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Universität Hamburg Fachbereich Chemie



Inhalt:

Bewerbung für den Masterstudiengang Molecular Life Sciences zum Wintersemester 2012/2013

Bewerbungszeitraum: 01.06.2012 - 15.07.2012

Bewerbungen ohne Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses sind möglich, sofern dieses Zeugnis bis Ende Dezember nachgereicht wird.

Zugangsvoraussetzungen

(1) Ein Abschluss in dem konsekutiven Bachelorstudiengang Molecular Life Sciences der Universität Hamburg oder einem vergleichbaren Studiengang, oder ein Abschluss in einem anderen Bachelorstudiengang, sofern Studienleistungen im Umfang von mindestens 90 Leistungspunkten in Biochemie/Molekularbiologie nachgewiesen werden, die dem Curriculum des konsekutiven Bachelorstudiengangs vergleichbar sind.

(2) In besonderen Fällen ist eine Zulassung unter Abweichung von den unter (1) genannten Bedingungen (ggf. mit individuellen Auflagen) möglich, wenn ein weit überdurchschnittlicher Bachelorabschluss vorliegt und zusätzlich besondere biochemiebezogene Leistungen (z. B. einschlägige Praktika, Berufserfahrungen oder Arbeitsergebnisse) nachgewiesen werden.

Die Bewerbung besteht aus:

1. Einem Bewerbungsformular, das von Ihnen online ausgefüllt wird. Einen Ausdruck dieses Formulars senden Sie zusammen mit den Unterlagen (siehe Punkt 2 bis 4) an die unten genannte Bewerbungsadresse. Bitte die Unterschrift auf dem Antrag nicht vergessen! Das Bewerbungsformular wird vom 1. Juni bis 15. Juli zur Verfügung gestellt und ist unter https://www.stine.uni-hamburg.de/ unter 'Bewerbung' zu finden.

2. Bewerber und Bewerberinnen, die am 15.07.2012 über einen Hochschulabschluss verfügen: Zeugnis und Urkunde des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Kopie einreichen (unbeglaubigt), keine Originale!). Dies kann ein Bachelorabschluss, ein Diplom oder ein Staatsexamen sein.

3. Für Bewerber und Bewerberinnen, die sich in der Endphase des ersten Hochschulstudiums befinden:

A) Eine vom Prüfungsamt Ihres derzeitigen Studienganges erstellte aktuelle Auflistung aller bisher absolvierten Prüfungsleistungen (Transcript of Records), das die aktuelle Durchschnittsnote ausweist. Für 6-semestrige Bachelorstudiengänge gilt, dass die Bewerbung berücksichtigt wird, wenn mindestens 150 Leistungspunkte (oft auch als Kreditpunkte, Credits oder ECTS bezeichnet) nachgewiesen sind.

B) Das Abschlusszeugnis ist in den vorgenannten Fällen unverzüglich nachzureichen. Kann die Nachreichung nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Zulassung erfolgen, wird eine bedingte Zulassung mit der Auflage erteilt werden, das fehlende Zeugnis bis Ende Dezember einzureichen.

C) Für Diplomstudiengänge gilt, dass die Bewerbung berücksichtigt wird, wenn alle Prüfungen absolviert sind und nur noch die Abgabe bzw. die Benotung der Diplomarbeit fehlt.

4. Für Bewerber und Bewerberinnen, die nicht den konsekutiven Bachelorstudiengang Molecular Life Sciences der Universität Hamburg oder einen vergleichbaren Studiengang absolviert haben, gilt zusätzlich:

D) Schriftliche Begründung der Studien- und Berufszielwahl/Motivation zum Studium (max. 1 Seite).

Vergabe der Studienplätze (Auswahlverfahren)

Es werden alle Bewerbungen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.07.) eingegangen sind im Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Molecular Life Sciences berücksichtigt, wenn durch das erste Hochschulstudium die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Bewerbungen werden in drei Gruppen unterteilt:

Gruppe 1: Bewerber und Bewerberinnen mit einem Abschluss in dem konsekutiven Bachelorstudiengang Molecular Life Sciences der Universität Hamburg oder einem vergleichbaren Studiengang.

Gruppe 2: Bewerber und Bewerberinnen mit einem Abschluss in einem anderen Bachelorstudiengang, sofern Studienleistungen im Umfang von mindestens 90 Leistungspunkten in Biochemie/Molekularbiologie nachgewiesen werden, die dem Curriculum des konsekutiven Bachelorstudiengangs vergleichbar sind.

Gruppe 3: Bewerber und Bewerberinnen die nicht in die Gruppen 1 und 2 fallen, jedoch einen überdurchschnittlichen Bachelorabschluss und zusätzlich besondere biochemiebezogene Leistungen (z. B. einschlägige Praktika, Berufserfahrungen oder Arbeitsergebnisse) nachweisen können.

Für Gruppe 1 werden 85 %, für Gruppe 2 werden 10 % und für Gruppe 3 werden 5 % der verfügbaren Plätze zur Verteilung vorgesehen.

Die Bewerber und Bewerberinnen werden innerhalb jeder Gruppe nach folgendem Verfahren eingestuft:

A) Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses.

Die Bewerber und Bewerberinnen der Gruppen 2 und 3 werden zusätzlich eingestuft nach

B) Motivationsschreiben zur Studien- und Berufswahl.

Das Kriterium A) wird mit 80 % und das Kriterium B) mit 20 % gewichtet. Daraus wird eine Gesamtnote gebildet. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt entsprechend der verfügbaren Platze innerhalb der einzelnen Gruppen. Bleiben in einer Gruppe nicht vergebene Studienplätze übrig, werden diese zu gleichen Teilen auf die anderen Gruppen verteilt. Die Auswahlentscheidung trifft eine Auswahlkommission, die aus Mitgliedern des gemeinsamen Ausschusses des Studienganges gebildet wird.

Seiteninfo: Impressum | Letzte Aktualisierung am 27. Dez. 2011 durch Ziegelmueller

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