Universitaet Hamburg Fachbereich Chemie

...

Stoffbeschreibung:

Summenformel:CdTe
Molmasse:240. g/mol
Stoffname(n):Cadmiumtellurid
cadmium (II) telluride
cadmium telluride
Cadmium telluride (CdTe)
Cadmium monotelluride
Cadmiumtellurid

Stoffregistrierungen:

CAS-RN:1306-25-8, 23100-72-3 
EINECS:215-149-9EINECS
Produkt-Nummern:33 verschiedene (nicht im Web angezeigt)

Stoffeigenschaften und Regularien:

GHS KennzeichnungGefahrTRGS 905
       PiktogrammeGHS07   GHS08   GHS09    
       GefahrenhinweiseH302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H350 Kann Krebs erzeugen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
 
       SicherheitshinweiseP201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P322 Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P330 Mund ausspülen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter … zuführen.
 
       GefahrenkatogorienAcute Tox. 4 *; Aquatic Acute 1; Aquatic Chronic 1; Carc. 1B 
       ReferenzEG-Nummer 048-001-00-5 
 
Gefahrensymbole
  
Xn
Gesundheitsschädlich
N
Umweltgefährlich
2004/73/EG
 
 
 
 
R-Sätze20/21/22-50/53
R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
2004/73/EG
 
S-Sätze(2-)60-61
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
2004/73/EG
 
EG-Index (67/548/EWG)048-001-00-52004/73/EG
 
DerivatStruktur: ähnlich: Cadmium (pyrophor) 
 
Dichte6.200 g/cm3 
 
ADR (Transportvorschriften)
       UN-Nr2570 
       GefNum60 
CommentALDRICH 256544-10G 
 
brennbare Flüssigkeiten (VbF)- 
 
Wassergefährdungsklasse (WGS)
       Klasse3: stark wassergefährdend*VwVwS
 
12BImSchV-Kategorie9a: Umweltgefährlich, in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis R 50 oder R 50/5312BImSchV
 
Europäische Regelung ECHA pre
       Kurzpre-registered substance 
       TextEC-Number: 215-149-9
CAS-Number: 1306-25-8
Name: cadmium telluride
Synonym: -
Registration Date: 30/11/2010
Data from: 27/03/2009
 
Europäische Regelung EG/552/2009
       KurzKeine Verwendung für Farben, Stabilisierungsmittel, Metalloberflächen 
       Text1. Dürfen nicht für die Einfärbung der aus den nachstehenden Ausgangsstoffen und Zubereitungen hergestellten Fertigerzeugnisse verwendet werden: [...]
2. Absatz 1 gilt jedoch nicht für Erzeugnisse, die aus Sicherheitsgründen gefärbt werden müssen.
3. Dürfen nicht verwendet werden als Stabilisierungsmittel in den nachstehend aufgeführten Fertigerzeugnissen aus Vinylchloridpolymeren und -copolymeren:[...]
4. Absatz 3 gilt jedoch nicht für Fertigerzeugnisse, die aus Sicherheitsgründen Stabilisierungsmittel auf Cadmiumbasis enthalten.
5. Im Sinne dieser Verordnung bedeutet Cadmium-Oberflächenbehandlung (Cadmierung) jedweder Auftrag von Cadmium auf Metalloberflächen oder jedwede Beschichtung von Metalloberflächen mit Cadmium.
Dürfen nicht verwendet werden zur Cadmierung von Metallerzeugnissen oder Bestandteilen der in den nachstehenden Sektoren bzw. zu den nachstehenden Zwecken eingesetzten Erzeugnisse: [...]
6. Absatz 5 gilt ferner für cadmierte Erzeugnisse oder von Bestandteilen solcher Erzeugnisse, die in den in den nachstehenden Buchstaben a) und b) genannten Sektoren bzw. zu den dort genannten Zwecken eingesetzt werden, sowie für gewerbliche Erzeugnisse in den unter nachstehendem Buchstaben b) genannten Sektoren: [...]
7. Die Beschränkungen in Absatz 5 und Absatz 6 gelten jedoch nicht für [...]
 
       Eintrag23. Cadmium (CAS-Nr. 7440-43-9) EINECS-Nr. 231-152-8 und Cadmiumverbindungen 
Europäische Regelung 76/769/EWG
       KurzNicht zugelassen für Farben und als Stabilisierungsmittel 
       Text1.1. Dürfen nicht für die Einfärbung der aus den nachstehenden Ausgangsstoffen und Zubereitungen hergestellten Fertigerzeugnisse verwendet werden: [...]
1.2. Nummer 1.1 gilt mit Wirkung vom 31. Dezember 1995 auch für
a) die aus folgenden Stoffen und Zubereitungen hergestellten Fertigerzeugnisse: [...]
b) Anstrichfarben und Lacke
Wenn die Anstrichfarben und Lacke jedoch einen hohen Zinkgehalt aufweisen, so müssen ihre Cadmium-Restkonzentrationen möglichst niedrig sein; ihr Massenanteil darf jedoch keinesfalls 0,1 % übersteigen.
1.3. Die Nummern 1.1 und 1.2 gelten jedoch nicht für Erzeugnisse, die aus Sicherheitsgründen gefärbt werden müssen.
2.1. Nicht zugelassen als Stabilisierungsmittel in den nachstehend aufgeführten Fertigerzeugnissen aus Vinylchloridpolymeren und -copolymeren:
2.2. Nummer 2.1 gilt jedoch nicht für Fertigerzeugnisse, die aus Sicherheitsgründen Stabilisierungsmittel auf Cadmiumbasis enthalten.
3. Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet Cadmium-Oberflächenbehandlung (Cadmierung) jedweder Auftrag von Cadmium auf Metalloberflächen oder jedwede Beschichtung von Metalloberflächen mit Cadmium.
3.1. Nicht zugelassen zur Cadmierung von Metallerzeugnissen oder Bestandteilen der in den nachstehenden Sektoren bzw. zu den nachstehenden Zwecken eingesetzten Erzeugnisse: [...]
[...]
 
       Eintrag24. Cadmium und Cadmiumverbindungen 
Europäische Regelung RoHS
       Kurzkein Vorkommen in Elektro- und Elektronikgeräten 
       TextAusnahmen:
8. Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten sowie Cadmiumbeschichtungen, ausgenommen Verwendungen, die gemäß der Richtlinie 91/338/EWG zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWGüber Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen verboten sind.
13. Blei und Cadmium in optischen Gläsern und Glasfiltern.
21. Blei und Cadmium in Druckfarben zum Aufbringen von Emails auf Borosilicatglas.
30. Cadmiumlegierungen als elektromechanische Lötmittel für elektrische Leiter, die direkt auf der voice coil in Wandlern in leistungsstarken Lautsprechern mit Schalldruck von 100 dB (A) und darüber verwendet werden.
35. Cadmium in Fotowiderständen für Optokoppler in professionellen Audioanlagen bis 31. Dezember 2009.
38. Cadmium und Cadmiumoxid in Dickschichtpasten, die auf Aluminium-gebundenem Berylliumoxid eingesetzt werden.
 
       EintragCadmium 
Europäische Regelung EG/304/2003
       Kurzder Ausfuhrnotifikation unterliegende Chemikalie 
       TextAnhang I: 1. Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien
Zoll-Nummer: KN 8107, 3206 30 00 und weitere
Unterkategorie: i(1) = Industriechemikalie zur Verwendung durch Fachleute
Beschränkung der Verwendung: sr = strenge Beschränkungen
 
       EintragCadmium und Cadmiumverbindungen 
Europäische Regelung 76/768/EWG
       Kurzkeine Verwendung in Kosmetika 
       TextAnhang II: Liste der Stoffe, die in der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel nicht enthalten sein dürfen 
       Eintrag68. Cadmium und seine Verbindungen 
 
Einstufung von MischungenXn, N; R20/21/22-50/53 (Konzentration: >= 25) 
Einstufung von MischungenXn, N; R20/21/22-51/53 (Konzentration: 2.5 - 25) 
Einstufung von MischungenXn; R20/21/22-52/53 (Konzentration: 0.25 - 2.5) 
Einstufung von MischungenXn; R20/21/22 (Konzentration: 0.1 - 0.25) 
 
LGK.Class10-13 
LGK.Reasonsolid or liquid 

Referenzen und Quellen:

*VwVwS
Short: *VwVwS
Title: WGK Einstufung laut R-Sätzen
Source: Programmfunktion
Year: 2006
DocType: Legal_Document
Keyword: wassergefährdende Stoffe; Verwaltungsvorschrift; Einstufung; WGK
12BImSchV
Short: 12BImSchV
Title: Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung
Author: Bundestag
Editor: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Source: Bundesgesetzblatt
Volume: I (33)
Page: 1598-1620
Year: 2005
DocType: Legal_Document
2004/73/EG
Short: 2004/73/EG
Title: Richtlinie 2004/73/EG der Kommision vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 152 (30.04.2004)
Page: 1-314
Year: 2004
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 216 (16.6.2004) 3-309
Erratum_Source: Amtsblatt DE L 236 (7.7.2004) 18-18
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung
Publish_Date: 2004/04/30
76/768/EWG
Short: 76/768/EWG
Title: RICHTLINIE DES RATES vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.09.1976)
Page: 169-200
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Kosmetika; Zulassung
Publish_Date: 1976/09/27
RefComment: ersetzt durch: EG/1223/2009
76/769/EWG
Short: 76/769/EWG
Title: Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Author: Rat der Europäischen Gemeinschaft
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE L 262 (27.07.1976)
Page: 201
Year: 1976
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Inverkehrbringen; Verwendung
ECHA pre
Short: ECHA pre
Title: List of pre-registered substances
Author: European Chemicals Agency
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; REACH
EG/304/2003
Short: EG/304/2003
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 304/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2003 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 63 (06.03.2003)
Page: 1-26
Year: 2003
DocType: Legal_Document
Keyword: Ausfuhr; Einfuhr; Gefahrstoffe; PIC-Verfahren; Pestizide; Industriechemikalien
Publish_Date: 2003/03/06
EG/552/2009
Short: EG/552/2009
Title: VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII
Author: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 164 (26.06.2009)
Page: 7-31
Year: 2009
DocType: Legal_Document
Keyword: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; Inverkehrbringen
Publish_Date: 2009/06/26
EINECS
Short: EINECS
Title: EINECS (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Volume: DE C 146 A (15.06.1990)
Page: 1
Year: 1990
DocType: Legal_Document
Keyword: Altestoffe; EINECS
Publish_Date: 1990/06/15
RoHS
Short: RoHS; 2002/95/EG
Title: RICHTLINIE 2002/95/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Author: Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union
Source: Amtsblatt der Europäischen Union
Volume: DE L 37 (13.02.2003)
Page: 19-23
Year: 2003
DocType: Legal_Document
Keyword: RoHS; gefährlicher Stoff; Elektronikausrüstung; Elektromaterial; Volksgesundheit; Abfallwirtschaft; Abfallaufbereitung
Publish_Date: 2003/02/13
RefComment: incl. 2005/618/EG, 2005/717/EG, 2005/747/EG, 2006/310/EG, 2006/690/EG, 2006/691/EG, 2006/692/EG, 2008/35/EG, 2008/385/EG
TRGS 905
Short: TRGS 905
Title: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (Technischen Regeln für Gefahrstoffe)
Author: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Source: Bundesarbeitsblatt
Volume: (7)
Page: 68
Year: 2005
DocType: Legal_Document
Keyword: Gefahrstoffe; Einstufung; Kennzeichnung; krebserzeugende Stoffe; erbgutverändernde Stoffe; fortpflanzungsgefährdende Stoffe
RefComment: zuletzt geändert und ergänzt: Mai 2008

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