GHS Kennzeichnung | Gefahr | EG/1272/2008 |
Piktogramme | | |
Gefahrenhinweise | H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H373 ** Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | |
Sicherheitshinweise | P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P330 Mund ausspülen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter … zuführen. | |
Gefahrenkatogorien | Acute Tox. 4 *; Aquatic Acute 1; Aquatic Chronic 1; Repr. 1A; STOT RE 2 * | |
Referenz | EG-Nummer 082-001-00-6 | |
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Gefahrensymbole | | | T Giftig | N Umweltgefährlich |
| 2004/73/EG |
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reproduktionstoxischer Stoff | 1D 3F | |
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R-Sätze | 61-20/22-33-62-50/53 R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R33 Gefahr kumulativer Wirkungen R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben | 2004/73/EG |
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S-Sätze | 53-45-60-61 S53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen) S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen | 2004/73/EG |
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EG-Index (67/548/EWG) | 082-001-00-6 | 2004/73/EG |
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Derivat | synthetischer Stoff: Blei(II)-sulfid | |
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brennbare Flüssigkeiten (VbF) | - | |
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Wassergefährdungsklasse (WGS) |
Klasse | 3: stark wassergefährdend | *VwVwS |
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12BImSchV-Kategorie | 9a: Umweltgefährlich, in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis R 50 oder R 50/53 | 12BImSchV |
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Deutsche Regelung | | TRGS 505 |
Kurz | RN Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei und anorganischen Bleiverbindungen | |
Deutsche Regelung | | TRGS 514 |
Kurz | Lagervorschriften | |
Eintrag | sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen | |
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Europäische Regelung | | EG/552/2009 |
Kurz | Verwendungsbeschränkungen | |
Text | Unbeschadet der Vorschriften der anderen Teile dieses Anhangs: 1. dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden und zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, nicht in Einzelkonzentrationen in Höhe der nachstehenden Konzentrationen oder darüber verwendet werden: [...] [...] muss die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: «Nur für den berufsmäßigen Verwender». 2. In Abweichung hiervon gilt Absatz 1 nicht für: a) Human- und Tierarzneimittel gemäß der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG; b) kosmetische Mittel gemäß der Richtlinie 76/768/EWG des Rates; c) - Kraftstoffe, die Gegenstand der Richtlinie 98/70/EG sind, - Mineralölerzeugnisse, die zur Verwendung als Brennstoff oder Kraftstoff in beweglichen oder feststehenden Verbrennungsanlagen bestimmt sind, - Brennstoffe, die in geschlossenen Systemen (z. B. Flüssiggasflaschen) verkauft werden; d) Farben für Künstler gemäß der Richtlinie 1999/45/EG. | |
Eintrag | 30. Stoffe in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, die als «fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1» oder «fortpflanzungsgefährdend Kategorie 2» eingestuft [...] sind | |
Europäische Regelung | | 76/769/EWG |
Kurz | Verwendungsbeschränkungen | |
Text | - dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden, in Einzelkonzentrationen die Richtwerte (z.B. 67/548/EWG des Rates) nicht überschreiten [...] - Die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen muß gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: 'Nur für den berufsmäßigen Verwender' Ausnahmeregelungen für Arzneimittel, kosmetische Mittel, Kraftstoffe, Farben für Künstler [...] | |
Eintrag | 31. Stoffe, die als „fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1“ oder „fortpflanzungsgefährdend Kategorie 2“ eingestuft werden [...] | |
Europäische Regelung | | RoHS |
Kurz | kein Vorkommen in Elektro- und Elektronikgeräten | |
Text | Ausnahmen: 5. Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren, elektronischen Bauteilen und Leuchtstoffröhren. 6. Blei als Legierungselement in Stahl mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent, in Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent und in Kupferlegierungen mit einem Bleianteil von bis zu 4 Gewichtsprozent. 7. - Blei in hochschmelzenden Loten (d. h. Lötlegierungen auf Bleibasis mit einem Massenanteil von mindestens 85 % Blei), - Blei in Loten für Server, Speichersysteme und Speicherarrays sowie Netzinfrastrukturausrüstungen für Vermittlung, Signalweiterleitung, Übertragung und Netzmanagement im Telekommunikationsbereich, - Blei in keramischen Elektronikbauteilen (z. B. piezoelektronische Bauteile). 9b. Blei in Bleibronze-Lagerschalen und -buchsen. 11. Blei in Einpresssteckverbindern mit flexibler Zone. 12. Blei als Beschichtungsmaterial für ein wärmeleitendes C-Ring-Modul. 13. Blei und Cadmium in optischen Gläsern und Glasfiltern. 14. Blei in Loten aus mehr als zwei Elementen zur Verbindung zwischen den Anschlussstiften und der Mikroprozessor- Baugruppe mit einem Massenanteil von mehr als 80 % und weniger als 85 % Blei. 15. Blei in Loten zum Herstellen einer stabilen elektrischen Verbindung zwischen dem Halbleiterchip und dem Schaltungsträger in integrierten Flip-Chip-Baugruppen. 16. Blei in stabförmigen Glühlampen mit eingeschmolzener Innenbeschichtung des Kolbens. 17. Bleihalogenide als Strahlungszusatz in Hochdruck-Gasentladungslampen (HID-Lampen) für professionelle Reprografieanwendungen. 18. Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver (davon Massenanteil von Blei von 1 % oder weniger) von Gasentladungslampen bei Verwendung als Bräunungslampen mit Leuchtstoffen wie Bariumsilikat(BaSi2O5:Pb) oder Verwendung als Speziallampen für Reprografie auf Basis des Lichtpausverfahrens, Lithografie, Insektenfallen, fotochemische und Belichtungsprozesse mit Leuchtstoffen wie Magnesiumsilikat ((Sr,Ba)2MgSi2O7:Pb). 19. Blei mit PbBiSn-Hg und PbInSn-Hg in speziellen Verbindungen als Hauptamalgam und mit PbSn-Hg als Zusatzamalgam in superkompakten Energiesparlampen. 21. Blei und Cadmium in Druckfarben zum Aufbringen von Emails auf Borosilicatglas. 22. Blei als Verunreinigung in Faraday-Rotatoren mit ferrimagnetischen, mit Seltenen Erden dotierten Eisengranatfilmen (Rare Earth Iron Granet), die in faseroptischen Kommunikationssystemen verwendet werden. 23. Blei in der Beschichtung von Fine-Pitch-Komponenten - anderen als Steckverbindern - mit einem Pitch von 0,65 mm oder weniger mit Eisen-Nickel-Leadframes oder Blei in der Beschichtung von Fine-Pitch-Komponenten- anderen als Steckverbindern - mit einem Pitch von 0,65 mm oder weniger mit Kupfer-Leadframes. 24. Blei in Lötmitteln für discoidale und Planar-Array-Vielschicht-Keramikkondensatoren mit metallisierten Löchern. 27. Bleilegierungen als Lötmittel für Wandler in leistungsstarken Lautsprechern (für mehrstündigen Betrieb bei einem Schalldruck von 125 dB/SPL und darüber). 29. Gebundenes Blei in Kristallglas gemäß Anhang I (Kristallglasarten 1, 2, 3 und 4) der Richtlinie 69/493/EWG des Rates 31. Blei in Glasloten in quecksilberfreien flachen Leuchtstofflampen (beispielsweise für Flüssigkristallanzeigen (LCD), Designer- oder Industriebeleuchtung). 33. Blei in Lotmitteln fur das Loten von dunnen Kupferdrahten mit hochstens 100 µm Durchmesser in Leistungstransformatoren. 34. Blei in Trimmpotenziometern auf Cermet-Basis. 37. Blei in der Beschichtung von Hochspannungsdioden auf der Grundlage eines Zinkborat-Glasgehäuses. | |
Eintrag | Blei | |
Europäische Regelung | | 76/768/EWG |
Kurz | keine Verwendung in Kosmetika | |
Text | Anhang II: Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen | |
Eintrag | 289. Bleiverbindungen, ausgenommen die namentlich in Anhang III, Nummer 55, genannten, unter den angegebenen Bedingungen | |
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Einstufung von Mischungen | T, N; R61-20/22-33-62-50/53 (Konzentration: >= 25) | |
Einstufung von Mischungen | T, N; R61-20/22-33-62-51/53 (Konzentration: 5 - 25) | |
Einstufung von Mischungen | T, N; R61-20/22-33-62-51/53 (Konzentration: 2.5 - 5) | |
Einstufung von Mischungen | T; R61-20/22-33-52/53 (Konzentration: 1 - 2.5) | |
Einstufung von Mischungen | T; R61-33-52/53 (Konzentration: 0.5 - 1) | |
Einstufung von Mischungen | R52/53 (Konzentration: 0.25 - 0.5) | |
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Zustand | 100 fest | |
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LGK.Class | 6.1B | |
LGK.Reason | toxic | |
LGK.Special | toxic | |