H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H335: Kann die Atemwege reizen. H315: Verursacht Hautreizungen. H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P264: Nach Gebrauch ... gründlich waschen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P285: Bei unzureichender Belüfung Atemschutz tragen. P302+P352: BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P340: BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P304+P341: BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P321: Besondere Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). P332+P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P342+P311: Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P362: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P403+P233: Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter ... zuführen.
Gefahrenkatogorien
Acute Tox. 4 *; Eye Irrit. 2; STOT SE 3; Skin Irrit. 2; Resp. Sens. 1; Skin Sens. 1
20-36/37/38-40-42/43-48/20 R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
(1/2-)23-36/37-45 S1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren S23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung bei Feuchtarbeit ab 4 Stunden pro Tag nötig
Text
Bei Feuchtarbeit ab 4 Stunden pro Tag, Tätigkeiten mit Belastung mit unausgehärteten Epoxidharzen, mit Isocyanaten oder wenn Naturgummilatexhandschuhe mit einem Allergengehalt von mehr als 30 Mikrogramm Protein getragen werden, hat der Arbeitgeber nach § 16 in Verbindung mit Anhang V Nr. 2.1 GefStoffV spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen.
Anhang II: Verzeichnis der Monomere und sonstigen Ausgangsstoffe, die bei der Herstellung von Bedarfsgegenständen aus Kunststoff verwendet werden dürfen Abschnitt A: Verzeichnis der zulässigen Monomere und sonstigen Ausgangsstoffe Ref.-Nr. 16630 QM(T) = 1 mg/kg (berechnet als NCO) (26)
Title: RICHTLINIE 2002/72/EG DER KOMMISSION vom 6.August 2002 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source:Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume:DE L 220 (15.8.2002)
Page: 18-58
Year: 2002
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 39 (13.02.2003) 1-42
Title: RICHTLINIE 2008/58/EG DER KOMMISSION vom 21. August 2008 zur 30. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union