Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

...

Stoffbeschreibung:

Summenformel:C8H20Pb
Molmasse:323.434 g/mol
Stoffname(n):Tetraethylblei
Tetraethylplumban
Bleitetraethyl
Tetraethylblei
Tetraethylplumban
Tetraethyllead
Tetraethylplumbane
Tetraethyl lead
Lead tetraethyl
Plumbane, tetraethyl
Plumbane, tetraethyl-

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:78-00-2 
EINECS:201-075-4EINECS
Produkt-Nummern:4 verschiedene (nicht im Web angezeigt)

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahrEG/1272/2008
       PiktogrammeGHS06   GHS08   GHS09    
       GefahrenhinweiseH300 Lebensgefahr bei Verschlucken.
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H373 ** Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
 
       SicherheitshinweiseP201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P284 Atemschutz tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P302+P350 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P330 Mund ausspülen.
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienAcute Tox. 1; Acute Tox. 2 *; Aquatic Acute 1; Aquatic Chronic 1; Repr. 1A; STOT RE 2 * 
       ReferenzEG-Nummer 082-002-00-1 
 
Gefahrensymbole
  
T+
Sehr giftig
N
Umweltgefährlich
2004/73/EG
 
 
 
reproduktionstoxischer Stoff1D 3F 
 
R-Sätze61-26/27/28-33-62-50/53
R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen
R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
R33 Gefahr kumulativer Wirkungen
R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
2004/73/EG
 
S-Sätze53-45-60-61
S53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
2004/73/EG
 
EG-Index (67/548/EWG)082-002-00-12004/73/EG
 
Siedepunkt200 °C 
 
Flammpunkt28 °C 
CommentABCR AB181360 
 
Dichte1.653 g/cm3 
CommentABCR AB181360 
 
ADR (Transportvorschriften)
       UN-Nr1649 
       GefNum66 
CommentABCR AB181360 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)- 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse3: stark wassergefährdendVwVwS
       EintragBleitetraethyl 
       Kenn35 
 
12BImSchV-Kategorie18: Bleialkylverbindungen 
 
Deutsche Regelung TRGS 401
       Kurzhautresorptiv, ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nötig 
       TextErgibt die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit den in Anhang V Nr. 1 GefStoffV aufgeführten hautresorptiven Gefahrstoffen nach Nummer 4.2.3 eine hohe Gefährdung, hat der Arbeitgeber spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nötig nach § 16 Nr. 2 GefStoffV zu veranlassen. 
       EintragBleitetraethyl und Bleitetramethyl 
Deutsche Regelung TRGS 401
       KurzHautresorptiver Stoff 
       TextAnlage 2.3: Hautresorptive Stoffe, die R45, R46, R60 oder R61 gekennzeichnet sind 
       EintragTetraethylblei 
Deutsche Regelung TRGS 514
       Kurzzugeordneten Lagermengen 
       Text500 kg im Lagerabschnitt
10 000 kg im Freien
 
       EintragBleialkylverbindungen 
Deutsche Regelung BzBlG
       KurzVerwendungs-Einschränkungen 
Deutsche Regelung TRGS 514
       KurzLagervorschriften 
       Eintragsehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen 
 
Europäische Regelung EG/777/2006
       Kurzder Ausfuhrnotifikation unterliegende Chemikalie 
       TextAnhang I: 1. Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien
Zoll-Nummer: KN 2931 00 95
Unterkategorie: i(1) = Industriechemikalie zur Verwendung durch Fachleute
Beschränkung der Verwendung: sr = strenge Beschränkungen
Länder, für die keine Notifizierung erforderlich ist: Bitte auf PIC-Rundschreiben unter www.pic.int/ Bezug nehmen
Chemikalie, die dem PIC-Verfahren teilweise oder vollständig unterliegt.
 
       EintragBleitetraethyl / 78-00-2 / 201-075-4 
Europäische Regelung ESIS
       KurzHPVC: High Production Volume Chemical 
Europäische Regelung IUCLID
       KurzIUCLID data sheet 
       Texthttp://esis.jrc.ec.europa.eu/doc/IUCLID/data_sheets/78002.pdf 
       EintragEinecs 201-075-4 
Europäische Regelung ECHA pre
       Kurzpre-registered substance 
       TextEC-Number: 201-075-4
CAS-Number: 78-00-2
Name: tetraethyllead
Synonym: -
Registration Date: 30/11/2010
Data from: 27/03/2009
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Nicht zugelassen - in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Unbeschadet der Bestimmung unter 1 dürfen die genannten Stoffe oder Zubereitungen, [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung 2009/424/EG
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Dürfen nicht verwendet werden
- in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen;
- in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Artikeln, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind.
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Artikel, die die Anforderungen von Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff - außer aus steuerlichen Gründen - und/oder einen Duftstoff enthalten, sofern [...]
4. Für die Abgabe an private Verbraucher bestimmte dekorative Öllampen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie erfüllen die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedete europäische Norm für dekorative Öllampen (EN 14059).
5. - 6. [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       TextUnbeschadet der Vorschriften der anderen Teile dieses Anhangs:
1. dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden und zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, nicht in Einzelkonzentrationen in Höhe der nachstehenden Konzentrationen oder darüber verwendet werden: [...]
[...] muss die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: «Nur für den berufsmäßigen Verwender».
2. In Abweichung hiervon gilt Absatz 1 nicht für:
a) Human- und Tierarzneimittel gemäß der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG;
b) kosmetische Mittel gemäß der Richtlinie 76/768/EWG des Rates;
c) - Kraftstoffe, die Gegenstand der Richtlinie 98/70/EG sind,
- Mineralölerzeugnisse, die zur Verwendung als Brennstoff oder Kraftstoff in beweglichen oder feststehenden Verbrennungsanlagen bestimmt sind,
- Brennstoffe, die in geschlossenen Systemen (z. B. Flüssiggasflaschen) verkauft werden;
d) Farben für Künstler gemäß der Richtlinie 1999/45/EG.
 
       Eintrag30. Stoffe in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, die als «fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1» oder «fortpflanzungsgefährdend Kategorie 2» eingestuft [...] sind 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       KurzVerwendungsbeschränkungen 
       Text- dürfen in Stoffen und Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden, in Einzelkonzentrationen die Richtwerte (z.B. 67/548/EWG des Rates) nicht überschreiten [...]
- Die Verpackung solcher Stoffe und Zubereitungen muß gut leserlich und unzerstörbar mit folgender Aufschrift versehen sein: 'Nur für den berufsmäßigen Verwender'
Ausnahmeregelungen für Arzneimittel, kosmetische Mittel, Kraftstoffe, Farben für Künstler [...]
 
       Eintrag31. Stoffe, die als „fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1“ oder „fortpflanzungsgefährdend Kategorie 2“ eingestuft werden [...] 
Europäische Regelung RoHS
       Kurzkein Vorkommen in Elektro- und Elektronikgeräten 
       TextAusnahmen:
5. Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren, elektronischen Bauteilen und Leuchtstoffröhren.
6. Blei als Legierungselement in Stahl mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent, in Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent und in Kupferlegierungen mit einem Bleianteil von bis zu 4 Gewichtsprozent.
7. - Blei in hochschmelzenden Loten (d. h. Lötlegierungen auf Bleibasis mit einem Massenanteil von mindestens 85 % Blei),
- Blei in Loten für Server, Speichersysteme und Speicherarrays sowie Netzinfrastrukturausrüstungen für Vermittlung, Signalweiterleitung, Übertragung und Netzmanagement im Telekommunikationsbereich,
- Blei in keramischen Elektronikbauteilen (z. B. piezoelektronische Bauteile).
9b. Blei in Bleibronze-Lagerschalen und -buchsen.
11. Blei in Einpresssteckverbindern mit flexibler Zone.
12. Blei als Beschichtungsmaterial für ein wärmeleitendes C-Ring-Modul.
13. Blei und Cadmium in optischen Gläsern und Glasfiltern.
14. Blei in Loten aus mehr als zwei Elementen zur Verbindung zwischen den Anschlussstiften und der Mikroprozessor- Baugruppe mit einem Massenanteil von mehr als 80 % und weniger als 85 % Blei.
15. Blei in Loten zum Herstellen einer stabilen elektrischen Verbindung zwischen dem Halbleiterchip und dem Schaltungsträger in integrierten Flip-Chip-Baugruppen.
16. Blei in stabförmigen Glühlampen mit eingeschmolzener Innenbeschichtung des Kolbens.
17. Bleihalogenide als Strahlungszusatz in Hochdruck-Gasentladungslampen (HID-Lampen) für professionelle Reprografieanwendungen.
18. Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver (davon Massenanteil von Blei von 1 % oder weniger) von Gasentladungslampen bei Verwendung als Bräunungslampen mit Leuchtstoffen wie Bariumsilikat(BaSi2O5:Pb) oder Verwendung als Speziallampen für Reprografie auf Basis des Lichtpausverfahrens, Lithografie, Insektenfallen, fotochemische und Belichtungsprozesse mit Leuchtstoffen wie Magnesiumsilikat ((Sr,Ba)2MgSi2O7:Pb).
19. Blei mit PbBiSn-Hg und PbInSn-Hg in speziellen Verbindungen als Hauptamalgam und mit PbSn-Hg als Zusatzamalgam in superkompakten Energiesparlampen.
21. Blei und Cadmium in Druckfarben zum Aufbringen von Emails auf Borosilicatglas.
22. Blei als Verunreinigung in Faraday-Rotatoren mit ferrimagnetischen, mit Seltenen Erden dotierten Eisengranatfilmen (Rare Earth Iron Granet), die in faseroptischen Kommunikationssystemen verwendet werden.
23. Blei in der Beschichtung von Fine-Pitch-Komponenten - anderen als Steckverbindern - mit einem Pitch von 0,65 mm oder weniger mit Eisen-Nickel-Leadframes oder Blei in der Beschichtung von Fine-Pitch-Komponenten- anderen als Steckverbindern - mit einem Pitch von 0,65 mm oder weniger mit Kupfer-Leadframes.
24. Blei in Lötmitteln für discoidale und Planar-Array-Vielschicht-Keramikkondensatoren mit metallisierten Löchern.
27. Bleilegierungen als Lötmittel für Wandler in leistungsstarken Lautsprechern (für mehrstündigen Betrieb bei einem Schalldruck von 125 dB/SPL und darüber).
29. Gebundenes Blei in Kristallglas gemäß Anhang I (Kristallglasarten 1, 2, 3 und 4) der Richtlinie 69/493/EWG des Rates
31. Blei in Glasloten in quecksilberfreien flachen Leuchtstofflampen (beispielsweise für Flüssigkristallanzeigen (LCD), Designer- oder Industriebeleuchtung).
33. Blei in Lotmitteln fur das Loten von dunnen Kupferdrahten mit hochstens 100 µm Durchmesser in Leistungstransformatoren.
34. Blei in Trimmpotenziometern auf Cermet-Basis.
37. Blei in der Beschichtung von Hochspannungsdioden auf der Grundlage eines Zinkborat-Glasgehäuses.
 
       EintragBlei 
Europäische Regelung 76/768/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Kosmetika 
       TextAnhang II: Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen 
       Eintrag289. Bleiverbindungen, ausgenommen die namentlich in Anhang III, Nummer 55, genannten, unter den angegebenen Bedingungen 
 
Internationale Regelung AICS
       KurzAICS Listing 
       TextCAS No: 78-00-2
Chemical Name: Plumbane, tetraethyl-
Molecular Formula: C8H20Pb
Assessed by NICNAS: No
Associated Names: Lead, tetraethyl-
Associated Names: Tetraethyl lead
Associated Names: Tetraethyl plumbane
url http://www.nicnas.gov.au/Industry/AICS/ViewChemical.asp?Chemical_Id=1031
 
 
Einstufung von MischungenT+, N; R61-26/27/28-33-62-50/53 (Konzentration: >= 25) 
Einstufung von MischungenT+, N; R61-26/27/28-33-62-51/53 (Konzentration: 5 - 25) 
Einstufung von MischungenT+, N; R61-26/27/28-33-51/53 (Konzentration: 2.5 - 5) 
Einstufung von MischungenT+; R61-26/27/28-33-52/53 (Konzentration: 0.5 - 2.5) 
Einstufung von MischungenT; R61-26/27/28-33-52/53 (Konzentration: 0.25 - 0.5) 
Einstufung von MischungenT; R61-23/24/25-33 (Konzentration: 0.1 - 0.25) 
Einstufung von MischungenXn; R20/21/22-33 (Konzentration: 0.05 - 0.1) 
 
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
       mg0,05 mg/m3TRGS 900
       Ü-Faktor2 
       KategorieII 
       QuelleDFG 
       NotaH Z 10 
       EintragTetraethylblei 
       MW323.434 g/mol 
 
Biologischer Arbeitplatztoleranzwert (BAT)
       Wert25 μg/l, als Pb berechnetTRGS 903
       EintragBleitetraethyl 
       ParameterDiethylblei 
       U-MaterialUrin 
       ProbeZeitExpositionsende, bzw. Schichtende 
Biologischer Arbeitplatztoleranzwert (BAT)
       Wert50 μg/lTRGS 903
       EintragBleitetraethyl 
       ParameterGesamtblei (gilt auch für Gemische mit Bleitetramethyl) 
       U-MaterialUrin 
       ProbeZeitExpositionsende, bzw. Schichtende 
 
Schule.Kurz? Tätigkeitsverbot für Schüler, Tätigkeitsverbot für gebärfähige Frauen, Tätigkeitsbeschränkungen für Lehrer, besondere Ersatzstoffprüfung erforderlichSR-2004
Schule.StoffBleitetraethyl / CAS 78-00-2 
Schule.AufbewahrungdbS = Diebstahlsicher und wirksam belüftet aufbewahren 
Schule.EntsorgungKürzel: G1 
Schule.EntsorgungKategorie: Flüssige organische Abfälle halogenfrei 
Schule.EntsorgungGefäß: Flüssige organische Abfälle halogenfrei 
Schule.EntsorgungBezeichnung: Gefäß 1: Flüssige organische Abfälle - halogenfrei 
Schule.EntsorgungErläuterung: Die Aufbewahrung sollte in Braunglasflaschen mit entlüftendem Stopfen in einem Schrank mit Absauganlage erfolgen. Vorbehandlung für Alkaloide, GRIGNARD-Verbindungen und Nitrile erforderlich. 
Schule.TextKennbuchstaben: T+, N 
Schule.TextR-Sätze: 61-26/27/28-33-50/53-62 
Schule.TextS-Sätze: 53-45-60-61 
Schule.Textbesondere Gefahren: RE1 = Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) wirken 
Schule.Textbesondere Gefahren: RF3 = Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen zu Besorgnis Anlass geben 
Schule.TextTätigkeitsbeschränkungen: -S, -w, oL, ESP 
Schule.TextArbeitsplatzgrenzwerte: 0,15 mg/m3 (alveolengängige Anteil des einatembaren Anteils) 
Schule.TextWassergefährdungsklasse: 3 
Schule.TextVerdünnung: Xn: 0.05% < w < 0,1% 
 
Zustand200 flüssig 
 
LGK.Class6.1A 
LGK.Reasonburnable toxic 
LGK.Specialtoxic 

Referenzen und Quellen:

12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
2004/73/EG
Short: 2004/73/EG
Title: Richtlinie 2004/73/EG der Kommision vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 152 (30.04.2004)
Page: 1-314
Year: 2004
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 216 (16.6.2004) 3-309
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 236 (7.7.2004) 18-18
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung
Publish_Date: 2004/04/30
2009/424/EG
Short: 2009/424/EG
Title: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28. Mai 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG des Rates im Hinblick auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Lampenölen und flüssigen Grillanzündern zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 138 (04.06.2009)
Page: 8-10
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
Publish_Date: 2009/06/04
76/768/EWG
Short: 76/768/EWG
Title: RICHTLINIE DES RATES vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.09.1976)
Page: 169-200
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Kosmetika; Zulassung
Publish_Date: 1976/09/27
RefComment: ersetzt durch: EG/1223/2009
76/769/EWG
Short: 76/769/EWG
Title: Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.07.1976)
Page: 201
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
AICS
Short: AICS
Title: National Industrial Chemicals Notification and Assessment Scheme - NICNAS
Author: Australian Government
Year: 2010
Internet Resource: http://www.nicnas.gov.au/
BzBlG
Short: BzBlG
Title: Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore. BzBlG - Benzinbleigesetz
Author: Deutscher Bundestag
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I
Page: 1234
Year: 1971
DocType: Legal_Document
Keyword: Benzin; Bleiverbindungen
ECHA pre
Short: ECHA pre
Title: List of pre-registered substances
Author: European Chemicals Agency
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; REACH
EG/1272/2008
Short: EG/1272/2008; CLP
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 353 (31.12.2008)
Page: 1-1355
Year: 2008
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 16 (20.01.2011) 1-6
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; GHS
Publish_Date: 2008/12/31
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26
EG/777/2006
Short: EG/777/2006
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 777/2006 DER KOMMISSION vom 23. Mai 2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 304/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 136 (24.5.2006)
Page: 9-17
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Ausfuhr; Einfuhr; Gefahrstoffe; PIC-Verfahren; Pestizide; Industriechemikalien
Publish_Date: 2006/05/24
EINECS
Short: EINECS
Title: EINECS (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE C 146 A (15.06.1990)
Page: 1
Year: 1990
DocType: Legal_Document
Keyword: Altestoffe; EINECS
Publish_Date: 1990/06/15
ESIS
Short: ESIS
Title: HPV-LPV Chemicals
Year: 2007
IUCLID
Short: IUCLID
Title: International Uniform ChemicaL Information Database on High Production Volume Chemicals reported by European Industry in the frame of the European existing chemicals risk assessment programme
Author: European Chemicals Bureau
Year: 2007
Keyword: Altstoffe; Umwelt
RoHS
Short: RoHS; 2002/95/EG
Title: RICHTLINIE 2002/95/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 37 (13.02.2003)
Page: 19-23
Year: 2003
DocType: Legal_Document
Keyword: RoHS; gefährlicher Stoff; Elektronikausrüstung; Elektromaterial; Volksgesundheit; Abfallwirtschaft; Abfallaufbereitung
Publish_Date: 2003/02/13
RefComment: incl. 2005/618/EG, 2005/717/EG, 2005/747/EG, 2006/310/EG, 2006/690/EG, 2006/691/EG, 2006/692/EG, 2008/35/EG, 2008/385/EG
SR-2004
Short: SR-2004
Title: Stoffliste zur Regel "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen"
Editor: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Year: 2010
DocType: Legal_Document
TRGS 401
Short: TRGS 401
Title: Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen (TRGS 401)
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: GMBl
Volume: (40/41)
Page: 818-845
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Publish_Date: 19.08.2008
TRGS 514
Short: TRGS 514
Title: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514)
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: BArbBl.
Volume: (9)
Page: 54-59
Year: 1998
DocType: Legal_Document
TRGS 900
Short: TRGS 900
Title: TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: Bundesarbeitsblatt
Volume: (1)
Page: 41
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Arbeitsplatzgrenzwert
RefComment: geändert am 23 März 2007, GMBl. S. 511, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2013 S. 363-364 v. 4.4.2013
TRGS 903
Short: TRGS 903
Title: TRGS 903: Biologische Arbeitplatztoleranzwerte
Author: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Editor: Bundesminister für Arbeit und Soziales
Source: Bundesarbeitsblatt
Volume: (5)
Page: 62
Year: 2004
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Biologische Arbeitplatztoleranzwerte
VwVwS
Short: VwVwS
Title: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
Author: Bundesregierung
Source: Bundesanzeiger
Volume: 57 (142a)
Page: 3-36
Year: 2005
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
Publish_Date: 2005/07/30

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