Ab dem 6. April 2011 können Promotionsverfahren ausschließlich nach der Promotionsordnung der Fakultät begonnen werden. Die Promotionsordnung sowie weitere Informationen und Formulare finden Sie auf den Webseiten der Fakultät.
Der Fach-Promotionsausschuss Chemie hat am 4. April 2011 folgende Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften beschlossen:
Der Fachbereich Chemie der Universität Hamburg verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) und im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.). Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in einem der im Fachbereich Chemie vertretenen Fächer. Ab dem 6. April 2011 können Promotionsvorhaben ausschließlich nach der neuen Promotionsordnung der Fakultät begonnen werden.
Das Promotionsverfahren ist in der Promotionsordnung geregelt und wird durch die Ausführungsbestimmungen ergänzt.
Promotionsordnung (PDF)
Ausführungsbestimmungen (PDF)
Eine Anmeldung ist seit dem 6. April nur noch für die Promotionsordnung der Fakultät möglich. Promovenden, die bereits nach der Promotionsordnung des Fachbereichs Chemie vom 12. Juli 2000 angemeldet sind, können auf Antrag nach der neuen Promotionsordnung promovieren. Entsprechende Übergangsbestimmungen finden Sie auf der Webseite der Fakultät.
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussphase der Promotion ist unter Benutzung des dafür vorgesehenen Formulars im Studienbüro Chemie zu den üblichen Geschäftszeiten einschließlich der notwendigen Unterlagen einzureichen.
Formular: Anmeldung zum Abschluss des Promotionsvorhabens (PDF)
Verwendete KMR-Stoffe in Praktika und Abschlussarbeiten
Dabei ist zu erklären, ob als mündliche Prüfungsleistung die Disputation oder die mündliche Prüfung im Hauptfach und zwei Nebenfächern gewählt wird.
Formular: Anmeldung zur
Disputation (PDF)
oder
Formular: Anmeldung
zur mündlichen Prüfung (PDF)
Die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses entscheidet zunächst über die Eröffnung des Abschlussverfahrens der Promotion. Er setzt die Gutachter für die Dissertation ein, wobei im Regelfall dem Vorschlag der Kandidatin oder des Kandidaten gefolgt wird.
Wird als mündliche Prüfungsleistung die Disputation gewählt, so schlägt die Kandidatin bzw. der Kandidat die Fragesteller für die Disputation vor und bemüht sich um einen Disputationstermin. Hierbei ist zu beachten, dass nach Eingang des letzten Dissertationsgutachtens und aller notwendigen Unterlagen mindestens zwei Wochen Frist eingeräumt werden müssen, in denen der Promotionsausschuss die Zulassung zur Disputation genehmigt und danach die Einladung zur Disputation durch das Studienbüro versandt und ausgehängt wird.
Wird die mündliche Prüfung (Rigorosum) gewählt, so entscheidet der Promotionsausschuss nach Vorliegen des letzten Dissertationsgutachtens und aller notwendigen Unterlagen über die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Hauptfach und zwei Nebenfächern einschließlich der Zulassung der mündlichen Prüferinnen oder Prüfer, für die von der Kandidatin oder dem Kandidaten Vorschläge gemacht werden können. Die erste Prüfung kann sieben Tage nach dem Eingang des letzten Gutachtens absolviert werden. Alle drei Prüfungen werden innerhalb von zwei Wochen abgelegt.
Nach Bestehen der mündlichen Prüfungsleistung wird ein Prüfungszeugnis ausgefertigt. Die Promotionsurkunde kann erst dann durch den Dekan ausgehändigt werden, wenn die Pflichtexemplare verteilt sind und die Bestätigungen darüber vorliegen.
Der Bewerber oder die Bewerberin hat außer den für die
Prüfungsakten erforderlichen Exemplaren unentgeltlich
a) eine von einem Gutachter oder einer Gutachterin (in der Regel vom Betreuer
oder von der Betreuerin) genehmigte Zusammenfassung der Dissertation im Umfang
von nicht mehr als einer Seite für Zwecke der Veröffentlichung und
b) eine vom Fachbereichsrat im Einklang mit den Anforderungen der Staats- und
Universitätsbibliothek festgelegte Zahl von gedruckten Exemplaren abzuliefern.
Alternativ kann die Anzahl an gedruckten Exemplaren reduziert werden, wenn ein
Verlag die Dissertation druckt oder
die elektronische Publikation der Dissertation gewählt wird.
Für Promovenden, die ihre Arbeit mit dem Textverarbeitungssystem WORD erstellen möchten, gibt es hier entsprechende Dokumentvorlagen, die eine Strukturierung der Doktorarbeit bereits während des Erstellens erlauben. Dazu gehören die Möglichkeit zur automatischen Erzeugung von Inhalts-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnissen ebenso wie die Erstellung eines strukturierten und formatierten Literaturverzeichnisses. Außerdem gibt es Hinweise zur Konvertierung der Dokumente in das PDF-Format.
Weitere Informationen sind im Studienbüro Chemie erhältlich:
Frau W. Wallenius
Martin-Luther-King-Platz 6
Tel.: (040) 42838-2511
E-Mail: Waltraud.Wallenius (at) verw.uni-hamburg.de