Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

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Stoffbeschreibung:

Summenformel:C
Molmasse:14.003 g/mol
Stoffname(n):Carbon-14

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:14762-75-5, 22143-16-4 

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahr 
       PiktogrammeGHS20    
       Gefahrenhinweise- 
       Sicherheitshinweise- 
 
Gefahrensymbole
  
R
Radioaktiv
nicht vollständig
geprüfter Stoff
 
Commentradioaktiver Stoff 
 
DerivatGrundstoff: Kohlenstoff 
 
Europäische Regelung 98/83/EG
       KurzIndikatorparameter für Trinkwasser 
       TextParameterwert 0,10 mSv/Jahr
Mit Ausnahme von Tritium, Kalium-40, Radon und Radonzerfallsprodukten. Die Kontrollhäufigkeit, die Kontrollmethoden und die geeignetsten Überwachungsstandorte werden später in Anhang II festgelegt.
Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, eine Überwachung von Trinkwasser im Hinblick auf Tritium oder Radioaktivität zur Festlegung der Gesamtrichtdosis durchzuführen, wenn er davon überzeugt ist, daß - auf der Grundlage anderer durchgeführter Überwachungen - der Wert für Tritium bzw. der berechnete Gesamtrichtwert deutlich unter dem Parameterwert liegt. In diesem Fall teilt er der Kommission die Gründe für seinen Beschluß und die Ergebnisse dieser anderen Überwachungen mit.
Die Beschlüsse über die gemäß Anmerkung 8 erforderlichen Vorschläge betreffend die Kontrollhäufigkeit sowie die gemäß Anmerkung 9 für Anhang II erforderlichen Vorschläge betreffend die Kontrollhäufigkeit, die Kontrollmethoden und die geeignetsten Überwachungsstandorte werden nach dem Verfahren des Artikels 12 gefaßt. Bei der Erstellung dieser Vorschläge berücksichtigt die Kommission unter anderem die geltenden einschlägigen Bestimmungen sowie die von ihnen abgeleiteten angemessenen Überwachungsprogramme einschließlich der Überwachungsergebnisse. Die Kommission legt diese Vorschläge spätestens 18 Monate nach dem in Artikel 18 der Richtlinie vorgesehenen Zeitpunkt vor.
 
       EintragGesamtrichtdosis Radioaktivität 
Europäische Regelung 76/768/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Kosmetika 
       TextAnhang II: Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen 
       Eintrag293. Radioaktive Stoffe [...] 
 
LGK.Class7.0 
LGK.Reasonradioactive 
LGK.Specialradioactive 

Referenzen und Quellen:

76/768/EWG
Short: 76/768/EWG
Title: RICHTLINIE DES RATES vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.09.1976)
Page: 169-200
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Kosmetika; Zulassung
Publish_Date: 1976/09/27
RefComment: ersetzt durch: EG/1223/2009
98/83/EG
Short: 98/83/EG
Title: RICHTLINIE 98/83/EG DES RATES vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Author: Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 330 (5.12.1998)
Page: 32-54
Year: 1998
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 45 (19.02.1999) 55-55
DocType: Legal_Document
Keyword: Lebensmittel; Wasser
Publish_Date: 1998/12/05

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Seiteninfo: Impressum | Letzte Aktualisierung am 17. März 2008 durch Schmidt

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