TOXINE, GEWONNEN AUS LEBENDEN ORGANISMEN, FEST, N.A.G.
Klasse
6.1: Giftige Stoffe
Klassifizierung
T2
PackGr
I: Stoffe mit hoher Gefahr
GefNum
66
GefText
sehr giftiger Stoff
GefZettel
6.1
Menge
LQ0
PackAnweis
P002 IBC07
PackZusammen
MP18
TankAnweis
T6
TankBewSonder
TP9 TP33
TankCode
S10AH L10CH
TankSonder
TU15 TE19
Fahrzeug
AT
Kategorie
1
VersandSt
V10 V12
Beladung
CV1 CV13 CV28
Betrieb
S9 S17
Text
T2: Giftige Stoffe ohne Nebengefahr, organische feste Stoffe
Text
Es gelten die Vorschriften des Unterabsatze 3.1.2.8.1.
Text
Toxine aus Pflanzen, Tieren oder Bakterien, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten, oder Toxine, die in ansteckungsgefährlichen Stoffen enthalten sind, sind Stoffe der Klasse 6.2.
Text
LQ0: Keine Freistellungen nach den Vorschriften des Abschnittes 3.4.2.
Title: Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände