Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

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Stoffbeschreibung:

Summenformel:CHClNaO (unspec.)
Stoffname(n):Natriumpentachlorphenolat Hydrat
Natriumpentachlorphenolat Hydrat
sodium pentachlorophenolate hydrate

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:123333-54-0 
EINECS:205-025-2EINECS
Produkt-Nummern:1 verschiedene (nicht im Web angezeigt)

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahrTRGS 905
       PiktogrammeGHS06   GHS08   GHS09    
       GefahrenhinweiseH301 Giftig bei Verschlucken.
H311 Giftig bei Hautkontakt.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H350 Kann Krebs erzeugen.
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
 
       SicherheitshinweiseP201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P284 Atemschutz tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P305+P351+P338
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P330 Mund ausspülen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienAcute Tox. 2 *; Acute Tox. 3 *; Aquatic Acute 1; Aquatic Chronic 1; Carc. 1B; Eye Irrit. 2; Muta. 2; Repr. 1B; STOT SE 3; Skin Irrit. 2 
       ReferenzEG-Nummer 604-003-00-3 
 
Gefahrensymbole
  
T+
Sehr giftig
N
Umweltgefährlich
98/73/EG
 
karzinogener StoffKategorie 1BTRGS 905
 
mutagener StoffKategorie 2 
 
reproduktionstoxischer StoffKategorie 1B 
 
R-Sätze61-68-45-24/25-26-36/37/38-40-50/53
R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen
R68 Irreversibler Schaden möglich
R45 Kann Krebs erzeugen
R24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
R26 Sehr giftig beim Einatmen
R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
 
Comment98/73/EG + CarcCat 1/2 (R45) + MutaCat 3 + ReprCat 2D 
 
S-Sätze(1/2-)22-28-36/37-45-52-60-61
S1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren
S22 Staub nicht einatmen
S28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)
S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
S52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden
S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
98/73/EG
 
EG-Index (67/548/EWG)604-003-00-398/73/EG
 
Derivatwasserfrei: Natriumpentachlorphenolat 
Derivatwasserfrei; Säure: Pentachlorphenol 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)- 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse3: stark wassergefährdendVwVwS
       EintragPentachlorphenol 
       Kenn275 
 
12BImSchV-Kategorie1: Sehr giftig12BImSchV
12BImSchV-Kategorie9a: Umweltgefährlich, in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis R 50 oder R 50/5312BImSchV
 
Deutsche Regelung TRGS 514
       KurzLagervorschriften 
       Eintragsehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen 
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzREACH: Beschränkungen: Herstellung, Inverkehrbringen, Verwendung (Anhang XVII/22) 
       TextAnhang XVII: Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Darf nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden
- als Stoff,
- als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von >= 0,1 Gew.-%.
 
       Eintrag22. Pentachlorophenol (CAS-Nr. 87-86-5) EINECS-Nr. 201-778-6 und seine Salze und Ester 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       KurzNicht zugelassen in im Handel erhältlichen Stoffen und Zubereitungen 
       TextNicht zugelassen in einer Konzentration von 0,1 % Masse oder mehr in den in den Verkehr gebrachten Stoffen oder Zubereitungen.
Abweichend hiervon können Frankreich, Irland, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich beschließen, diese Bestimmung bis zum 31. Dezember 2008 nicht auf Stoffe und Zubereitungen anzuwenden, die dazu bestimmt sind, in industriellen Verfahren eingesetzt zu werden, bei denen Pentachlorphenol (PCP)-Emissionen und/oder -Ableitungen nicht in höheren als den nach den bestehenden Rechtsvorschriften zulässigen Mengen entstehen können: [...]
Unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen muss die Verpackung derartiger Zubereitungen leserlich und unverwischbar die Aufschrift tragen: "Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute".
Diese Bestimmung gilt nicht für Abfall, der Gegenstand der Richtlinien 75/442/EWG (1) und 91/689/EWG (2) ist.
 
       Eintrag23. Pentachlorphenol und seine Salze und Ester 
Europäische Regelung EG/777/2006
       Kurzder Ausfuhrnotifikation unterliegende Chemikalie 
       TextAnhang I: 1. Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien
Zoll-Nummer: KN 2908 10 00 und weitere
Unterkategorie: p(1) = Pestizide in der Gruppe der Pflanzenschutzmittel
Unterkategorie: p(2) = sonstige Pestizide, einschliefllich Bioziden
Beschränkung der Verwendung: sr = strenge Beschränkungen
Beschränkung der Verwendung: b = Verbot (in der betreffenden Unterkategorie/den betreffenden Unterkategorien) gemäß dem Gemeinschaftsrecht
Länder, für die keine Notifizierung erforderlich ist: Bitte auf PIC-Rundschreiben unter www.pic.int/ Bezug nehmen
Chemikalie, die dem PIC-Verfahren teilweise oder vollständig unterliegt.
 
       EintragPentachlorphenol und seine Salze und Ester / 87-86-5 und weitere / 201-778-6 und weitere 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       TextUnbeschadet der Vorschriften der anderen Teile dieses Anhangs:
1. dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden und zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, nicht in Einzelkonzentrationen in Höhe der nachstehenden Konzentrationen oder darüber verwendet werden: [...]
[...] muss die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: «Nur für den berufsmäßigen Verwender».
2. In Abweichung hiervon gilt Absatz 1 nicht für:
a) Human- und Tierarzneimittel gemäß der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG;
b) kosmetische Mittel gemäß der Richtlinie 76/768/EWG des Rates;
c) - Kraftstoffe, die Gegenstand der Richtlinie 98/70/EG sind,
- Mineralölerzeugnisse, die zur Verwendung als Brennstoff oder Kraftstoff in beweglichen oder feststehenden Verbrennungsanlagen bestimmt sind,
- Brennstoffe, die in geschlossenen Systemen (z. B. Flüssiggasflaschen) verkauft werden;
d) Farben für Künstler gemäß der Richtlinie 1999/45/EG.
 
       Eintrag28. Stoffe in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, die als «krebserzeugend Kategorie 1 oder krebserzeugend Kategorie 2» eingestuft [...] sind 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       Text- dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden, in Einzelkonzentrationen die Richtwerte (z.B. 67/548/EWG des Rates) nicht überschreiten [...]
- Die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen muß gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: 'Nur für den berufsmäßigen Verwender'
Ausnahmeregelungen für Arzneimittel, kosmetische Mittel, Kraftstoffe, Farben für Künstler [...]
 
       Eintrag29. Stoffe, die als "krebserzeugend Kategorie 1 oder krebserzeugend Kategorie 2" eingestuft werden [...] 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       TextUnbeschadet der Vorschriften der anderen Teile dieses Anhangs:
1. dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden und zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, nicht in Einzelkonzentrationen in Höhe der nachstehenden Konzentrationen oder darüber verwendet werden: [...]
[...] muss die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: «Nur für den berufsmäßigen Verwender».
2. In Abweichung hiervon gilt Absatz 1 nicht für:
a) Human- und Tierarzneimittel gemäß der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG;
b) kosmetische Mittel gemäß der Richtlinie 76/768/EWG des Rates;
c) - Kraftstoffe, die Gegenstand der Richtlinie 98/70/EG sind,
- Mineralölerzeugnisse, die zur Verwendung als Brennstoff oder Kraftstoff in beweglichen oder feststehenden Verbrennungsanlagen bestimmt sind,
- Brennstoffe, die in geschlossenen Systemen (z. B. Flüssiggasflaschen) verkauft werden;
d) Farben für Künstler gemäß der Richtlinie 1999/45/EG.
 
       Eintrag30. Stoffe in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, die als «fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1» oder «fortpflanzungsgefährdend Kategorie 2» eingestuft [...] sind 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       Text- dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden, in Einzelkonzentrationen die Richtwerte (z.B. 67/548/EWG des Rates) nicht überschreiten [...]
- Die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen muß gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: 'Nur für den berufsmäßigen Verwender'
Ausnahmeregelungen für Arzneimittel, kosmetische Mittel, Kraftstoffe, Farben für Künstler [...]
 
       Eintrag31. Stoffe, die als „fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1“ oder „fortpflanzungsgefährdend Kategorie 2“ eingestuft werden [...] 
 
Zustand100 fest 
 
LGK.Class6.1A 
LGK.Reasonburnable toxic 
LGK.Specialtoxic 

Referenzen und Quellen:

12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
76/769/EWG
Short: 76/769/EWG
Title: Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.07.1976)
Page: 201
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
98/73/EG
Short: 98/73/EG
Title: Richtlinie 98/73/EG der Kommission vom 18. September 1998 zur vierundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 305 (16.11.1998)
Page: 1-181
Year: 1998
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 285 (8.11.1999) 1-14
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung
Publish_Date: 1998/11/16
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26
EG/777/2006
Short: EG/777/2006
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 777/2006 DER KOMMISSION vom 23. Mai 2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 304/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 136 (24.5.2006)
Page: 9-17
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Ausfuhr; Einfuhr; Gefahrstoffe; PIC-Verfahren; Pestizide; Industriechemikalien
Publish_Date: 2006/05/24
EINECS
Short: EINECS
Title: EINECS (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE C 146 A (15.06.1990)
Page: 1
Year: 1990
DocType: Legal_Document
Keyword: Altestoffe; EINECS
Publish_Date: 1990/06/15
TRGS 514
Short: TRGS 514
Title: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514)
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: BArbBl.
Volume: (9)
Page: 54-59
Year: 1998
DocType: Legal_Document
TRGS 905
Short: TRGS 905
Title: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (Technischen Regeln für Gefahrstoffe)
Author: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Source: Bundesarbeitsblatt
Volume: (7)
Page: 68
Year: 2005
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; krebserzeugende Stoffe; erbgutverändernde Stoffe; fortpflanzungsgefährdende Stoffe
RefComment: zuletzt geändert und ergänzt: Mai 2008
VwVwS
Short: VwVwS
Title: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
Author: Bundesregierung
Source: Bundesanzeiger
Volume: 57 (142a)
Page: 3-36
Year: 2005
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
Publish_Date: 2005/07/30

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