Krankmeldung
Abmeldung von Prüfungen
Sollten sie zu einem Prüfungstermin erkrankt sein, geben Sie bitte das
Attest vom Arzt zusammen mit dem
Krankmeldeformular für Prüfungen bis spätestens 10 Tage nach Beginn der Krankheit (so wie auf dem Attest vermerkt) ab. Sie können das Attest und das ausgefüllte Formular auch per Post schicken oder in den Briefkasten des Studienbüros werfen, er wird täglich mehrmals geleert. Über verspätet eingehende Krankmeldungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Zur Wiederholungsklausur müssen Sie sich in STiNE selbst anmelden!
Anmeldung zu Wiederholungsklausuren
- Loggen Sie sich in STiNE ein
- Gehen Sie auf "Studium" > "Prüfungen" > "Anstehende Prüfungen"
- Klicken Sie rechts auf "Anmeldung zu Prüfungen"
- Wählen Sie eine Klausur aus und geben Sie eine iTAN ein
- Fertig!
Nimmt ein/e Studierende/r
trotz der Vorlage eines Attestes an einer Prüfung teil, erklärt sie/er damit, dass sie/er nicht mehr an der attestierten Prüfungsunfähigkeit festhalten will. Die erbrachte
Prüfungsleistung ist damit gültig und so zu behandeln, als hätte kein Attest vorgelegen.
Das hat allerdings auch Folgen
für die folgenden Prüfungstermine, die im Zeitraum der ursprünglichen Krankschreibung liegen: Um sich erneut rechtswirksam auf Prüfungsunfähigkeit zu berufen, bedarf es eines
neuen Attests!
Abmeldung von Veranstaltungen
Wenn Sie in einer Veranstaltung fehlen, die
anwesenheitspflichtig wäre, melden Sie sich bitte beim
Dozenten. Wenn Sie mehr als 15% der Veranstaltung versäumen, kann der Dozent eine
Ersatzleistung zur Nachholung des versäumten Lernstoffs (z.B. Referat oder Hausarbeit) festlegen, um Sie dennoch zur Modulprüfung zuzulassen.
Sofern Sie beabsichtigen den Besuch der Lehrveranstaltung ganz einzustellen, teilen Sie dies bitte auch dem Dozenten mit. Der vermerkt dann in
STiNE, dass Sie
nicht mehr aktiv teilnehmen.
Langfristige Krankmeldung
Sollten Sie eine chronische oder längerfristige Erkrankung haben oder schwanger sein, und daher über einen längeren Zeitraum nicht an Veranstaltungen (z.B. Praktika) teilnehmen können, melden Sie sich bitte frühzeitig im Studienbüro, damit die Fehlzeiten nicht zum endgültigen Nichtbestehen von Modulen führen!
In sämtlichen Fällen wünschen wir Ihnen gute Besserung!