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Universität Hamburg Fachbereich Chemie



Inhalt:

Promotionsverfahren gemäß der Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften vom 1.12.2010

Ab dem 6. April 2011 können Promotionsverfahren ausschließlich nach der Promotionsordnung der Fakultät begonnen werden. Die Promotionsordnung sowie weitere Informationen und Formulare finden Sie auf den Webseiten der Fakultät.

Der Fach-Promotionsausschuss Chemie hat am 4. April 2011 folgende Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften beschlossen:

  • Zu § 3 Absatz 1 - Zulassungsverfahren vor Beginn der Arbeiten: Der Antrag auf Zulassung ist vor Beginn der Arbeiten zum Dissertationsvorhaben einzureichen.
  • Zu § 4 - Zulassungsverfahren: Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist ausschließlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular von den Webseiten der Fakultät zu stellen. Ebenfalls sind die dort hinterlegten Formulare zur Forschungsskizze und dem Lebenslauf zu verwenden. Die Betreuungsvereinbarung (Muster Word - PDF) zwischen Doktoranden und Betreuung des Promotionsvorhabens ist ebenfalls mit der Anmeldung einzureichen, hierfür stellt der Fach-Promotionsausschuss ein zur Verfügung. Der Antrag auf Zulassung ist mit den entsprechenden Unterlagen im Studienbüro Chemie einzureichen.


 


Promotionsverfahren gemäß der Promotionsordnung des Fachbereichs Chemie vom 12. Juli 2000

Der Fachbereich Chemie der Universität Hamburg verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) und im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.). Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in einem der im Fachbereich Chemie vertretenen Fächer. Ab dem 6. April 2011 können Promotionsvorhaben ausschließlich nach der neuen Promotionsordnung der Fakultät begonnen werden.

Das Promotionsverfahren ist in der Promotionsordnung geregelt und wird durch die Ausführungsbestimmungen ergänzt.

     Promotionsordnung (PDF)

    Ausführungsbestimmungen (PDF)

 

Anmeldung des Promotionsvorhabens

Eine Anmeldung ist seit dem 6. April nur noch für die Promotionsordnung der Fakultät möglich. Promovenden, die bereits nach der Promotionsordnung des Fachbereichs Chemie vom 12. Juli 2000 angemeldet sind, können auf Antrag nach der neuen Promotionsordnung promovieren. Entsprechende Übergangsbestimmungen finden Sie auf der Webseite der Fakultät.

 

Abschluss des Promotionsvorhabens

Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussphase der Promotion ist unter Benutzung des dafür vorgesehenen Formulars im Studienbüro Chemie zu den üblichen Geschäftszeiten einschließlich der notwendigen Unterlagen einzureichen.

     Formular: Anmeldung zum Abschluss des Promotionsvorhabens (PDF)

     Verwendete KMR-Stoffe in Praktika und Abschlussarbeiten

Dabei ist zu erklären, ob als mündliche Prüfungsleistung die Disputation oder die mündliche Prüfung im Hauptfach und zwei Nebenfächern gewählt wird.

     Formular: Anmeldung zur Disputation (PDF)
     oder
     Formular: Anmeldung zur mündlichen Prüfung (PDF)

Die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses entscheidet zunächst über die Eröffnung des Abschlussverfahrens der Promotion. Er setzt die Gutachter für die Dissertation ein, wobei im Regelfall dem Vorschlag der Kandidatin oder des Kandidaten gefolgt wird.

Wird als mündliche Prüfungsleistung die Disputation gewählt, so schlägt die Kandidatin bzw. der Kandidat die Fragesteller für die Disputation vor und bemüht sich um einen Disputationstermin. Hierbei ist zu beachten, dass nach Eingang des letzten Dissertationsgutachtens und aller notwendigen Unterlagen mindestens zwei Wochen Frist eingeräumt werden müssen, in denen der Promotionsausschuss die Zulassung zur Disputation genehmigt und danach die Einladung zur Disputation durch das Studienbüro versandt und ausgehängt wird.

Wird die mündliche Prüfung (Rigorosum) gewählt, so entscheidet der Promotionsausschuss nach Vorliegen des letzten Dissertationsgutachtens und aller notwendigen Unterlagen über die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Hauptfach und zwei Nebenfächern einschließlich der Zulassung der mündlichen Prüferinnen oder Prüfer, für die von der Kandidatin oder dem Kandidaten Vorschläge gemacht werden können. Die erste Prüfung kann sieben Tage nach dem Eingang des letzten Gutachtens absolviert werden. Alle drei Prüfungen werden innerhalb von zwei Wochen abgelegt.

Nach Bestehen der mündlichen Prüfungsleistung wird ein Prüfungszeugnis ausgefertigt. Die Promotionsurkunde kann erst dann durch den Dekan ausgehändigt werden, wenn die Pflichtexemplare verteilt sind und die Bestätigungen darüber vorliegen.

 

Veröffentlichung der Dissertation, Verteilung der Pflichtexemplare

Der Bewerber oder die Bewerberin hat außer den für die Prüfungsakten erforderlichen Exemplaren unentgeltlich
a) eine von einem Gutachter oder einer Gutachterin (in der Regel vom Betreuer oder von der Betreuerin) genehmigte Zusammenfassung der Dissertation im Umfang von nicht mehr als einer Seite für Zwecke der Veröffentlichung und
b) eine vom Fachbereichsrat im Einklang mit den Anforderungen der Staats- und Universitätsbibliothek festgelegte Zahl von gedruckten Exemplaren abzuliefern. Alternativ kann die Anzahl an gedruckten Exemplaren reduziert werden, wenn ein Verlag die Dissertation druckt oder die elektronische Publikation der Dissertation gewählt wird.

Für Promovenden, die ihre Arbeit mit dem Textverarbeitungssystem WORD erstellen möchten, gibt es hier entsprechende Dokumentvorlagen, die eine Strukturierung der Doktorarbeit bereits während des Erstellens erlauben. Dazu gehören die Möglichkeit zur automatischen Erzeugung von Inhalts-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnissen ebenso wie die Erstellung eines strukturierten und formatierten Literaturverzeichnisses. Außerdem gibt es Hinweise zur Konvertierung der Dokumente in das PDF-Format.

Weitere Informationen sind im Studienbüro Chemie erhältlich:

Frau W. Wallenius
Martin-Luther-King-Platz 6
Tel.: (040) 42838-2511
E-Mail: Waltraud.Wallenius (at) verw.uni-hamburg.de


Seiteninfo: Impressum | Letzte Aktualisierung am 6. Dez. 2011 durch Planer

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