|
|
Kriterien zum Erwerb eines Leistungsnachweises durch
schriftliche Hausarbeit im Fach Gesundheit
<< Studiengang Übersicht
Um einen Leistungsnachweis für ein Hauptseminar erwerben zu können
sollen Studierende belegen, dass sie eine Fragestellung aus der Gesundheitswissenschaft
selbständig umfassend, kompetent und kritisch erarbeiten, transparent
darstellen und beurteilen können.
Eine erfolgreiche Teilnahme wird bescheinigt, wenn die
schriftliche Hausarbeit die folgenden Kriterien erfüllt:
- Eine präzise wissenschaftliche Fragestellung wurde formuliert.
- Die Begrenzung auf den thematischen Schwerpunkt wurde begründet.
- Die Relevanz der Fragestellung unter Berücksichtigung gesundheitswissenschaftlicher
und individueller Implikationen wurde aufgezeigt.
- Mittels systematischer Literaturrecherche wurde die relevante, internationale
wissenschaftliche Literatur (Primärquellen, d.h. Publikationen
von wissenschaftlichen Studien oder Theorien) identifiziert und ausgewählt.
- Die Literaturrecherche-Strategie wurde dezidiert darlegt (herangezogene
Datenbanken, Internetressourcen, andere Quellen).
- Die relevante Literatur wurde korrekt analysiert, kritisch bewertet
und interpretiert.
- Die Sachverhalte wurden korrekt dargestellt.
- Die themenspezifische Terminologie (epidemiologisch, gesundheitswissenschaftlich-medizinisch,
pflegerisch oder soziologisch) wurde sachgerecht benutzt.
- Die Ergebnisse wurden kritisch diskutiert, Widersprüche bzw.
kontroverse Gesichtspunkte der Thematik wurden herausgearbeitet.
- Zukünftiger Forschungsbedarf, offene Fragen und Sachverhalte,
die sich derzeit der eindeutigen Beurteilung entziehen, wurden aufgezeigt
und diskutiert.
- Kritisch-reflexive Schlussfolgerungen wurden formuliert (z.B. individuelle
und gesundheitspolitische Perspektive der Problematik, ggf. gesundheitsökonomische
Erwägungen).
Folgende formelle Kriterien müssen erfüllt
sein:
- Die schriftliche Hausarbeit muss grammatikalisch und orthographisch
korrekt sein.
- Der wissenschaftliche Schriftstil muss gewahrt sein. Die Ich-Erzählform
ist nicht angemessen.
- Der Umfang der Arbeit soll ca. 20 Seiten betragen.
- Die Arbeit muss ein Deckblatt, eine Gliederung samt Seitenzahlen, eine Zusammenfassung, eine Einleitung, einen Haupt- und Schlussteil sowie ein Literaturverzeichnis beinhalten, ggf. ein Abkürzungsverzeichnis, ein Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen, einen Anhang.
- Die Seiten sollen nummeriert sein; die Nummerierungen sollen den
in der Gliederung angegebenen Seitenzahlen entsprechen.
- Die verwendeten Referenzen müssen einheitlich und vollständig
zitiert sein.
- Das Literaturverzeichnis muss einer Systematik folgen (entweder alphabetisch
oder chronologisch in der Folge der im Text benannten Referenzen).
Beispiele für eine korrekte Zitierweise:
Artikel in einer Zeitschrift: Campbell AJ, Borrie MJ, Spears GF et al. (1990):
Circumstances and consequences of falls experienced by a community population
70 years and over during a prospective study. Age Ageing 19: 136- 141
Aufsatz in einem Buch: Bucher HC (2000): Kritische Bewertung von Screening
und Diagnostik. In: Kunz R, Ollenschläger G, Raspe H et al. (Hrsg.):
Lehrbuch Evidenzbasierte Medizin in Klinik und Praxis. Köln: Deutscher
Ärzte-Verlag
Internet-Referenz: General Medical Council (1999): Seeking patients' consent:
the ethical considerations, http://www.gmc-uk.org , Zugriff am 1.9.2003
Stand: April 2007
|