| MIN-Fakultät - Department Chemie - Gesundheitswissenschaften |
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Erstes Staatsexamen - Prüfer in der Fachrichtung Gesundheit Prüfergenehmigungen seitens der Universität für das 1. Staatsexamen für die Fachwissenschaft Gesundheit – aktualisierter Stand April 2008 Entsprechend der „Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 18.05.1982“ schlagen wir seitens der Universität die im Folgenden genannten Personen als Prüfer und Gutachter vor. Wird von den Studierenden eine dieser Personen als Prüfer oder Gutachter gewählt, so muss jeweils das persönliche Einverständnis des Prüfers oder Gutachters durch die Studierenden eingeholt werden. Ausnahmen müssen über die Studienkoordinatorin, Frau Prof. Dr. Ingrid Mühlhauser, genehmigt werden.
- Prof. Dr. Ingrid Mühlhauser Anmerkung: Eine Teilprüfung (eines der insgesamt 3 Themen) in einem Studienschwerpunkt, z.B. Zahn-Mund-Kiefer, Tiermedizin, Pflege, kann von einem fachspezifischen Prüfer übernommen werden, der den Studienschwerpunkt in der Fachwissenschaft unterrichtet.
Frau Prof. Dr. Ingrid Mühlhauser muss als Erst- oder Zweitgutachter die Hausarbeit betreuen und begutachten.
Dozenten, die das für das Thema der Hausarbeit relevante Teilgebiet der Fachwissenschaft Gesundheit an der Universität unterrichten und die mindestens promoviert sind. Namentlich: - Prof. Dr. Martina Kerscher, Dermatologie
Prüfer mit Themenvorschlagsrecht (Erstgutachter): - Prof. Dr. Ingrid Mühlhauser Zweitgutachter: Alle Dozenten, die auch als Gutachter für Hausarbeiten vorgeschlagen wurden. Stand: Januar 2009 |