Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

...

Stoffbeschreibung:

Summenformel:AsNi
Molmasse:133.615 g/mol
Stoffname(n):Nickelarsenid
nickel arsenide
Nickel arsenide

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:27016-75-7, 12068-59-6, 24440-79-7, 124260-75-9 
EINECS:248-169-1EINECS
Produkt-Nummern:4 verschiedene (nicht im Web angezeigt)

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahrEG/790/2009
       PiktogrammeGHS07   GHS08   GHS09    
       GefahrenhinweiseH317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
H372 ** Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
 
       SicherheitshinweiseP201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P321 Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienAquatic Acute 1; Aquatic Chronic 1; Carc. 1A; STOT RE 1; Skin Sens. 1 
       ReferenzEG-Nummer 028-051-00-4 
 
Gefahrensymbole
  
T
Giftig
N
Umweltgefährlich
2009/2/EG
 
karzinogener StoffKategorie 1A 
 
 
 
R-Sätze49-43-48/23-50/53
R49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
2009/2/EG
 
S-Sätze53-45-60-61
S53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
2009/2/EG
 
EG-Index (67/548/EWG)028-051-00-42009/2/EG
 
DerivatStruktur: ähnlich: Nickelpulver [Partikeldurchmesser < 1 mm] 
 
ADR (Transportvorschriften)
       UN-Nr1557 
       GefNum60 
CommentAlfa Aesar 036268.06 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)- 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse3: stark wassergefährdend*VwVwS
 
12BImSchV-Kategorie2: Giftig12BImSchV
12BImSchV-Kategorie9a: Umweltgefährlich, in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis R 50 oder R 50/5312BImSchV
 
Deutsche Regelung TRGS 514
       KurzLagervorschriften 
       Eintragsehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen 
 
Europäische Regelung ECHA pre
       Kurzpre-registered substance 
       TextEC-Number: 248-169-1
CAS-Number: 27016-75-7
Name: nickel arsenide
Synonym: -
Registration Date: 30/11/2010
Data from: 27/03/2009
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzNicht zugelassen für Biozide, Holzschutz und Brauchwasseraufbereitung 
       Text1. Dürfen nicht verwendet werden als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen, die bestimmt sind:
a) zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an:
- Bootskörpern;
- Kästen, Schwimmern, Netzen sowie anderen Geräten oder Einrichtungen für die Fisch- und Muschelzucht;
- völlig oder teilweise untergetauchten Geräten oder Einrichtungen jeder Art;
b) zum Schutz von Holz. Ferner darf damit behandeltes Holz nicht in den Verkehr gebracht werden.
c) Abweichend hiervon bestehen jedoch folgende Ausnahmen:
[...] von Kupfer-Chrom-Arsen (CCA), TypC [...]
Unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen muss sämtliches behandeltes Holz, das in den Verkehr gebracht wird, einzeln die Aufschrift tragen: «Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen Zwecken, enthält Arsen.» [...]
2. Dürfen nicht verwendet werden als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen, die zur Aufbereitung von Brauchwasser bestimmt sind, unabhängig von seiner Verwendung.
 
       Eintrag19. Arsenverbindungen 
Europäische Regelung 2006/139/EG
       KurzNicht zugelassen für Biozide, Holzschutz und Brauchwasseraufbereitung 
       Text1. Dürfen nicht als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen in den Verkehr gebracht oder verwendet werden, die bestimmt sind zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an [...]
2. Dürfen nicht als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen in den Verkehr gebracht oder verwendet werden, die zur Aufbereitung von Brauchwasser bestimmt sind, unabhängig von seiner Verwendung.
3. Dürfen nicht als Holzschutzmittel verwendet werden. Damit behandeltes Holz darf nicht in den Verkehr gebracht werden.
4. Hiervon bestehen jedoch folgende Ausnahmen: [...]
 
       Eintrag20. Arsenverbindungen 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       TextUnbeschadet der Vorschriften der anderen Teile dieses Anhangs:
1. dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden und zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, nicht in Einzelkonzentrationen in Höhe der nachstehenden Konzentrationen oder darüber verwendet werden: [...]
[...] muss die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: «Nur für den berufsmäßigen Verwender».
2. In Abweichung hiervon gilt Absatz 1 nicht für:
a) Human- und Tierarzneimittel gemäß der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG;
b) kosmetische Mittel gemäß der Richtlinie 76/768/EWG des Rates;
c) - Kraftstoffe, die Gegenstand der Richtlinie 98/70/EG sind,
- Mineralölerzeugnisse, die zur Verwendung als Brennstoff oder Kraftstoff in beweglichen oder feststehenden Verbrennungsanlagen bestimmt sind,
- Brennstoffe, die in geschlossenen Systemen (z. B. Flüssiggasflaschen) verkauft werden;
d) Farben für Künstler gemäß der Richtlinie 1999/45/EG.
 
       Eintrag28. Stoffe in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, die als «krebserzeugend Kategorie 1 oder krebserzeugend Kategorie 2» eingestuft [...] sind 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       Text- dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden, in Einzelkonzentrationen die Richtwerte (z.B. 67/548/EWG des Rates) nicht überschreiten [...]
- Die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen muß gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: 'Nur für den berufsmäßigen Verwender'
Ausnahmeregelungen für Arzneimittel, kosmetische Mittel, Kraftstoffe, Farben für Künstler [...]
 
       Eintrag29. Stoffe, die als "krebserzeugend Kategorie 1 oder krebserzeugend Kategorie 2" eingestuft werden [...] 
Europäische Regelung EG/304/2003
       Kurzder Ausfuhrnotifikation unterliegende Chemikalie 
       TextAnhang I: 1. Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien
Unterkategorie: p(2) = sonstige Pestizide, einschliefllich Bioziden
Beschränkung der Verwendung: sr = strenge Beschränkungen
 
       EintragArsenverbindungen 
Europäische Regelung 76/768/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Kosmetika 
       TextAnhang II: Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen 
       Eintrag43. Arsen und seine Verbindungen 
 
LGK.Class6.1B 
LGK.Reasontoxic 
LGK.Specialtoxic 

Referenzen und Quellen:

*VwVwS
Short: *VwVwS
Title: WGK Einstufung laut R-Sätzen
Source: Programmfunktion
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
2006/139/EG
Short: 2006/139/EG
Title: RICHTLINIE 2006/139/EG DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Arsenverbindungen zwecks Anpassung ihres Anhangs I an den technischen Fortschritt
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 384 (29.12.2006)
Page: 94-97
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
Publish_Date: 2006/12/29
2009/2/EG
Short: 2009/2/EG; 67/548/EWG
Title: RICHTLINIE 2009/2/EG DER KOMMISSION vom 15. Januar 2009 zur 31. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 11 (16.01.2009)
Page: 6-82
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung
Publish_Date: 2009/01/16
76/768/EWG
Short: 76/768/EWG
Title: RICHTLINIE DES RATES vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.09.1976)
Page: 169-200
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Kosmetika; Zulassung
Publish_Date: 1976/09/27
RefComment: ersetzt durch: EG/1223/2009
76/769/EWG
Short: 76/769/EWG
Title: Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.07.1976)
Page: 201
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
ECHA pre
Short: ECHA pre
Title: List of pre-registered substances
Author: European Chemicals Agency
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; REACH
EG/304/2003
Short: EG/304/2003
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 304/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2003 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 63 (06.03.2003)
Page: 1-26
Year: 2003
DocType: Legal_Document
Keyword: Ausfuhr; Einfuhr; Gefahrstoffe; PIC-Verfahren; Pestizide; Industriechemikalien
Publish_Date: 2003/03/06
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26
EG/790/2009
Short: EG/790/2009; 1.ATP
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 790/2009 DER KOMMISSION vom 10. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 235 (05.09.2009)
Page: 1-439
Year: 2009
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 297 (13.11.2009) 19-19
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; GHS
Publish_Date: 2009/09/05
EINECS
Short: EINECS
Title: EINECS (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE C 146 A (15.06.1990)
Page: 1
Year: 1990
DocType: Legal_Document
Keyword: Altestoffe; EINECS
Publish_Date: 1990/06/15
TRGS 514
Short: TRGS 514
Title: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514)
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: BArbBl.
Volume: (9)
Page: 54-59
Year: 1998
DocType: Legal_Document

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