...] 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       TextUnbeschadet der Vorschriften der anderen Teile dieses Anhangs:
1. dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden und zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, nicht in Einzelkonzentrationen in Höhe der nachstehenden Konzentrationen oder darüber verwendet werden: [...]
[...] muss die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: «Nur für den berufsmäßigen Verwender».
2. In Abweichung hiervon gilt Absatz 1 nicht für:
a) Human- und Tierarzneimittel gemäß der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG;
b) kosmetische Mittel gemäß der Richtlinie 76/768/EWG des Rates;
c) - Kraftstoffe, die Gegenstand der Richtlinie 98/70/EG sind,
- Mineralölerzeugnisse, die zur Verwendung als Brennstoff oder Kraftstoff in beweglichen oder feststehenden Verbrennungsanlagen bestimmt sind,
- Brennstoffe, die in geschlossenen Systemen (z. B. Flüssiggasflaschen) verkauft werden;
d) Farben für Künstler gemäß der Richtlinie 1999/45/EG.
 
       Eintrag30. Stoffe in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, die als «fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1» oder «fortpflanzungsgefährdend Kategorie 2» eingestuft [...] sind 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       Text- dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden, in Einzelkonzentrationen die Richtwerte (z.B. 67/548/EWG des Rates) nicht überschreiten [...]
- Die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen muß gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: 'Nur für den berufsmäßigen Verwender'
Ausnahmeregelungen für Arzneimittel, kosmetische Mittel, Kraftstoffe, Farben für Künstler [...]
 
       Eintrag31. Stoffe, die als „fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1“ oder „fortpflanzungsgefährdend Kategorie 2“ eingestuft werden [...] 
 
Internationale Regelung OEHHA
       Kurzchemical known to cause cancer or reproductive toxicity 
       Texttype of toxicity: cancer
date listed: 01. Jul 87
NSRL or MADL: 0,06 (μg/day)
 
       EintragBenzo[a]pyrene 
 
Einstufung von MischungenT, N; R43-45-46-50-53-60-61 (Konzentration: >= 25) 
Einstufung von MischungenT, N; R43-45-46-51-53-60-61 (Konzentration: 2.5 - 25) 
Einstufung von MischungenT; R43-45-46-52-53-60-61 (Konzentration: 1 - 2.5) 
Einstufung von MischungenT; R45-46-52-53-60-61 (Konzentration: 0.5 - 1) 
Einstufung von MischungenT; R45-46-52-53 (Konzentration: 0.25 - 0.5) 
Einstufung von MischungenT; R45-46 (Konzentration: 0.1 - 0.25) 
Einstufung von MischungenT; R45 (Konzentration: 0.01 - 0.1) 
 
Schule.Kurz- Generelles Tätigkeitsverbot an SchulenSR-2004
Schule.StoffBenzo(a)pyren / CAS 50-32-8 
Schule.AufbewahrungN = In der Schule nicht aufbewahren 
Schule.EntsorgungKürzel: G3 
Schule.EntsorgungKategorie: Feste organische Abfälle 
Schule.EntsorgungGefäß: Feste organische Abfälle 
Schule.EntsorgungBezeichnung: Gefäß 3: Feste organische Abfälle 
Schule.EntsorgungErläuterung: Die Aufbewahrung sollte in Kunststoff- oder Glasbehältern unter Verschluss erfolgen. Vorbehandlungsmaßnahmen für diverse Gefahrstoffe beachten. 
Schule.TextGestis ZVG: 22500 
Schule.TextKennbuchstaben: T, N 
Schule.TextR-Sätze: 45-46-60-61-43-50/53 
Schule.TextS-Sätze: 53-45-60-61 
Schule.Textbesondere Gefahren: K2 = Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten 
Schule.Textbesondere Gefahren: M2 = Stoffe, die als erbgutverändernd für den Menschen angesehen werden sollten 
Schule.Textbesondere Gefahren: RF2 = Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen angesehen werden sollten 
Schule.Textbesondere Gefahren: RE2 = Stoffe, die als fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) für den Menschen angesehen werden sollten 
Schule.Textbesondere Gefahren: H = Gefahr der Hautresorption 
Schule.TextTätigkeitsbeschränkungen: - 
Schule.TextWassergefährdungsklasse: 3 
 
POP (persistent organic pollutants)
       ListeAnnex III: Substances referred to in article 3, paragraph 5 (A), and the reference year for the obligationUNECE POP
       EintragPAHs 
       TextPolycyclic aromatic hydrocarbons (PAHs): For the purposes of emission inventories, the following four indicator compounds shall be used: benzo(a)pyrene, benzo(b)fluoranthene, benzo(k)fluoranthene, and indeno(1,2,3-cd)pyrene. 
POP (persistent organic pollutants)
       ListeListe der Stoffe, die Bestimmungen zur Verringerung der Freisetzung unterliegenEG/850/2004
       EintragPolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe 
       TextFür Emissionsregister sind folgende vier Verbindungen als Indikatoren heranzuziehen: Benzo(a)pyren, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen und Indeno(1,2,3-cd)pyren. 
 
Information CPDB
       KurzData on Carcinogenic Potency 
       Texthttp://potency.berkeley.edu/chempages/BENZO(a)PYRENE.html 
       EintragBenzo(a)pyrene (CAS 50-32-8) 
 
Zustand100 fest 
 
LGK.Class6.1A 
LGK.Reasonburnable toxic 
LGK.Specialtoxic 

Referenzen und Quellen:

*VwVwS
Short: *VwVwS
Title: WGK Einstufung laut R-Sätzen
Source: Programmfunktion
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
2004/73/EG
Short: 2004/73/EG
Title: Richtlinie 2004/73/EG der Kommision vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 152 (30.04.2004)
Page: 1-314
Year: 2004
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 216 (16.6.2004) 3-309
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 236 (7.7.2004) 18-18
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung
Publish_Date: 2004/04/30
2008/105/EG
Short: 2008/105/EG
Title: RICHTLINIE 2008/105/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG sowie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG
Author: Europäische Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 348 (24.12.2008)
Page: 84-97
Year: 2008
DocType: Legal_Document
Keyword: Umwelt; Grundwasser; Umweltqualitätsnormen; Wasserpolitik
Publish_Date: 2008/12/24
76/769/EWG
Short: 76/769/EWG
Title: Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.07.1976)
Page: 201
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
98/83/EG
Short: 98/83/EG
Title: RICHTLINIE 98/83/EG DES RATES vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Author: Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 330 (5.12.1998)
Page: 32-54
Year: 1998
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 45 (19.02.1999) 55-55
DocType: Legal_Document
Keyword: Lebensmittel; Wasser
Publish_Date: 1998/12/05
AromV
Short: AromV
Title: Aromenverordnung
Editor: Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (23)
Page: 1127-1137
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Lebensmittel; Lebensmittelzusatzstoffe
CPDB
Short: CPDB
Title: Carcinogenic Potency Database
Author: Gold, Lois Swirsky
Year: 2008
Internet Resource: http://potency.berkeley.edu/
ECHA pre
Short: ECHA pre
Title: List of pre-registered substances
Author: European Chemicals Agency
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; REACH
EG/1272/2008
Short: EG/1272/2008; CLP
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 353 (31.12.2008)
Page: 1-1355
Year: 2008
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 16 (20.01.2011) 1-6
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; GHS
Publish_Date: 2008/12/31
EG/1881/2006
Short: EG/1881/2006
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 364 (20.12.2006)
Page: 5-24
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Lebensmittel; Höchstgehalt
Publish_Date: 2006/12/20
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26
EG/850/2004
Short: EG/850/2004
Title: Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 158 (30.04.2004)
Page: 1-49
Year: 2004
Erratum_Source: DE L 229 (29.6.2004) 5-22
Erratum_Source: DE L 204 (4.8.2007) 28-28
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; persistente organische Schadstoffe; Abfall; Persitant Organic Pollutants
EINECS
Short: EINECS
Title: EINECS (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE C 146 A (15.06.1990)
Page: 1
Year: 1990
DocType: Legal_Document
Keyword: Altestoffe; EINECS
Publish_Date: 1990/06/15
OEHHA
Short: OEHHA
Title: Safe drinking water and toxic enforcement act of 1986: chemical known to the state to cause cancer or reproductive toxicity
Author: Office of environmental health hazard assessment
Editor: State of California, US
Year: 2008
Publish_Date: 2008/09/12
SR-2004
Short: SR-2004
Title: Stoffliste zur Regel "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen"
Editor: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Year: 2010
DocType: Legal_Document
TRGS 401
Short: TRGS 401
Title: Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen (TRGS 401)
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: GMBl
Volume: (40/41)
Page: 818-845
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Publish_Date: 19.08.2008
TRGS 514
Short: TRGS 514
Title: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514)
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: BArbBl.
Volume: (9)
Page: 54-59
Year: 1998
DocType: Legal_Document
UNECE POP
Short: UNECE POP
Title: The 1998 Aarhus Protocol on Persistent Organic Pollutants (POPs). Protocol to the 1979 convention on long-range transboundary air pollution on persistent organic pollutants.
Author: United Nations Economic Commission for Europe (UNECE)
Year: 1998
DocType: Legal_Document
Internet Resource: http://www.unece.org/
Internet Resource: [law]Int\UNECE\1998.POPs.e.pdf

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