Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

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Stoffbeschreibung:

Reg. Number:1503
Summenformel:C2H6O
Molmasse:46.068 g/mol
Stoffname(n):Ethanol vergällt mit PE
Ethanol vergällt mit Petrolether
Brennspiritus
ethanol denatured with PE
ethanol denatured with petrol ether
ethanol denaturated with PE

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:64-17-5, 8000-16-6, 8024-45-1, 121182-78-3 
Produkt-Nummern:4 verschiedene (nicht im Web angezeigt)

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahrEG/1272/2008
       PiktogrammeGHS02    
       GefahrenhinweiseH225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 
       SicherheitshinweiseP210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung/… verwenden.
P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P303+P361+P353
P370+P378 Bei Brand: …zum Löschen verwenden.
P403+P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienFlam. Liq. 2 
       ReferenzEG-Nummer 603-002-00-5 
 
Gefahrensymbol
 
F
Leichtentzündlich
67/548/EWG
 
 
 
 
R-Sätze11
R11 Leichtentzündlich
67/548/EWG
 
S-Sätze(2-)7-16
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S7 Behälter dicht geschlossen halten
S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen
67/548/EWG
 
EG-Index (67/548/EWG)603-002-00-567/548/EWG
 
Derivatandere Zubereitung: Ethanol unvergällt 
Derivatandere Zubereitung: Ethanol vergällt 
 
Siedepunkt78 °C 
CommentRoth AL30.1 
 
Dichte0.820 g/cm³ 
CommentRoth AL30.1 
 
ADR (Transportvorschriften)
       UN-Nr1170 
       GefNum30 
CommentRoth AL30.1 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)leichtentzündlich 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse1: schwach wassergefährdend*VwVwS
 
12BImSchV-Kategorie7b: Leichtentzündliche Flüssigkeiten12BImSchV
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Nicht zugelassen - in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Unbeschadet der Bestimmung unter 1 dürfen die genannten Stoffe oder Zubereitungen, [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung 2009/424/EG
       KurzNicht zugelassen in Dekorationsgegenständen und Spielen 
       Text1. Dürfen nicht verwendet werden
- in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z. B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
- in Scherzspielen;
- in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Artikeln, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind.
- in Scherzspielen; - in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Gegenständen, die zur Verwendung als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind
2. Artikel, die die Anforderungen von Absatz 1 nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff - außer aus steuerlichen Gründen - und/oder einen Duftstoff enthalten, sofern [...]
4. Für die Abgabe an private Verbraucher bestimmte dekorative Öllampen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie erfüllen die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedete europäische Norm für dekorative Öllampen (EN 14059).
5. - 6. [...]
 
       Eintrag3. Flüssige Stoffe, die als gefährlich gelten. 
Europäische Regelung EG/552/2009
       Kurzkeine Verwendung in Aerosolpackungen 
       Text1. Dürfen nicht als solche oder in Form von Zubereitungen in Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke für die breite Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden, wie z. B. für
- Dekorationen mit metallischen Glanzeffekten, insbesondere für Festlichkeiten,
- künstlichen Schnee und Reif,
- unanständige Geräusche,
- Luftschlangen,
- Scherzexkremente,
- Horntöne für Vergnügungen,
- Schäume und Flocken zu Dekorationszwecken,
- künstliche Spinnweben,
- Scherzgestank, usw
2. [...] muss auf der Verpackung der oben genannten Aerosolpackungen folgendes gut leserlich und unzerstörbar angegeben sein: «Nur für gewerbliche Verbraucher».
3. Abweichend davon gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 nicht für die in Artikel 9 Buchstabe a der Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen4 genannten Aerosolpackungen.
4. Die vorstehend in Absatz 1 und 2 genannten Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den dort aufgeführten Anforderungen entsprechen.
 
       Eintrag40. Stoffe, gemäß den Kriterien der Richtlinie 67/548/EWG als entzündlich, leicht entzündlich oder hoch entzündlich eingestuft wurden [...] 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Aerosolpackungen 
       Text1. Dürfen nicht als solche in Form von Zubereitungen Aerosolpackungen verwendet werden, die für Unterhaltungs- und Deorationszwecke in den Verkehr gebracht oder an die breite Öffentlichkeit verkauft werden [...]
2-4 [...]
 
       Eintrag41. Stoffe, die als entzündlich, leicht entzündlich oder hochentzündlich eingestuft werden [...] 
 
Schule.Kurz? Tätigkeitsverbot für Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 4SR-2004
Schule.StoffEthanol vergällt / Brennspiritus (Merck) / CAS 64-17-5 
Schule.AufbewahrungbS bF = Diebstahlsicher und wirksam belüftet aufbewahren, Aufbewahrung von brennbaren Flüssigkeiten gemäß Kapitel I-3.12.10 
Schule.EntsorgungKürzel: G1 
Schule.EntsorgungKategorie: Flüssige organische Abfälle halogenfrei 
Schule.EntsorgungGefäß: Flüssige organische Abfälle halogenfrei 
Schule.EntsorgungBezeichnung: Gefäß 1: Flüssige organische Abfälle - halogenfrei 
Schule.EntsorgungErläuterung: Die Aufbewahrung sollte in Braunglasflaschen mit entlüftendem Stopfen in einem Schrank mit Absauganlage erfolgen. Vorbehandlung für Alkaloide, GRIGNARD-Verbindungen und Nitrile erforderlich. 
Schule.TextKennbuchstaben: F 
Schule.TextR-Sätze: 11 
Schule.TextS-Sätze: 7-16 
Schule.TextTätigkeitsbeschränkungen: -S 4. Klasse 
Schule.TextArbeitsplatzgrenzwerte: 960 mg/m3 
Schule.TextArbeitsplatzgrenzwerte: 500 ml/m3 
Schule.TextSpitzenbegrenzung: 2 
Schule.TextWassergefährdungsklasse: 1 
 
Zustand200 flüssig 
 
LGK.Class3 
LGK.Reasonflammable liquid 
LGK.Specialflammable 

Referenzen und Quellen:

*VwVwS
Short: *VwVwS
Title: WGK Einstufung laut R-Sätzen
Source: Programmfunktion
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
2009/424/EG
Short: 2009/424/EG
Title: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28. Mai 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG des Rates im Hinblick auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Lampenölen und flüssigen Grillanzündern zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 138 (04.06.2009)
Page: 8-10
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
Publish_Date: 2009/06/04
67/548/EWG
Short: 67/548/EWG
Title: Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 196 (16/08/1967)
Page: 1-5
Year: 1967
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung
Publish_Date: 1967/08/16
RefComment: einschließlich Aktualisierungen 93/72, 93/21, 92/69
76/769/EWG
Short: 76/769/EWG
Title: Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.07.1976)
Page: 201
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
EG/1272/2008
Short: EG/1272/2008; CLP
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 353 (31.12.2008)
Page: 1-1355
Year: 2008
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 16 (20.01.2011) 1-6
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; GHS
Publish_Date: 2008/12/31
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26
SR-2004
Short: SR-2004
Title: Stoffliste zur Regel "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen"
Editor: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Year: 2010
DocType: Legal_Document

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